Kapitel I · Drei Leistungen
Hausmeisterservice & Objektbetreuung in Köln.
Im Treppenhaus bleibt der Schmutz liegen, die Tonnen stehen Tage nach der Leerung noch auf dem Gehweg – und aus dem Haus kommt die Frage, wer sich kümmert. NovaHaus übernimmt die laufende Betreuung Ihres Objekts in Köln und Umgebung nach einem schriftlichen Leistungsplan mit Turnus und Zuständigkeiten.
ab149 €pro Monat und Objekt, zwei feste Termine · inkl. 19 % MwSt.
Wohnobjekt bis sechs Wohneinheiten, zwei feste Termine im Monat mit je bis zu einer Stunde. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Soll zur Objektbetreuung die regelmäßige Reinigung von Treppenhaus und Außenflächen dazukommen? Dann ist der Gebäudeservice der passende Rahmen – ab 229 € im Monat für das Objekt.
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
- Objektbesichtigung kostenlos
- Regelmäßige Betreuung
- Leistungsplan nach Bedarf
- Fester Ansprechpartner
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Die Betreuung, die Ihr Objekt braucht.
Wählen Sie die passenden Bausteine. Flächen, Häufigkeit, Zuständigkeiten und Dokumentation werden für Ihr Objekt schriftlich vereinbart. NovaHaus führt die vereinbarten eigenen Leistungen aus und bindet geeignete qualifizierte Partner ein. Arbeiten mit besonderen Zulassungsanforderungen übernehmen entsprechend berechtigte Fachbetriebe.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Passt das zu Ihrem Objekt?
Für wen übernehmen wir die Objektbetreuung?
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Wie wir mit Hausverwaltungen arbeiten – Objektliste, Turnus je Aufgabe, Rückmeldung
Preis
Was kostet ein Hausmeisterservice?
Die kostenlose Objektbesichtigung ist die Grundlage für Ihr Angebot. Eine monatliche Pauschale ist für den vereinbarten regelmäßigen Umfang möglich; Zusatzarbeiten werden separat angeboten und erst nach Freigabe ausgeführt.
- 01Anzahl der Gebäude, Einheiten und Gemeinschaftsflächen
- 02Gewählte Leistungen und Häufigkeit
- 03Außenflächen, Saison und Zugänge
- 04Dokumentation, Ansprechpartner und Schlüsselorganisation
- 05Material, Entsorgung und Zusatzarbeiten separat ausgewiesen
ab149 €pro Monat und Objekt, zwei feste Termine · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
-
Der Betrag gilt für ein Wohnobjekt mit bis zu sechs Wohneinheiten in einem Aufgang im Kölner Stadtgebiet, das wir werktags zwischen 7 und 17 Uhr an zwei festen Terminen im Monat mit je bis zu einer Stunde vor Ort betreuen:
- Kontrollgang durch Treppenhaus, Keller, Hof und Zuwege
- Mülltonnen an diesen Terminen bereitstellen und zurückstellen
- Eingangsbereich kehren
- Leuchtmittel im Treppenhaus wechseln und festgestellte Mängel schriftlich melden.
- Enthalten
-
Enthalten sind
- die Arbeitszeit unserer eigenen Hausmeisterkraft
- die Anfahrt im gesamten Kölner Stadtgebiet ohne gesonderte Pauschale
- mitgebrachtes Werkzeug
- Kleinverbrauchsmaterial wie Schrauben, Dübel, Dichtungen und Reinigungsmittel für den Eingangsbereich
- eine feste Ansprechperson
- die schriftliche Mängelmeldung nach jedem Termin
- sowie die 19 % Mehrwertsteuer.
- Nicht enthalten
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Nicht enthalten sind
- die regelmäßige Treppenhausreinigung
- Garten- und Außenpflege
- Winterdienst
- Glas- und Fensterreinigung
- Material über den Kleinverbrauch hinaus wie Leuchtmittel, Schlösser und Beschläge
- die Entsorgung von Sperrmüll und Gewerbeabfall nach Menge und Gewicht
- Arbeiten über die vereinbarten zwei Stunden im Monat hinaus
- sowie Termine am Wochenende, an Feiertagen, außerhalb von 7 bis 17 Uhr und außerhalb des Kölner Stadtgebiets, die wir gesondert anbieten
Zulassungspflichtige Arbeiten an Trinkwasser, Abwasser, Heizung und Elektro führen lizenzierte Fachbetriebe als Nachunternehmer aus, diese Arbeiten rechnen wir nach deren Aufwand ab und weisen sie im Angebot gesondert aus, Ihr Vertragspartner bleibt dabei NovaHaus.
Endpreis
Der Endpreis liegt bei laufend betreuten Kölner Wohnobjekten erfahrungsgemäß zwischen 149 € und 490 € im Monat und steigt mit der Zahl der Einheiten und Aufgänge sowie mit Treppenhausreinigung, Außenpflege und Winterdienst; einzelne Einsätze ohne laufende Betreuung rechnen wir gesondert nach Aufwand ab.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Kann ich einzelne Leistungen oder eine regelmäßige Betreuung anfragen?
Beides ist möglich. Wir stimmen den Umfang auf Ihr Objekt ab. Bei regelmäßiger Betreuung werden Aufgaben, Turnus, Ansprechpartner, Preis und Vertragsbedingungen schriftlich festgelegt.
Sind Besichtigung und Angebot kostenlos?
Ja. Die erste Einschätzung, die vereinbarte Objektbesichtigung und das schriftliche Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst durch Ihre Beauftragung.
Übernimmt NovaHaus auch Renovierung und Entrümpelung beim Mieterwechsel?
Ja, Entrümpelung, Demontage und Renovierung mit Malerarbeiten, Oberflächen, Böden oder Innenausbau können als getrennte Projektleistungen angefragt werden. Umfang, Preis und erforderliche Fachbetriebe werden gesondert vereinbart.
Gehören Elektro-, Sanitärarbeiten und Hausverwaltung dazu?
Zulassungspflichtige Facharbeiten werden von entsprechend qualifizierten Betrieben ausgeführt. Kaufmännische Hausverwaltung und Nebenkostenabrechnung gehören nicht zum Hausmeisterangebot. NovaHaus übernimmt die vereinbarte praktische Betreuung und Koordination.
Bieten Sie einen 24-Stunden-Notdienst oder festen Winterdienst an?
Es wird kein allgemeiner 24-Stunden-Notdienst angeboten. Winterdienst, Einsatzzeiten, Flächen, Vertretung und Verfügbarkeit müssen vor einer Zusage für das konkrete Objekt geklärt und schriftlich vereinbart werden.
Bieten Sie Hausmeisterservice als langfristigen Partner für Unternehmen an?
Ja. Unternehmen, Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen können praktische Hausmeisteraufgaben und Objektkontrollen regelmäßig beauftragen. Welche Gebäude und Flächen wir betreuen, welche Aufgaben dazugehören und wann Einsätze stattfinden, vereinbaren wir im Leistungsplan. Eine feste Ansprechperson koordiniert die Zusammenarbeit; zusätzliche Reinigung oder weitere Projektarbeiten werden gesondert abgestimmt.
Das Haus gehört mehreren – wer muss den Betreuungsvertrag unterschreiben?
Für Besichtigung und Angebot genügt eine Person, die sich kümmert; eine tragfähige Grundlage braucht erst der Auftrag selbst. Gehört das Objekt mehreren gemeinsam, etwa einer Erbengemeinschaft, zählt die laufende Betreuung regelmäßig zur ordnungsmäßigen Verwaltung; darüber kann nach § 2038 Abs. 2 in Verbindung mit § 745 Abs. 1 BGB mit Stimmenmehrheit entschieden werden, und die Mehrheit richtet sich nach den Anteilen, nicht nach Köpfen. Wer im eigenen Namen unterschreibt, wird persönlich unser Vertragspartner und schuldet die Vergütung; wer für die Gemeinschaft unterschreibt, braucht dafür eine Vollmacht oder einen tragfähigen Beschluss, und intern tragen die Teilhaber die Kosten nach ihren Anteilen (§ 748 BGB). Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst unsere Vertragspartnerin (§ 9a Abs. 1 WEG), nach außen vertreten durch den bestellten Verwalter (§ 9b Abs. 1 WEG), während eine Verwaltung für einen einzelnen Eigentümer nicht Vertragspartnerin ist, sondern aufgrund Vollmacht handelt – wie es in Ihrem Fall liegt, hängt von der konkreten Konstellation ab, und eine Rechtsberatung ersetzen diese Hinweise nicht.
Warum nennen wir 149 € nur als Einstieg – und keine feste Pauschale für jedes Objekt?
Die 149 € im Monat gelten für den oben beschriebenen Fall: ein Wohnobjekt bis sechs Einheiten, zwei feste Termine im Monat mit je bis zu einer Stunde. Was Ihren Preis darüber hinaus bestimmt, können wir sofort sagen: Zahl der Einheiten und Aufgänge, Größe der Gemeinschafts- und Außenflächen, Zustand, Zugänge und der gewünschte Turnus. Ohne Blick auf das Objekt ließe sich daraus nur die Spanne von 149 bis 490 € im Monat nennen; nennen Sie uns diese Angaben am Telefon, ordnen wir die Größenordnung vorab ein. Verbindlich wird der Preis nach der Besichtigung im schriftlichen Angebot, für den vereinbarten Umfang üblicherweise als monatliche Pauschale. Ist überhaupt kein Preis vereinbart, gilt mangels einer Taxe die „übliche Vergütung“ als vereinbart (§ 612 Abs. 2 BGB für Dienstleistungen, § 632 Abs. 2 BGB für Werkleistungen); was üblich ist, klärt im Streitfall ein Sachverständiger oder ein Gericht – ein schriftlich festgelegter Preis schützt deshalb in erster Linie Sie.
Was passiert, wenn am Objekt mehr Arbeit anfällt als im Leistungsplan steht?
Der vereinbarte Preis gilt für den beschriebenen Umfang: Was nicht im Leistungsplan steht, ist weder von der Pauschale gedeckt noch von uns geschuldet. Fällt darüber hinaus Arbeit an – ein vollgestellter Kellergang, Sperrmüll im Hof, eine lange nicht gepflegte Fläche –, melden wir sie mit kurzer Beschreibung und Preis und führen sie erst aus, wenn Sie sie freigegeben haben, am besten schriftlich, damit später nachvollziehbar bleibt, wer was freigegeben hat. Liegt einer Einzelleistung ausnahmsweise ein Kostenanschlag zugrunde, verlangt das Gesetz diese Anzeige sogar: Ist eine wesentliche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, ist sie unverzüglich anzuzeigen und nicht erst mit der Schlussrechnung (§ 649 Abs. 2 BGB). In der Rechnung stehen solche Zusatzarbeiten getrennt von der laufenden Pauschale.
Dürfen Sie eine vermietete Wohnung betreten, wenn von dort ein Schaden gemeldet wird?
Nicht ohne den Mieter: Die Wohnung ist in seinem Besitz, und ein Zutritt ohne seinen Willen ist verbotene Eigenmacht nach § 858 Abs. 1 BGB, soweit das Gesetz die Störung nicht ausnahmsweise gestattet – das gilt auch für den Eigentümer und für die von ihm beauftragten Betriebe. Wir betreten Wohnungen nur nach Ankündigung und mit Zustimmung des Mieters; der Leistungsplan beschreibt Gemeinschaftsflächen, Außenanlagen und die Zugänge, die Sie freigeben dürfen. Praktisch heißt das: Den Termin stimmen wir mit dem Mieter ab, und wenn niemand öffnet, halten wir das fest und stimmen den nächsten Versuch mit Ihnen ab, bevor eine weitere Anfahrt berechnet wird. Bei einer akuten Gefahrenlage, etwa Wasser, das in die Wohnung darunter läuft, rufen wir Sie an und dokumentieren, was wir vorgefunden haben; wie weit ein Zutritt dann zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht abschließend klären – eine Rechtsberatung ersetzt diese Auskunft nicht.
Wer haftet, wenn bei der Betreuung etwas beschädigt wird oder ein Schlüssel verloren geht?
Dafür haften wir: Geht bei unserer Arbeit etwas zu Bruch, ist das unsere Sache und nicht Ihre – auch dann, wenn es einem Mitarbeiter passiert oder einem Fachbetrieb, den wir als Nachunternehmer einsetzen; Ihr Vertragspartner bleiben wir, und deren Verschulden haben wir in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes (§ 278 BGB). Dass Ihr Eigentum dabei unversehrt bleibt, ist eine vertragliche Schutzpflicht, und ihre Verletzung verpflichtet uns zum Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB); nachweisen müssen Sie, dass der Schaden bei unserer Arbeit entstanden ist, ein Verschulden dagegen nicht – steht die Pflichtverletzung fest, müssen wir beweisen, dass wir sie nicht zu vertreten haben (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), und das gilt bei jedem Betrieb, den Sie beauftragen. Damit es im Ernstfall nicht auf Aussage gegen Aussage hinausläuft, halten wir vor dem ersten Einsatz Leistungsumfang und Ansprechperson schriftlich fest, fotografieren den Zustand der betreuten Flächen und entsorgen nichts, was Sie nicht vorher freigegeben haben – Schlüssel nehmen wir nur in der für die vereinbarten Arbeiten nötigen Zahl entgegen, quittieren jede Übergabe, kennzeichnen sie ohne Adresse und Namen und geben sie auf Wunsch nach jedem Einsatz zurück. Tritt doch ein Schaden ein oder geht ein Schlüssel verloren, erfahren Sie es schriftlich von uns, sobald wir es bemerken, mit Datum, Ort und Hergang und beim Sachschaden mit Foto, und nicht erst beim nächsten Einsatz; wir stehen für das ein, was wir verursacht haben, bis hin zu den Kosten einer neuen Schließanlage, wenn objektiv die Gefahr besteht, dass sich jemand mit dem Schlüssel Zutritt verschafft, und die Anlage deshalb ausgetauscht wird. Ein Maßstab noch für jedes Angebot, das Sie gerade vergleichen: Fragen Sie vor der Beauftragung jeden Anbieter – uns eingeschlossen – nach einer aktuellen Versicherungsbestätigung und ausdrücklich danach, ob Tätigkeitsschäden und Schlüsselverlust eingeschlossen sind, denn beides ist nicht automatisch dabei; an der Haftung ändert eine Versicherung ohnehin nichts, sie entscheidet allein darüber, ob im Ernstfall auch Geld hinter ihr steht.
Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.
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