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Kapitel III · Fünf Leistungen

Bauendreinigung & Endreinigung in Köln.

Der Übergabetermin steht fest, die Handwerker sind fertig oder die Räume sind leer – und wer sie übernimmt, sieht sich Fensterfalze, Fugen, Bodenränder und Schrankinnenseiten genau an. NovaHaus reinigt in Köln und Umgebung für die Übergabe: Böden, Fenster mit Rahmen und Falzen, Bäder, Küche, Türen, Schalter und Heizkörper – im Umfang, den Vermieter, Verwaltung oder Bauleitung verlangen.

ab4,90 €pro m² Wohnfläche · inkl. 19 % MwSt.

Leere, besenrein übergebene Wohnung ab rund 70 m²; darunter gilt der Mindestauftrag von 345 €. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt

Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.

Bauendreinigung & Endreinigung in Köln – Symbolbild Symbolbild · kein Kundenprojekt
  • Kostenlose Besichtigung
  • Bau- oder Wohnungsendreinigung
  • Übergabeumfang vereinbaren
  • Köln & Umgebung

Leistungsumfang

Passende Reinigung für den nächsten Schritt

Baustaub, Nutzungsspuren und eine besenreine Übergabe sind unterschiedliche Aufgaben. Deshalb bestimmen wir den Ausgangszustand und das gewünschte Ergebnis vor Beginn.

Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.

Passt das zu Ihrem Objekt?

Vor Einzug, Nutzung oder Übergabe

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.

Preis

Was kostet die Bau- oder Endreinigung?

Flächen, Zustand, Zugang, Turnus und benötigte Technik bestimmen den Aufwand. Nach Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Enthaltene Arbeiten, Material, Anfahrt und gesonderte Leistungen werden klar zugeordnet.

  1. 01Fläche und Zahl der Räume
  2. 02Art und Stärke der Verschmutzung
  3. 03Oberflächen und Materialvorgaben
  4. 04Glasflächen und weitere vereinbarte Details
  5. 05Baufortschritt, Zugang, Wasser und Strom
  6. 06Abgestimmter Termin und Übergabestandard

ab4,90 €pro m² Wohnfläche · inkl. 19 % MwSt.

Gilt für

Der Betrag gilt für eine leere, geräumte Wohnung im Kölner Stadtgebiet

  • die besenrein und ohne Bau-, Farb- und Klebstoffrückstände übergeben und in einem Termin übergabefertig gereinigt wird
  • mit Strom- und Wasseranschluss vor Ort
  • und Zugang bis zum dritten Obergeschoss oder mit Aufzug

Ab rund 70 m² rechnet der Quadratmeterpreis, bei kleineren Wohnungen gilt der Mindestauftragswert von 345 € inkl. MwSt.

Enthalten

Ohne Aufpreis enthalten sind

  • An- und Abfahrt im Kölner Stadtgebiet
  • alle Reinigungsmittel, Tücher und Maschinen
  • die Reinigung sämtlicher Böden und Sockelleisten
  • von Bad und WC einschließlich üblicher Kalkränder
  • der leeren Küchenschränke innen und außen
  • von Türen, Zargen, Heizkörpern, Fensterbänken, Schaltern und Steckdosen
  • die Entsorgung des dabei anfallenden Reinigungsabfalls
  • sowie die gemeinsame Endbegehung mit Ihnen — ausgeführt von unseren eigenen, angemeldeten Mitarbeitern.
Nicht enthalten

Nicht enthalten sind

  • die Fensterreinigung, die wir als eigene Leistung anbieten
  • das Entfernen von Zementschleier, Fliesenkleber, Farb-, Silikon- und Aufkleberresten (nach Aufwand zu 49 € je Stunde und Kraft inkl. MwSt.)
  • die Entsorgung von Bauschutt, Sperrmüll und Möbeln
  • das Räumen noch möblierter Räume
  • Kernsanierungs- und Messie-Objekte
  • eine Halteverbotszone
  • sowie eine zugesagte Abnahme durch Vermieter oder Hausverwaltung.

Endpreis

Der Endpreis liegt bei Wohnungen erfahrungsgemäß zwischen 345 und 900 €.

Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.

Von der Anfrage zum Auftrag

So läuft es ab.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Schreibtisch mit Unterlagen und Blick auf den Kölner Dom – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 1

Aufgabe beschreiben

Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.

Aufnahme vor Ort mit Klemmbrett im Treppenhaus – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 2

Umfang klären

Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.

Klemmbrett mit Angebotsliste – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 3

Angebot prüfen

Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.

Häufige Fragen

Was Kunden zu dieser Leistung fragen.

Was ist Baufeinreinigung?

Die abgestimmte Feinreinigung nach Abschluss der Bau- oder Ausbauarbeiten. Welche Rückstände, Oberflächen und Details umfasst sind, wird anhand des Objekts vereinbart.

Übernehmen Sie auch Endreinigung nach einem Auszug?

Ja, nach Prüfung des Zustands und der gewünschten Flächen. Eine Reinigung nach Auszug benötigt einen anderen Umfang als eine Reinigung nach Bauarbeiten.

Ist Bauschuttabtransport enthalten?

Nur wenn er ausdrücklich beauftragt und im Angebot beschrieben ist. Bauendreinigung, Rückbau und Entsorgung sind getrennt zu klärende Leistungen.

Können Sie garantieren, dass bei der Übergabe abgenommen wird?

Nein, und das kann niemand: Welchen Zustand Sie schulden, ergibt sich aus Ihrem Miet- oder Bauvertrag und aus dem Einzelfall – eine Rechtsfrage, die ein Reinigungsangebot nicht beantwortet. Beim Bauvertrag entscheidet, wer das Werk abnimmt, dabei nicht frei: Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nach § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht verweigert werden; bei einer Mietwohnung gibt es gar keine Abnahme, die scheitern könnte – sie wird nach § 546 Abs. 1 BGB zurückgegeben, gestritten wird hinterher über Schadensersatz. Wir schulden, was schriftlich vereinbart ist: Räume, Oberflächen, Glasanteil und Detailgrad legen wir vorher fest – bringen Sie zur Besichtigung mit, was Vermieter, Hausverwaltung oder Bauleitung schriftlich verlangt hat, also Übergabeprotokoll, Mietvertrag oder Leistungsverzeichnis. Vor dem Übergabetermin gehen wir die vereinbarten Bereiche mit Ihnen durch, solange noch Zeit für offene Punkte ist; wird am Übergabetag etwas beanstandet, das zum vereinbarten Umfang gehört, arbeiten wir nach – die Kosten der Nacherfüllung trägt nach § 635 Abs. 2 BGB der Betrieb, nicht Sie.

Schaffen Sie es bis zu meinem Übergabetermin?

Nennen Sie uns bei der Anfrage das Datum der Übergabe: Wir sagen Ihnen offen, ob der Zeitraum davor noch frei ist, und nennen keinen Termin, den wir nicht halten können – verbindlich wird er erst mit dem schriftlichen Angebot, denn eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Damit die Flächen am Übergabetag auch sauber sind, legen wir den Termin hinter die staubenden Arbeiten und halten fest, welcher Zustand zu welchem Zeitpunkt vereinbart ist; was andere Gewerke danach erneut verschmutzen, ist zusätzliche Arbeit, die gesondert beauftragt wird. Wir brauchen Zugang zum Objekt, Strom und Wasser; können Sie nicht vor Ort sein, klären wir bei der Besichtigung, wer aufschließt und wer die Räume am Ende übernimmt. Teilen Sie uns vor Beginn außerdem mit, was Sie über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe wissen – dazu verpflichtet § 5a GefStoffV auch private Auftraggeber, und in der Regel genügt uns das Baujahr.

Was passiert, wenn vor Ort mehr Aufwand auftaucht als besprochen?

Wir halten an und fragen Sie, bevor wir weiterarbeiten – Sie erfahren es nicht erst mit der Schlussrechnung. Liegt dem Auftrag ein Kostenanschlag zugrunde, für dessen Richtigkeit wir keine Gewähr übernommen haben, und ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, zeigen wir Ihnen das nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich an; ohne Ihre Freigabe arbeiten wir nicht weiter, und Sie können den Auftrag aus diesem Grund beenden. Typisch sind Zementschleier, Farb- und Kleberreste oder Silikonspuren, die sich mit der vereinbarten Feinreinigung nicht entfernen lassen; Bauschutt, Verpackungen und zurückgelassene Möbel gehören nicht zur Reinigung, sondern zur Entsorgung und stehen mit der Menge als eigene Position im Angebot, damit Sie beides getrennt entscheiden können. Stoßen wir auf Schimmel oder verdächtige Baustoffe, rühren wir nichts an und melden Ihnen den Fund – die Sanierung ist ein eigenes Gewerk mit eigenen Regeln, bei Asbestverdacht etwa der Sachkunde nach TRGS 519, und wird von qualifizierten Fachbetrieben als Nachunternehmer ausgeführt; wir bleiben Ihr Vertragspartner und haften Ihnen gegenüber für die beauftragte Leistung.

Warum steht hier nur ein Quadratmeterpreis – und was kostet meine Wohnung?

Die 4,90 € je Quadratmeter gelten für eine leere, besenrein übergebene Wohnung ab rund 70 m²; darunter greift der Mindestauftrag von 345 €. Was den Preis darüber hinaus treibt, können wir Ihnen sofort sagen: Art und Stärke der Rückstände – Zementschleier, Farbe, Kleber, Silikon –, empfindliche Oberflächen wie Naturstein oder geölte Böden, der Glasanteil, der Zugang und die Frage, ob Wasser und Strom im Objekt anliegen. Für eine erste Einordnung genügen uns Quadratmeter, Raumzahl und die Auskunft, ob es nach einer Baustelle oder nach einem Auszug ist; bei kleineren Wohnungen reichen dafür oft Fotos statt eines Termins. Wir rechnen eine Bauendreinigung nach gereinigter Fläche ab und die Endreinigung einer Wohnung nach Aufwand – dann mit einer Obergrenze, die im Angebot steht und ohne Ihre Freigabe nicht überschritten wird – oder auf Wunsch als Pauschale für einen vorher beschriebenen Umfang. Besichtigung und schriftliches Angebot berechnen wir Ihnen nicht, auch wenn daraus kein Auftrag wird; bei anderen Anbietern klären Sie das besser vor dem Ortstermin, denn ein Kostenanschlag ist ohne besondere Vereinbarung zwar nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB), eine Vergütung für Anfahrt und Aufmaß kann ein Betrieb aber vereinbaren.

Wer zahlt, wenn beim Reinigen ein Boden, eine Armatur oder eine Fuge beschädigt wird?

Wenn der Schaden bei unserer Arbeit entsteht und auf einer Pflichtverletzung beruht, zahlen wir ihn: Wir haften Ihnen dafür aus dem Vertrag (§ 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB), und für unsere Mitarbeiter wie für Fachbetriebe, die wir als Nachunternehmer einsetzen, stehen wir bei der Ausführung des Auftrags nach § 278 BGB ein wie für uns selbst. Sie müssen dabei zeigen, dass der Schaden vorhanden ist und bei der Arbeit entstanden ist; dass wir ihn nicht zu vertreten haben, müssen dagegen wir beweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) – und nicht Sie uns ein Verschulden nachweisen. In der Praxis hängt deshalb alles an der Frage, ob der Kratzer vorher da war: Wir gehen die empfindlichen Stellen – Naturstein, geölte Böden, Armaturen, frische Fugen, Fensterrahmen – vor Beginn mit Ihnen durch und halten vorhandene Kratzer, Flecken und Beschädigungen mit Datum, Ort und Foto fest; diese Aufnahme bekommen Sie, bevor wir anfangen. Passiert uns bei der Arbeit etwas, nehmen wir es genauso auf und melden es Ihnen schriftlich, statt darüberzuwischen; fällt Ihnen später etwas auf, schicken Sie uns bitte ein Foto und lassen Sie uns den Schaden ansehen, bevor er beseitigt wird – möglichst vor der Übergabe an Mieter, Käufer oder Eigentümer. Die genannten Vorschriften geben den gesetzlichen Regelfall wieder; was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Vertrag und vom tatsächlichen Ablauf ab, und eine Rechtsberatung ersetzt dieser Hinweis nicht.

Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.

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