Warum das zählt
Worauf es bei diesem Thema ankommt.
- 01Wer für eine Wohnungsauflösung in Köln nach einem Preis sucht, findet Quadratmeterpauschalen und Beispielrechnungen, die auf die eigene Wohnung selten passen. Eine Wohnung ist kein Keller: Sie war bis zuletzt bewohnt, und in jedem Raum stehen Dinge, über die vorher jemand entscheiden muss.
- 02Bezahlt wird die Arbeitszeit für das, was herausgetragen wird, und die Entsorgung, die an der Annahmestelle nach Gewicht und Abfallart abgerechnet wird. Deshalb kann eine große Wohnung mit leichten Möbeln und Aufzug weniger kosten als ein vollgestelltes Appartement im Dachgeschoss ohne Aufzug.
- 03Dazu kommt, was viele erst beim Angebot bemerken: Den Zielzustand bestimmt nicht der Räumbetrieb, sondern der Mietvertrag, der Kaufvertrag oder die Absprache mit Vermieter und Nachmieter. Ob Einbauküche, Bodenbeläge und Lampen bleiben oder gehen, verändert den Aufwand erheblich.
- 04Wer vor der Anfrage klärt, was bleibt, was mitkommt und was entsorgt wird, bekommt ein Angebot, das sich mit einem zweiten vergleichen lässt, und erspart sich Nachträge, die erst am Räumtag ausgehandelt werden.
Für diese Fälle ist der Beitrag gedacht
Diese Fälle sind gemeint.
- Sie geben eine Mietwohnung zurück und müssen bis zum Übergabetermin wissen, was die vollständige Räumung kostet.
- Sie verkaufen eine Eigentumswohnung und wollen entscheiden, ob Sie leer oder möbliert übergeben.
- Sie lösen die Wohnung eines Angehörigen auf, der in ein Pflegeheim gezogen ist, und der Vermieter erwartet die Rückgabe.
- Sie sind Vermieter oder Hausverwaltung, der Vormieter hat Möbel und Hausrat zurückgelassen, und die Wohnung soll neu vermietet werden.
- Sie ziehen zusammen oder ins Ausland, brauchen nur einen Teil der Einrichtung, und der Rest soll entsorgt werden.
- Sie haben mehrere Angebote mit sehr unterschiedlichen Summen vorliegen und wollen verstehen, woher die Unterschiede kommen.
Wie ein Angebot entsteht
Von der Anfrage bis zur Übergabe.
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Was in die Anfrage gehört, damit das Angebot stimmt
Wie genau ein Angebot ausfällt, hängt davon ab, was Sie in der Anfrage nennen. Gehen Sie deshalb vor dem ersten Kontakt einmal durch die Wohnung, so wie ein Betrieb es bei der Besichtigung täte: Raum für Raum, mit offenen Schranktüren, dazu Keller, Dachboden, Garage und Balkon. Fotografieren Sie jeden Raum von der Tür aus und zusätzlich alles, was schwer oder sperrig ist: Schrankwand, Klavier, Tresor, Waschmaschine, Kühlgerät, Kisten mit Büchern oder Akten.
Legen Sie daneben fest, was nicht entsorgt werden soll. Dazu zählen Möbel, die der Nachmieter übernimmt, Stücke, die Angehörige abholen, und alles, was zur Wohnung gehört und bleibt, etwa eine vom Vermieter gestellte Küche. Diese Liste gehört in die Anfrage, denn sie verändert die Arbeit: Was bleibt, muss beim Räumen geschützt und umgestellt werden, und was mitkommt, wird getrennt verladen.
Nennen Sie schließlich den Zielzustand aus dem Miet- oder Kaufvertrag, den Übergabetermin, die Etage, den Aufzug und ob vor dem Haus ein Fahrzeug stehen kann. Mit diesen Angaben lässt sich ein Angebot schreiben, das den Umfang benennt, und ein zweites Angebot mit denselben Angaben einholen, das sich damit vergleichen lässt.
- Fotos jedes Raums und aller Nebenräume, auch hinter Schranktüren
- Eine Liste dessen, was bleibt, was mitkommt und was Angehörige abholen
- Der Zielzustand aus dem Vertrag und der Übergabetermin
- Etage, Aufzug, Treppenhaus und Stellplatz vor dem Haus
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Vom Angebot bis zur Übergabe: woran Sie ein sauberes Verfahren erkennen
Liegt Ihnen ein Angebot vor, prüfen Sie zuerst, ob ein Dritter den Umfang daraus nachlesen könnte: welche Räume und Nebenräume, welche Einbauten, welcher Zielzustand, welche Preisart, und welche Positionen außerhalb des Preises liegen und wie sie berechnet würden. Fehlt diese Abgrenzung, lässt sich am Räumtag jede Mehrmenge behaupten und keine widerlegen.
Kommt beim Räumen mehr zum Vorschein als beschrieben, gehört der Nachtrag schriftlich festgehalten, bevor weitergearbeitet wird; auch eine mündliche Zusage an der Wohnungstür kann bereits ein Auftrag sein, für den die übliche Vergütung geschuldet wird. Lassen Sie sich außerdem die Belege der Entsorgungsanlage aushändigen, denn abfallrechtlich bleiben Sie als Auftraggeber für das Räumgut verantwortlich, bis es ordnungsgemäß entsorgt ist.
Zur Übergabe gehören eine Begehung mit der vorher freigegebenen Liste, Fotos des Endzustands und eine Rechnung, die Arbeits- und Entsorgungskosten getrennt ausweist. Diese Trennung brauchen Sie, falls Sie einen Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen prüfen; ob er in Ihrem Fall möglich ist, klärt Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Was Sie nicht tun sollten
Fünf Fehler, die teuer werden.
- Angebote nach der Endsumme vergleichen, obwohl sie unterschiedliche Leistungen beschreiben.Ein Angebot, das Keller und Balkon, die Demontage der Einbauküche und das Entfernen der Bodenbeläge einschließt, ist mit einem Angebot ohne diese Positionen nicht vergleichbar, auch wenn dieselbe Wohnung gemeint ist. Vergleichbar wird es erst, wenn beide Betriebe denselben Umfang und denselben Zielzustand schriftlich beschreiben.
- Den Zielzustand festlegen, bevor der Mietvertrag gelesen ist.Ob die Wohnung besenrein, mit oder ohne Einbauten und mit welchen Schönheitsreparaturen zurückzugeben ist, richtet sich nach dem Mietvertrag und danach, welche seiner Klauseln überhaupt wirksam sind; wer vorsorglich alles herausreißen und renovieren lässt, bezahlt womöglich Arbeiten, die niemand verlangen durfte. Klären Sie den geschuldeten Zustand schriftlich mit dem Vermieter oder lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie diese Positionen mitbeauftragen.
- Nebenräume und Einbauten in der Anfrage weglassen.Kellerabteil, Dachbodenverschlag, Garage, Balkon und der Inhalt der Einbauschränke fehlen in vielen Anfragen und tauchen dann am Räumtag als Mehrmenge auf, die niemand eingeplant hat. Zählen Sie diese Räume in der Anfrage einzeln auf, auch wenn sie fast leer wirken.
- Zufahrt und Stellplatz dem Räumtag überlassen.In dicht bebauten Kölner Vierteln ist vor dem Haus selten Platz für ein Fahrzeug; eine Halteverbotszone muss bei der Stadt Köln beantragt werden, ist gebührenpflichtig und braucht Vorlauf. Ohne Stellplatz verlängert sich jeder Trageweg, und diese Zeit bezahlen Sie als Arbeitszeit.
- Den erhofften Erlös aus Möbeln vom Preis abziehen, bevor er erzielt ist.Gebrauchte Schrankwände, Polstergarnituren und Schlafzimmer finden oft keinen Abnehmer, und was nicht verkauft wird, muss entsorgt werden. Rechnen Sie das Angebot ohne Erlös durch und lassen Sie sich eine Anrechnung als eigene Position schriftlich geben, statt sie mündlich in Aussicht stellen zu lassen.
Was den Preis bestimmt
Tippen Sie an, was bei Ihnen zutrifft.
Der Betrag steht im Angebot nach Fotos oder Besichtigung. Was Sie hier antippen, steht anschließend als eigener Punkt in Ihrer Anfrage – verbindlich ist nichts davon.
Für ein Angebot genügen oft Fotos aller Räume und Nebenräume, dazu Etage, Zugang und der Zielzustand aus Mietvertrag oder Absprache; reicht das nicht, wird die Wohnung besichtigt. Das Angebot kommt schriftlich und aufgeschlüsselt: mit dem beschriebenen Umfang, der Preisart und den Positionen, die außerhalb des Preises liegen. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Häufige Fragen
Kurz geklärt.
Gibt es einen Festpreis?
Bei klar abgrenzbarem Leistungsumfang kann ein Festpreis vereinbart werden. Bei offenen Arbeiten kann eine transparente Abrechnung auf Stundenbasis passender sein; die Preisart steht vor Beginn schriftlich fest.
Kann Wertanrechnung den Preis reduzieren?
Ein tatsächlich erzielter Erlös kann die Gesamtkosten reduzieren. Geeignete Gegenstände werden geprüft, Werte gesichert und Erlöse aus dem organisierten Verwertungsweg transparent ausgewiesen.
Muss die Einbauküche bei der Wohnungsauflösung mit raus?
Das hängt davon ab, wem die Küche gehört und was Mietvertrag oder Kaufvertrag zur Rückgabe sagen. Eine vom Vermieter gestellte Küche bleibt; eine selbst eingebaute Küche kann der Nachmieter gegen Ablöse übernehmen, wenn der Vermieter zustimmt, sonst muss der Mieter sie in der Regel entfernen und den früheren Zustand wiederherstellen. Klären Sie das vor der Anfrage, denn Demontage und Entsorgung einer Küche sind eine eigene Position im Angebot.
Was kann ich selbst vorbereiten, damit die Wohnungsauflösung weniger kostet?
Am meisten bewirkt, was den Umfang klar macht: persönliche Unterlagen, Wertsachen und alles, was bleiben oder mitkommen soll, vorher heraussuchen und kennzeichnen. Leichte, unbedenkliche Dinge wie Altpapier und ausgediente Elektrokleingeräte können Sie selbst zu den Wertstoff-Centern der AWB Köln bringen und einzelne sperrige Stücke über die Sperrmüllabholung anmelden. Halb ausgeräumte Schränke und verstreute Kartons helfen dagegen nicht, weil das Team sie erst wieder sortieren muss.
Kostet eine Teilauflösung weniger als die vollständige Räumung?
Nicht zwangsläufig im gleichen Verhältnis. Weniger Räumgut bedeutet weniger Entsorgung, aber Anfahrt, Fahrzeug und Team fallen für eine kleine Menge genauso an wie für eine große, und alles, was in der Wohnung bleibt, muss beim Tragen geschützt und umgestellt werden. Sinnvoll ist die Teilauflösung, wenn eindeutig abgegrenzt ist, welche Räume oder Stücke gemeint sind; dann steht der Umfang im Angebot und wird nicht am Räumtag verhandelt.
Zum Nachlesen
Quellen und weiterführende Informationen
- § 632 BGB: Vergütung und Kostenanschlag
- § 649 BGB: Überschreitung eines Kostenanschlags
- § 35a EStG: Voraussetzungen haushaltsnaher Leistungen
- § 357a BGB: Voraussetzungen des Wertersatzes bei Widerruf
- AWB Köln: Wertstoff-Center und aktuelle Anlieferungsbedingungen
Die verlinkten Stellen erläutern die jeweiligen Grundlagen. Annahmebedingungen, Zuständigkeiten und Vorschriften können sich ändern; prüfen Sie vor der konkreten Planung die Angaben der zuständigen Stelle. Ablauf und Leistungsumfang von NovaHaus ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, welche Frist für Sie gilt und wer in Ihrem Fall zahlt, hängt vom Wortlaut Ihrer Unterlagen und vom Einzelfall ab. Bei Streit oder größeren Beträgen lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen.
