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Kapitel III · Fünf Leistungen

Demontage, Entkernung & Abbrucharbeiten in Köln.

Irgendwann steht fest: Das alte Bad, die Fliesen, der Bodenaufbau, vielleicht eine Wand müssen heraus – offen ist nur, was tragend ist und bleiben muss, und wie alles aus dem Haus kommt, ohne dass Treppenhaus und Nachbarwohnung etwas abbekommen. NovaHaus übernimmt in Köln und Umgebung den Rückbau im Inneren – von der einzelnen Küche bis zur entkernten Etage.

ab55 €pro m² Wohnfläche · Container und Entsorgung enthalten · inkl. 19 % MwSt.

Leergeräumte Wohnung ab 80 m², Container darf am Arbeitstag vor dem Haus stehen. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt

Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.

Demontage, Entkernung & Abbrucharbeiten in Köln – Symbolbild Symbolbild · kein Kundenprojekt
  • Besichtigung kostenlos
  • Rückbauumfang schriftlich
  • Schutz & Entsorgung geklärt
  • Übergabe dokumentiert
  • Köln & Umgebung

Leistungsumfang

Vom Innenrückbau bis zum genehmigten Komplettabriss.

Bauteile, Befestigungen, Tragwerk, Leitungen, Schutzmaßnahmen, Materialwege und Übergabepunkt werden vor Beginn geprüft. Genehmigungs- oder statikpflichtige Arbeiten werden nur auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen ausgeführt.

Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.

Passt das zu Ihrem Objekt?

Wann sind Demontage, Entkernung oder Abbruch sinnvoll?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.

Preis

Was kosten Demontage, Entkernung oder Abbruch?

Nach Fotoeinschätzung oder – falls erforderlich – Besichtigung erhalten Sie ein transparentes schriftliches Angebot. Je nach klar abgrenzbarem Leistungsumfang erfolgt die Abrechnung als Festpreis oder auf Stundenbasis. Entscheidend sind Bauteile, Genehmigungsstand, Materialart, Zugang, Schutz, Technik, Abtransport und Entsorgungsweg.

  1. 01Art und Umfang der Abbruch- oder Rückbauarbeiten
  2. 02Genehmigungen, Statik und Ausführungsplanung
  3. 03Zugang, Etage und Laufweg
  4. 04Befestigung und Materialart
  5. 05Schutz und Sicherung
  6. 06Transport- und Entsorgungsweg
  7. 07Dokumentation und Übergabeziel

ab55 €pro m² Wohnfläche · Container und Entsorgung enthalten · inkl. 19 % MwSt.

Gilt für

Der Betrag gilt für den Rückbau in einer leer geräumten Wohnung

  • ab 80 m² zusammenhängender Wohnfläche im Erdgeschoss oder ersten Obergeschoss — in höheren Etagen mit Aufzug
  • wenn der Container am Arbeitstag unmittelbar vor dem Haus stehen darf.
Enthalten

Ohne Aufpreis enthalten sind

  • die Anfahrt im Kölner Stadtgebiet
  • die Baustelleneinrichtung mit Staub- und Wegeschutz
  • der Rückbau von Bodenbelägen wie Teppich, Laminat, PVC und Dielen
  • von Innentüren samt Zargen, Einbauschränken, Einbauküche und Wandverkleidungen sowie von bis zu 10 m² leichter nichttragender Trennwand
  • außerdem die Gestellung und der Wechsel der Container
  • die Entsorgung des dabei anfallenden Bauschutts und Baumischabfalls mit Entsorgungsnachweis
  • und die besenreine Übergabe.
Nicht enthalten

Nicht enthalten sind

  • Wand- und Bodenfliesen
  • Estrich und Putz
  • der Abbruch massiver Wände
  • Eingriffe in tragende Bauteile samt Statiker
  • Schadstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern oder alte Kleber einschließlich Untersuchung und getrennter Entsorgung
  • Sondermüll
  • Halteverbotszonen und Genehmigungen
  • sowie das Trennen, Verschließen und Neuverlegen von Strom-, Wasser- und Heizungsleitungen, das ein konzessionierter Fachbetrieb als unser Nachunternehmer ausführt

Diese Leistungen rechnen wir nach Aufwand ab.

Endpreis

Der Endpreis liegt bei einer leer geräumten Wohnung zwischen 80 und 120 m² erfahrungsgemäß zwischen 4.400 und 8.900 € inkl. MwSt., je nach Fliesenfläche, Wandaufbau, Etage und Containerstellplatz.

Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.

Von der Anfrage zum Auftrag

So läuft es ab.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Schreibtisch mit Unterlagen und Blick auf den Kölner Dom – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 1

Aufgabe beschreiben

Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.

Aufnahme vor Ort mit Klemmbrett im Treppenhaus – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 2

Umfang klären

Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.

Klemmbrett mit Angebotsliste – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 3

Angebot prüfen

Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.

Häufige Fragen

Was Kunden zu dieser Leistung fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Entrümpelung und Entkernung?

Entrümpelung entfernt Gegenstände und bewegliche Inhalte. Beim Rückbau werden Einbauten und Verkleidungen nach einem verbindlichen Rückbauplan kontrolliert entfernt und für den nächsten Bauabschnitt dokumentiert.

Wie werden Böden, Fliesen und Decken in den Rückbau eingeordnet?

NovaHaus prüft Aufbau, Befestigung, Leitungsführung, Materialwege und Schutzbedarf. Jede Position wird im Angebot dem verantwortlichen Betrieb, Terminplan und Übergabepunkt eindeutig zugeordnet.

Übernehmen Sie die Entsorgung von Sondermaterialien?

Sondermaterialien werden vorab erfasst und dem jeweils zugelassenen Transport- und Entsorgungsbetrieb zugeordnet. NovaHaus koordiniert Ablauf, Übergabe und Dokumentation.

Wie lange dauert eine Entkernung in der Regel?

Die Dauer hängt von Größe, Umfang, Zugänglichkeit und Materialmenge ab. Nach Prüfung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung.

Brauche ich eine Genehmigung für eine Entkernung?

Das hängt von Objekt und Umfang ab. Bei statisch relevanten Bauteilen oder vollständigem Abbruch stellt der Auftraggeber erforderliche Genehmigungen, Statik, Planung und Freigaben bereit. Leitungen und mögliche Schadstoffe werden vor Beginn fachlich geklärt.

Führt NovaHaus auch Komplettabriss oder Durchbrüche an tragenden Wänden aus?

Ja, nach Objektprüfung und nur auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Genehmigungen, Statik, Ausführungsplanung und Freigaben. Umfang, Sicherung, Entsorgungsweg und Preis werden vor Beginn schriftlich vereinbart.

Woher wissen Sie, welche Wand tragend ist – und brauche ich eine Genehmigung?

Ob eine Wand tragend oder aussteifend ist, entscheidet nicht der Augenschein: Ein solches Bauteil fassen wir erst an, wenn die Standsicherheit fachlich beurteilt und die Ausführung festgelegt ist. Verfahrensfrei sind in Nordrhein-Westfalen nur Eingriffe in nichttragende und nichtaussteifende Bauteile (§ 62 Abs. 1 Nr. 11 BauO NRW 2018); alles darüber hinaus ist vorher mit der Bauaufsicht zu klären. Gehört Ihnen eine Eigentumswohnung, sind tragende Wände Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG) und eine bauliche Veränderung braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (§ 20 WEG); als Mieter brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterseite, am besten schriftlich. Einbauten, Beläge, nichttragende Ständerwände sowie Bad- und Küchenrückbau können unabhängig davon beginnen; was in Ihrem Fall unter welche Kategorie fällt, hängt vom Gebäude und vom Umfang ab und wird im Angebot getrennt festgehalten.

Was ist, wenn beim Rückbau Asbest oder andere Schadstoffe auftauchen?

In Gebäuden aus der Zeit vor dem bundesweiten Asbestverbot Ende Oktober 1993 ist mit asbesthaltigen Bauteilen zu rechnen – in Fliesenklebern, Bodenbelägen, Spachtelmassen, Dichtschnüren oder Leichtbauplatten; zeigt sich ein Verdacht, stoppen wir an dieser Stelle sofort und arbeiten dort nicht weiter. Geklärt wird das über eine Materialprobe im Labor; die Sanierung selbst führt ein nach TRGS 519 zugelassener Fachbetrieb aus – als Nachunternehmer von NovaHaus oder direkt von Ihnen beauftragt –, Ablauf und Kosten dafür bekommen Sie vorher schriftlich. Als Auftraggeber sind Sie nach § 5a GefStoffV verpflichtet, die Ihnen vorliegenden Angaben zu Baujahr und verbauten Materialien vor Arbeitsbeginn in Textform weiterzugeben; sagen Sie uns deshalb schon bei der Anfrage, was Sie wissen, vermuten oder an Gutachten haben. Was das für Ihr Objekt bedeutet, hängt vom Befund ab – er ändert Reihenfolge, Schutzmaßnahmen und Preis, und ohne Ihre Entscheidung geschieht nichts.

Was kostet der Rückbau – und warum steht hier keine Zahl?

Was es am Ende kostet, entscheidet sich an wenigen Größen: wie viele Quadratmeter Fliesen, Estrich oder Trockenbau herauskommen, wie fest die Bauteile verbaut sind, in welcher Etage gearbeitet wird, ob ein Aufzug vorhanden ist und wie viele Container das Material füllt. Genau diese Positionen stehen einzeln im Angebot – zusammen mit Anfahrt, Schutzmaßnahmen, Container und Entsorgung, damit auf der Rechnung nichts auftaucht, was Sie vorher nicht gelesen haben. Wird nach Aufwand abgerechnet, gehören Stundensatz, Zahl der eingesetzten Kräfte und eine Obergrenze ins Angebot; ohne diese drei Angaben sollten Sie ein Stundenangebot nicht unterschreiben – bei uns nicht und anderswo auch nicht. Eine Zahl vorab wäre entweder so weit gefasst, dass sie Ihnen nichts sagt, oder sie würde vor Ort nicht halten; deshalb nennen wir sie erst nach Fotos oder Besichtigung – Besichtigung, Aufmaß und Angebot sind für Sie kostenlos, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Was passiert, wenn hinter der Verkleidung oder unter dem Boden mehr steckt als besprochen?

Dann stoppt die Arbeit an dieser Stelle, und bevor es weitergeht, stimmt NovaHaus Umfang und Kosten mit Ihnen ab – entscheiden müssen Sie dabei nicht am Telefon: Den Mehraufwand bekommen Sie schriftlich beschrieben und mit Preis, und ohne Ihre Freigabe wird weder weitergearbeitet noch etwas berechnet. Steht im Angebot ein Festpreis, bleibt es für den beschriebenen Umfang bei diesem Preis; was darüber hinausgeht, wird vorher schriftlich vereinbart oder es wird nicht ausgeführt. Liegt dem Auftrag dagegen ein Kostenanschlag zugrunde, für dessen Richtigkeit keine Gewähr übernommen wurde, ist eine zu erwartende wesentliche Überschreitung nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzuzeigen – nicht erst mit der Schlussrechnung. Kündigen Sie den Vertrag aus diesem Grund (§ 649 Abs. 1 BGB), schulden Sie nur den auf die geleistete Arbeit entfallenden Teil der Vergütung und die darin nicht enthaltenen Auslagen (§ 645 Abs. 1 BGB); welche der beiden Regeln für Sie gilt, richtet sich danach, was im Angebot vereinbart wurde.

Wer haftet, wenn im Treppenhaus oder in der Nachbarwohnung etwas kaputtgeht?

Beschwerden aus dem Haus laufen über uns, nicht über Sie: Meldet sich eine Nachbarin, der Hausmeister oder die Verwaltung wegen eines Schadens, geben Sie die Sache an uns weiter – wir nehmen sie mit Datum, Ort und Foto auf, sagen Ihnen schriftlich, wie und durch wen der Schaden behoben wird, und klären ihn direkt mit den Betroffenen. Damit es möglichst gar nicht so weit kommt, halten wir vor dem ersten Handgriff gemeinsam mit Ihnen oder einer von Ihnen benannten Person den Zustand von Böden, Türzargen, Treppenhaus und Aufzug fotografisch fest, decken Transportwege und Kanten ab, schützen die Nachbarseite vor Staub, fahren Bauschutt in geschlossenen Behältern aus und rühren tragende oder aussteifende Bauteile erst an, wenn die schriftliche Freigabe des Tragwerksplaners vorliegt. Geht trotzdem etwas zu Bruch, das Ihnen gehört, sind wir Ihr Vertragspartner: Für unsere Mitarbeiter und für die Fachbetriebe, die wir als Nachunternehmer einsetzen, stehen wir ein wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB), und dass wir eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, müssen wir beweisen – nicht Sie das Gegenteil (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB); dass ein Schaden entstanden ist und worauf er zurückgeht, müssen allerdings Sie darlegen können, und genau dafür ist die Bestandsaufnahme vorher da. Trifft es fremdes Eigentum – die Nachbarwohnung oder, in einer Eigentümergemeinschaft, das Treppenhaus, dessen Ansprüche die Gemeinschaft geltend macht –, stützt die geschädigte Seite ihren Anspruch auf § 823 Abs. 1 BGB gegen den Verursacher, wobei der ausführende Betrieb auch dort für seine Mitarbeiter (§ 831 BGB) sowie für Einweisung und Sicherung des Arbeitsbereichs einsteht, während Sie als Auftraggeber für einen selbstständig arbeitenden Fachbetrieb Dritten gegenüber in der Regel nicht geradestehen müssen; wie ein einzelner Fall einzuordnen ist, hängt von den Umständen ab, und dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Versicherung ändert an dieser Rechtslage nichts, sie entscheidet allein darüber, ob ein Betrieb auch einen großen Schaden tragen kann: Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung bei jedem Anbieter, den Sie in die engere Wahl nehmen, nach einer aktuellen Versicherungsbestätigung und achten Sie auf Tätigkeitsschäden – Schäden an den Sachen, an denen oder mit denen gearbeitet wird, bei einer Demontage oft auch der Boden im Arbeitsbereich oder der für den Abtransport genutzte Aufzug – sowie auf Schäden durch Erschütterung oder Senkung, den typischen Streitfall bei Rissen in der Nachbarwohnung; nach den üblichen Bedingungen einer Betriebshaftpflicht ist beides ausgeschlossen und nur gedeckt, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.

Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.

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