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Kapitel II · Elf Leistungen

Haushaltsauflösung in Köln - organisiert von Anfang bis Übergabe.

Eine Wohnung muss leer werden, der Übergabetermin steht oft schon im Kalender, und in den Schränken liegen Dinge, über die sich nicht in fünf Minuten entscheiden lässt – für Fremde Hausrat, für Sie nicht. NovaHaus übernimmt den ganzen Ablauf: sichten, aussortieren, Verwertbares sichern, räumen, entsorgen und nach Vereinbarung besenrein übergeben.

ab490 €je Raum bzw. Appartement · inkl. 19 % MwSt.

Ein möblierter Wohnraum oder Ein-Zimmer-Appartement bis 20 m², bis 3 m³ Räumgut. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt

Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.

Haushaltsauflösung in Köln - organisiert von Anfang bis Übergabe – Symbolbild Symbolbild · kein Kundenprojekt
  • Foto-Ersteinschätzung
  • Preisart nach Prüfung
  • Werte zuerst sichern
  • Besenrein nach Vereinbarung
  • Köln & Umgebung

Leistungsumfang

Haushaltsauflösung mit ruhiger Struktur.

Wir lösen Haushalte vollständig oder teilweise auf und stimmen persönliche Dinge, Verwertung, Entsorgung und Übergabe sauber mit Ihnen ab.

Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.

Passt das zu Ihrem Objekt?

Wann ist eine Haushaltsauflösung sinnvoll?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.

Preis

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Die Kosten hängen von Objektgröße, Menge, Zugang, Entsorgungsart, Sortierbedarf, Demontageaufwand und gewünschtem Übergabezustand ab.

  1. 01Objektgröße und Raumanzahl
  2. 02Menge und Volumen
  3. 03Etage, Zugang und Parkmöglichkeit
  4. 04Sortierung persönlicher Dinge
  5. 05Möglicher Erlös aus vermittelter Verwertung
  6. 06Gewünschter Übergabezustand

ab490 €je Raum bzw. Appartement · inkl. 19 % MwSt.

Gilt für

Der Betrag gilt für die Auflösung eines einzelnen möblierten Wohnraums oder eines Ein-Zimmer-Appartements bis etwa 20 m² im Kölner Stadtgebiet

  • mit bis zu 3 m³ und höchstens 400 kg Räumgut – etwa ein Senioren-, Pflegeheim- oder WG-Zimmer mit Bett, Schrank, Kommode, Teppich und Kartons
  • gelegen im Erdgeschoss bis zum zweiten Obergeschoss oder mit Aufzug erreichbar und mit einer Haltemöglichkeit für unseren Transporter am Haus

Den verbindlichen Festpreis nennen wir Ihnen schriftlich nach der kostenlosen Einschätzung anhand von Fotos oder einer Besichtigung.

Enthalten

Ohne Aufpreis enthalten sind

  • die kostenlose Einschätzung vorab
  • die An- und Rückfahrt im Kölner Stadtgebiet
  • zwei Mitarbeiter von NovaHaus
  • die Demontage üblicher Möbel
  • der Abtransport
  • sämtliche Entsorgungsgebühren für normalen Hausrat und Sperrmüll bis 3 m³ und 400 kg
  • die besenreine Übergabe
  • der Entsorgungsbeleg
  • sowie eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil.
Nicht enthalten

Nicht enthalten sind

  • Mengen über 3 m³ oder 400 kg
  • Sondermüll wie Farben, Öle, Chemikalien oder Asbest
  • Kühl- und Klimageräte
  • die Demontage einer Einbauküche
  • Etagen ab dem dritten Obergeschoss ohne Aufzug
  • lange Tragewege ohne Haltemöglichkeit am Haus
  • die Halteverbotszone samt Amtsgebühr
  • stark verwahrloste Wohnungen
  • die Endreinigung
  • sowie das Abklemmen von Herd-, Wasser- und Heizungsanschlüssen, das lizenzierte Fachbetriebe für Sie übernehmen

Diese Leistungen berechnen wir nach Aufwand zu 35 € je Mitarbeiter und Arbeitsstunde inkl. MwSt. zuzüglich der tatsächlichen Entsorgungs-, Amts- und Fachbetriebskosten und weisen sie vorher im schriftlichen Angebot aus.

Endpreis

Der Endpreis liegt je nach Menge, Gewicht, Etage und Zugang zwischen 490 € für ein einzelnes möbliertes Zimmer und rund 2.300 € für einen vollständigen Drei-Zimmer-Haushalt.

Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.

Von der Anfrage zum Auftrag

So läuft es ab.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Schreibtisch mit Unterlagen und Blick auf den Kölner Dom – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 1

Aufgabe beschreiben

Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.

Aufnahme vor Ort mit Klemmbrett im Treppenhaus – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 2

Umfang klären

Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.

Klemmbrett mit Angebotsliste – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 3

Angebot prüfen

Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.

Häufige Fragen

Was Kunden zu dieser Leistung fragen.

Ist die Anfrage unverbindlich?

Ja. Ersteinschätzung, Besichtigung in Köln und Erstellung des Angebots sind kostenlos und unverbindlich. Den Auftrag erteilen Sie nach Klärung von Umfang, Preis und Termin.

Bekomme ich einen Festpreis?

Bei klar abgrenzbarem Leistungsumfang kann ein Festpreis vereinbart werden. Bei offenen Arbeiten kann eine transparente Abrechnung auf Stundenbasis passender sein; die Preisart steht vor Beginn schriftlich fest.

Was bedeutet Wertanrechnung?

Wir sichern realistisch verwertbare Dinge zuerst und organisieren auf Wunsch einen transparenten Verwertungsweg. NovaHaus ist dabei nicht der Käufer; ausgewiesen wird der tatsächlich erzielte Erlös.

Wird das Objekt besenrein übergeben?

Besenrein ist bei vielen Räumungen der vereinbarte Standard. Der konkrete Abschlusszustand und eine mögliche Dokumentation werden vor Auftrag schriftlich festgelegt.

Muss ich vor Ort sein?

Nicht immer. Nach Abstimmung können Schlüsselübergabe, Fotodokumentation und Abschluss auch organisiert erfolgen, wenn Sie nicht dauerhaft vor Ort sein können.

Wir sind mehrere Erben. Wer darf den Auftrag erteilen?

Beauftragen kann die Erbengemeinschaft; ein einzelner Miterbe kann das nicht für alle. Ob geräumt wird, gehört zur Verwaltung des Nachlasses, und darüber entscheidet die Mehrheit nach Erbquoten, nicht nach Köpfen (§ 2038 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 745 Abs. 1 BGB); was mit den einzelnen Gegenständen geschieht – wegwerfen, verkaufen, behalten –, ist dagegen eine Verfügung, die die Erben unabhängig vom Wert der Sache nur gemeinschaftlich treffen können (§ 2040 BGB). Eindeutig wird es mit einer schriftlichen Vollmacht der Miterben: Wer ohne offengelegte Vollmacht im eigenen Namen unterschreibt, wird selbst unser Vertragspartner und schuldet die Vergütung persönlich (§ 164 Abs. 2 BGB); auf Wunsch richten wir Angebot und Auftrag an die Erbengemeinschaft, damit alle denselben Text vor sich haben. Wie die Anteile in Ihrem Fall verteilt sind, können wir nicht beurteilen; diese Auskunft ersetzt keine rechtliche Beratung.

Was passiert, wenn sich während der Arbeit mehr Aufwand ergibt als besprochen?

Sie erfahren es, bevor die Arbeit weitergeht. Zeichnet sich ab, dass ein Kostenanschlag wesentlich überschritten wird, zeigen wir Ihnen das unverzüglich an und nicht erst mit der Schlussrechnung (§ 649 Abs. 2 BGB); haben wir für die Richtigkeit des Anschlags keine Gewähr übernommen, können Sie den Vertrag deswegen kündigen und zahlen dann den Teil der Vergütung, der auf die bereits geleistete Arbeit entfällt, zuzüglich der darin nicht enthaltenen Auslagen (§§ 649 Abs. 1, 645 Abs. 1 BGB). Ein vereinbarter Festpreis wird ohne Ihre Zustimmung nicht erhöht, gilt aber nur für den beschriebenen Umfang: Räume, die wir bei der Besichtigung nicht öffnen konnten, führen wir im Angebot ausdrücklich als offen auf, und kommt dort Aufwand hinzu, halten wir an, zeigen Ihnen den Umfang und räumen erst weiter, wenn Sie zugestimmt haben. Deshalb schreiben wir vor Beginn auf, welche Räume und Nebenflächen dazugehören und in welchem Zustand wir übergeben.

Wer haftet, wenn beim Räumen etwas beschädigt wird?

Für Schäden, die bei unserer Arbeit entstehen, haften wir nach § 280 Abs. 1 BGB; für eingesetzte Mitarbeiter wie für Nachunternehmer wird nach § 278 BGB wie für eigenes Verschulden gehaftet, auf die Einordnung des Vertrages kommt es dafür nicht an. Wird über das Verschulden gestritten, muss der Betrieb beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, und nicht Sie das Gegenteil (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) – das gilt für jeden Betrieb, mit oder ohne Versicherung. Darlegen müssen allerdings Sie, dass eine Pflicht verletzt wurde, dass ein Schaden entstanden ist und dass beides zusammenhängt; bei einem Kratzer im Parkett oder einer beschädigten Tür ist das sichtbar und einem Arbeitstag zuzuordnen. Waren die Räume während der Arbeit allein dem Betrieb überlassen, muss sich dieser nach der Rechtsprechung zu Obhuts- und Gefahrenbereichen entlasten; wie ein Fall im Einzelnen ausgeht, hängt vom Hergang ab, und diese Auskunft ersetzt keine rechtliche Beratung. Wenn für den konkreten Auftrag eine Zustandsdokumentation benötigt und vereinbart ist, halten wir die Räume vor dem ersten Handgriff mit Fotos fest und schicken sie Ihnen digital; einen tatsächlich eingetretenen Schaden nehmen wir mit Datum, Ort und Foto auf und melden ihn Ihnen schriftlich, statt darüber hinwegzugehen.

Was geschieht mit Bargeld, Schmuck oder Papieren, die beim Räumen auftauchen?

Eine Räumung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen: Was in der Wohnung liegt, gehört weiterhin denen, denen es vorher gehörte – uns gehört davon nichts, verwertet und verrechnet wird davon nichts. Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Urkunden und persönliche Papiere werden deshalb nicht entsorgt, sondern getrennt vom Räumgut beiseitegelegt. Ob zusätzlich eine Fundliste mit Fundort und Datum, eine gesonderte Verwahrung oder eine quittierte Übergabe benötigt wird, legen wir für den konkreten Auftrag vorher schriftlich fest; diese Schritte sind kein Automatismus. Persönliche Unterlagen wie Kontoauszüge, Arzt- und Versicherungspost oder Verträge landen nicht offen in einem Container auf der Straße; vernichtet wird davon nur, was Sie ausdrücklich freigeben, und dann als Aktenvernichtung statt über den Hausmüll. Am sichersten bleibt es trotzdem, Wertsachen und Papiere vor dem ersten Arbeitstag selbst an sich zu nehmen.

Die Wohnung muss zu einem festen Termin übergeben werden. Lässt sich das einplanen?

Ja – ein fester Übergabetermin ist der Ausgangspunkt der Planung und nicht das, was am Ende übrig bleibt: Nennen Sie das Datum und den Grund schon in der Anfrage, etwa Ende der Kündigungsfrist, Übergabe an einen Käufer oder Einzug der Nachmieter. Von diesem Tag aus planen wir rückwärts – Abschlusszustand, Abtransport, Räumtage – und sagen Ihnen nach der Besichtigung, ob sich der Umfang in dieser Zeit erledigen lässt, auch dann, wenn die Antwort nein lautet. Die Räumtage und der Übergabetermin stehen mit Datum im schriftlichen Angebot; nehmen Sie das Angebot an, sind sie verbindlich vereinbart – für den Umfang, der im Angebot beschrieben ist. Kommt Umfang hinzu, werden Räume zugänglich, die beim Ortstermin verschlossen waren, oder hängt der Beginn an einer behördlichen Anordnung wie der Halteverbotszone, verschiebt sich die Planung nur mit einem neuen, schriftlich bestätigten Datum und nicht stillschweigend. Bis zur Annahme gilt: Eine Anfrage ist noch kein Auftrag – sagen Sie den Termin dem Vermieter oder dem Käufer erst zu, wenn Sie die schriftliche Bestätigung in der Hand haben.

Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.

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