Kapitel II · Elf Leistungen
Dachboden & Speicher entrümpeln in Köln.
Der Speicher soll wieder nutzbar werden oder vor einem Ausbau leer sein? NovaHaus räumt Dachböden und Speicherabteile in Köln: persönliche Dinge sortieren, vereinbarte Möbel abbauen, über Treppe oder geprüfte Bodenluke heraustragen und abtransportieren. Zugang und Entsorgung klären wir vor dem kostenlosen schriftlichen Angebot.
ab229 €pro Dachboden · inkl. 19 % MwSt.
Ein Spitz- oder Dachboden bis etwa 10 m² mit bis zu 1,5 m³ Räumgut. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
Besichtigung & Angebot kostenlos · Persönliches zuerst sichern · Wertcheck und Erlösanrechnung nach Vereinbarung
- Speicher & Dachboden
- Sicherer Zugang
- Sortierung nach Absprache
- Abtransport geplant
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Dachbodenräumung braucht Sicherheit und Reihenfolge.
Dachböden sind oft eng, staubig und unübersichtlich. Wir stimmen vorher ab, welche Bereiche betroffen sind, wie getragen wird und welche Dinge erhalten bleiben sollen.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Persönlich & nachvollziehbar
Ein persönlicher Kontakt.
Ein klares Angebot.
Giorgi OkropiridzeGründer & Geschäftsführer+49 15510 071848
Wir klären mit Ihnen, was bleiben soll, was geräumt wird und wann die Übergabe ansteht. Umfang, Festpreis und Ausnahmen stehen vor Ihrer Zusage im schriftlichen Angebot.
NovaHaus s.r.o. - Zweigniederlassung Köln
Ringenstraße 29 · 51067 Köln
Bewertung im Google-Profil ansehen ↗„Hervorragende Service, professionelle Abwicklung, tolle Ergebnisse! Mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“
Zur Quelle dieser Rückmeldung
Am 11.10.2026 im öffentlichen Google-Profil nachgelesen und wörtlich übernommen; der Nachname ist abgekürzt. Die Bewertung nennt keine konkrete Leistung. Wir prüfen nicht, ob ihr ein Auftrag zugrunde liegt.
Wertcheck & Verwertung
Wertvolle Dinge erhalten. Verkauf und Anrechnung gemeinsam klären.
Bei einer Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Nachlassräumung muss nicht alles entsorgt werden. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Werte zu erkennen und einen passenden Verkaufsweg zu organisieren. Sie entscheiden, welche Stücke bleiben und welche zum Verkauf freigegeben werden.
Besichtigung und Räumungsangebot sind kostenlos. Ob und wie stark sich Ihre Arbeitskosten reduzieren, hängt vom tatsächlich erzielten Erlös und den vereinbarten Verkaufskosten ab. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und nicht freigegebene Gegenstände bleiben von der Verwertung ausgeschlossen.
Räumung mit Wertcheck anfragenPasst das zu Ihrem Objekt?
Wann lohnt sich Dachboden entrümpeln?
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Preis
Was kostet Dachboden entrümpeln?
Besichtigung und Angebot sind kostenlos. Nach Fotos oder einer Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot für den vereinbarten Umfang: Arbeitszeit, Möbelabbau, Heraustragen, Transport und den passenden Entsorgungsweg. Sobald Menge, Zugang und Materialarten feststehen, ist ein Festpreis möglich. Besenreine Übergabe und gewünschte Zusatzarbeiten werden ausdrücklich beschrieben; Änderungen stimmen wir vor Ausführung mit Ihnen ab.
- 01Zugang über Treppe, Luke oder enge Bereiche
- 02Menge, Gewicht und Sperrigkeit
- 03Staub, Schutzbedarf und Beleuchtung
- 04Sortierung persönlicher Dinge
- 05Parken und Laufwege
- 06Übergabezustand nach Räumung
ab229 €pro Dachboden · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
-
Der Betrag gilt für einen Spitz- oder Dachboden bis etwa 10 m² in einem Kölner Wohnhaus
- auf dem bis zu 1,5 m³ frei zugängliches Räumgut steht — etwa fünfzehn Umzugskartons und einzelne Stücke wie Koffer, Regal oder Kinderwagen
- erreichbar über eine feste Treppe oder eine Einschubtreppe an der Bodenluke
- mit einer Halte- oder Parkmöglichkeit am Haus und mit einem Termin, den wir in unsere laufende Tourenplanung legen.
- Enthalten
-
Enthalten sind
- die An- und Abfahrt im Kölner Stadtgebiet
- zwei Mitarbeiter für bis zu einer Stunde vor Ort
- das Heraustragen über Bodenluke oder Dachbodentreppe
- das Verladen und der Abtransport in unserem Fahrzeug
- sämtliche Annahme- und Entsorgungsgebühren für bis zu 1,5 m³ gemischten Hausrat
- die besenreine Übergabe des Bodens
- die vorherige Einschätzung nach Ihren Fotos
- sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Nicht enthalten
-
Nicht enthalten sind
- Mengen über 1,5 m³
- Räumgut hinter dem Kniestock oder unter der Dämmung
- das Abtragen alter Dämmung
- die Demontage fest verbauter Einbauten
- Sondermüll wie Farben, Lacke, Altöl, Chemikalien, Kühlgeräte oder asbestverdächtige Platten
- eine Halteverbotszone samt Genehmigung (in Köln rund 100 bis 160 €)
- ein Wunsch- oder Expresstermin außerhalb unserer Tourenplanung
- sowie eine Reinigung über besenrein hinaus
Diese Positionen berechnen wir mit 45 € je Mitarbeiter und angefangener Stunde inkl. MwSt. zuzüglich der Entsorgungsgebühr nach Gewicht und weisen sie vorher im schriftlichen Angebot aus — muss dabei eine fest angeschlossene Leuchte vom Netz getrennt werden, übernimmt das ein zugelassener Elektrofachbetrieb als unser Nachunternehmer, Ihr Vertragspartner bleiben wir.
Endpreis
Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 229 € für einen fast leeren Spitzboden und rund 900 € für einen voll belegten Altbau-Speicher, bei einem normal gefüllten Dachboden bis 20 m² meist zwischen 420 und 680 €.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Tragen Sie den Inhalt über Treppen oder eine Bodenluke herunter?
Wir prüfen Treppe oder Luke, Durchgangsmaße, Laufwege, Beleuchtung und schwere Gegenstände vor dem Auftrag. Der geeignete Trageweg und erforderlicher Möbelabbau stehen im vereinbarten Umfang. Ob ein bestimmter Gegenstand sicher transportiert werden kann, klären wir nach Fotos oder Besichtigung.
Können Erinnerungsstücke und wertvolle Dinge auf dem Speicher bleiben?
Ja. Sie bestimmen, was erhalten bleiben soll. Dokumente, Erinnerungsstücke und freigegebene mögliche Werte trennen wir nach Absprache vom Räumgut. Ein gewünschter Verkaufsweg und die Anrechnung tatsächlich erzielter Erlöse werden gesondert vereinbart.
Was kostet Dachboden entrümpeln?
Der Preis hängt von Menge und Volumen, Zugang, Staub- und Schutzbedarf, Laufwegen, Parken, Materialarten, Abtransport, Entsorgungsweg und gewünschtem Zielzustand ab.
Welche Fotos helfen vorab?
Hilfreich sind Fotos vom Dachboden, von Treppe oder Luke, Laufwegen, Beleuchtung, Gegenständen und möglicher Ladezone.
Was passiert mit persönlichen Dingen oder Unterlagen?
Persönliche Dinge, Unterlagen, Erinnerungsstücke oder verwertbare Gegenstände werden nach Absprache gesichert oder getrennt betrachtet.
Ist eine Dachbodenräumung gefährlicher als Keller?
Sie kann anspruchsvoller sein, wenn Zugang, Staub, enge Wege oder schwere Gegenstände eine Rolle spielen. Deshalb prüfen wir Sicherheit und Reihenfolge vorab.
Kann danach direkt renoviert oder gedämmt werden?
Ziel ist eine saubere Vorbereitung. Ob danach direkt weitere Arbeiten möglich sind, hängt vom vereinbarten Übergabestandard und Zustand ab.
Was passiert, wenn oben mehr steht, als auf den Fotos zu sehen war?
Für den im Angebot beschriebenen Umfang bleibt es beim Festpreis – dieses Mengenrisiko trägt der Betrieb und nicht Sie; kommt etwas hinzu, das in der Beschreibung nicht vorkam, etwa ein zugestellter Zwischenboden, ein zweiter Raum unter dem Dach oder eingelagerte Bauabfälle, ist das eine zusätzliche Leistung, die wir Ihnen vorher benennen und die Sie beauftragen oder ablehnen können. Dass auf einem Dachboden mehr steht, als Fotos zeigen, ist keine Seltenheit: Dachschrägen, Abseiten und Zwischenböden verdecken, was dahinter noch steht – deshalb steht im Angebot ausdrücklich, ob es ein Festpreis für den beschriebenen Umfang oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist. Zeichnet sich bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Betrieb Sie unverzüglich darauf hinweisen (§ 649 Abs. 2 BGB) und nicht erst mit der Schlussrechnung; kündigen Sie aus diesem Grund, steht ihm nur die der geleisteten Arbeit entsprechende Vergütung samt Ersatz seiner Auslagen zu (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB). Wir sprechen Mehraufwand an, bevor er entsteht, und arbeiten erst nach Ihrer Zustimmung weiter; ob eine Überschreitung wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab, und eine Rechtsberatung ersetzt das hier nicht.
Der Dachboden gehört zum geerbten Haus. Wer muss den Auftrag unterschreiben?
Bei mehreren Erben gehört der Nachlass allen gemeinsam: Die Beauftragung einer Entrümpelung gehört in der Regel zur ordnungsmäßigen Verwaltung, darüber können die Erben mit Mehrheit entscheiden – die Mehrheit bemisst sich nach den Erbquoten und nicht nach Köpfen (§ 2038 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 745 Abs. 1 BGB), und wirksam ist ein solcher Beschluss nur, wenn vorher alle Miterben beteiligt und angehört wurden. Über die Nachlassgegenstände selbst – Möbel ebenso wie Schmuck, Bilder, Uhren oder Sammlungen – können die Erben dagegen nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB); Wertvolles sollte deshalb vor der Räumung gemeinsam ausgesondert werden. Wer allein unterschreibt, wird persönlich Vertragspartner und schuldet die Rechnung selbst; meist genügt eine kurze schriftliche Vollmacht der übrigen Erben, und zum Termin vor Ort müssen Sie nicht selbst anreisen – es genügt, wenn jemand aufschließt, den Sie dazu bevollmächtigt haben. Besichtigung und Angebot können Sie schon vorher veranlassen: Eine Anfrage ist noch kein Auftrag, erteilt wird er erst, wenn die Erbengemeinschaft sich einig ist – das ersetzt im Einzelfall keine Rechtsberatung.
Auf dem gemeinsamen Dachboden stehen auch Sachen von Mietern. Dürfen diese mit entsorgt werden?
Nicht ohne Weiteres: Sachen eines Mieters darf auch der Eigentümer nicht eigenmächtig wegräumen oder entsorgen – das ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), und der Bundesgerichtshof lässt den Vermieter dafür sogar ohne Verschulden haften (Urteil vom 14.07.2010 – VIII ZR 45/09). Rechtlich tragfähig sind zwei Wege: die schriftliche Freigabe des betroffenen Mieters oder, bei beendetem Mietverhältnis, die Räumung durch den Gerichtsvollzieher aus einem Räumungstitel (§ 885 ZPO). Auch dann geht nicht alles sofort in den Container: Wird nur beschränkt vollstreckt (§ 885a ZPO), dürfen Sie zwar Sachen entfernen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, alles Übrige müssen Sie jedoch einen Monat aufbewahren und dürfen es erst danach verwerten. Fremde Abteile auf dem Dachboden räumen wir deshalb erst, wenn Freigabe oder Titel vorliegen; Ihren eigenen Teil können wir davon unabhängig räumen und weisen den Mieterbereich im Angebot getrennt aus – wie die Lage bei laufendem oder beendetem Mietverhältnis genau zu beurteilen ist, hängt vom Einzelfall ab und klärt im Zweifel Ihr Anwalt.
Unter dem Dach liegt alte Dämmwolle, und ich vermute, dass dort Asbest verbaut ist. Nehmen Sie das mit?
Nicht ungeprüft: Alte Mineralwolle und asbestverdächtige Platten sind kein gewöhnlicher Sperrmüll – für das Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle ist eine behördliche Erlaubnis nach § 54 KrWG erforderlich, von der unter anderem zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe ausgenommen sind (§ 54 Abs. 3, § 56 KrWG); stark verschmutzte Bereiche, etwa mit Taubenkot, sind ein anderer Fall, dort geht es nicht um die Erlaubnis, sondern um Schutzausrüstung und um die Reihenfolge der Arbeiten. Bei Gebäuden, deren Bau vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, gilt nach der Gefahrstoffverordnung zunächst ein Asbestverdacht: Sie stellen die Unterlagen bereit, die Ihnen zum Gebäude vorliegen, und reichen sie nicht aus, wird vor Arbeitsbeginn eine Materialprobe untersucht – Probenahme und Untersuchung übernimmt ein qualifizierter Fachbetrieb als Nachunternehmer, veranlassen lässt sich das vor der Räumung. NovaHaus bleibt dabei Ihr Vertragspartner, koordiniert den Ablauf und räumt den betroffenen Bereich erst, wenn ein qualifizierter Fachbetrieb das belastete Material fachgerecht entfernt und entsorgt hat; den übrigen Dachboden können wir davon getrennt betrachten. Solange der Verdacht nicht ausgeräumt ist, bewegen Sie dort bitte nichts: Beim Zerbrechen oder Aufwirbeln können Fasern frei werden.
Wer haftet, wenn beim Heruntertragen das Treppenhaus, eine Tür oder die Bodenluke beschädigt wird?
Wer eine Entrümpelung übernimmt, schuldet nicht nur den leeren Dachboden, sondern auch Rücksicht auf Treppenhaus, Türzargen und Bodenluke (§ 241 Abs. 2 BGB): Verletzen wir diese Pflicht und entsteht dadurch ein Schaden, haben Sie als unser Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB), und für jeden, den wir zur Erfüllung Ihres Auftrags einsetzen – ob eigene Kräfte oder ein Fachbetrieb als Nachunternehmer –, stehen wir ein wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Belegen müssen Sie, dass der Schaden bei unserer Arbeit und durch sie entstanden ist; dass wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, müssen wir beweisen – nicht Sie das Gegenteil (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), und diese Verteilung gilt für jeden Betrieb, mit oder ohne Versicherung; eine Garantie für jeden Kratzer ist sie nicht, und die Hinweise auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Damit es dazu gar nicht erst kommt, sehen wir den Weg vom Dachboden bis zur Haustür vorher an, decken Stufenkanten, Geländer und Türzargen ab, wo es eng wird, und zerlegen Sperriges lieber oben, statt es über die ausziehbare Bodentreppe zu zwingen – den Zustand von Treppenhaus, Bodenluke, Türzargen und Böden halten wir vor dem ersten Handgriff fotografisch fest und schicken Ihnen die Aufnahmen vor Arbeitsbeginn, auch wenn Sie nicht vor Ort sind. Entsteht doch ein Schaden, nehmen wir ihn mit Datum, Ort und Foto auf, melden ihn Ihnen schriftlich und lassen ihn auf unsere Kosten instand setzen, wobei Sie das Angebot des Fachbetriebs vorher sehen; gehört das Treppenhaus nicht Ihnen, sondern der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter, richtet sich deren Anspruch als Eigentümer unmittelbar gegen uns als Verursacher (§ 823 Abs. 1 BGB), und wir klären das direkt mit der Hausverwaltung und nicht über Sie. Was ein solcher Anspruch am Ende wert ist, hängt davon ab, wer dahintersteht – lassen Sie sich deshalb vor der Beauftragung die aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen, bei jedem Anbieter, den Sie in die engere Wahl nehmen, und achten Sie darauf, ob Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind: gemeint sind Schäden an Sachen, an oder mit denen gearbeitet wird, beim Tragen also auch Treppenhaus, Geländer und Türzargen, die in den Standardbedingungen regelmäßig ausgeschlossen und erst über eine besondere Vereinbarung wieder eingeschlossen sind.
Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.
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