Kapitel II · Elf Leistungen
Kellerentrümpelung in Köln.
Alte Möbel, Kartons und Hausrat blockieren Ihr Kellerabteil oder Ihren Hauskeller? NovaHaus räumt den vereinbarten Bereich, trägt die Gegenstände über den geprüften Zugang heraus und organisiert Abtransport und Entsorgung. Besichtigung und schriftliches Angebot sind kostenlos. Persönliche Dinge bleiben nach Ihrer Vorgabe erhalten.
ab279 €je Kellerabteil · Festpreis · inkl. 19 % MwSt.
Ein Kellerabteil bis etwa 6 m² mit bis zu 2 m³ Räumgut. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
Besichtigung & Angebot kostenlos · Persönliches zuerst sichern · Wertcheck und Erlösanrechnung nach Vereinbarung
- Preisart nach Prüfung
- Kellerabteil & Kellerraum
- Sortierung möglich
- Besenrein nach Absprache
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Vom vollen Kellerabteil zum nutzbaren Keller.
Ein Kellerabteil kann klein wirken und trotzdem viel Aufwand enthalten. Wir prüfen Menge, Treppenhaus, Laufweg, Feuchtigkeit, Gegenstände und Parkmöglichkeit vorab.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Persönlich & nachvollziehbar
Ein persönlicher Kontakt.
Ein klares Angebot.
Giorgi OkropiridzeGründer & Geschäftsführer+49 15510 071848
Wir klären mit Ihnen, was bleiben soll, was geräumt wird und wann die Übergabe ansteht. Umfang, Festpreis und Ausnahmen stehen vor Ihrer Zusage im schriftlichen Angebot.
NovaHaus s.r.o. - Zweigniederlassung Köln
Ringenstraße 29 · 51067 Köln
Bewertung im Google-Profil ansehen ↗„Hervorragende Service, professionelle Abwicklung, tolle Ergebnisse! Mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“
Zur Quelle dieser Rückmeldung
Am 11.10.2026 im öffentlichen Google-Profil nachgelesen und wörtlich übernommen; der Nachname ist abgekürzt. Die Bewertung nennt keine konkrete Leistung. Wir prüfen nicht, ob ihr ein Auftrag zugrunde liegt.
Wertcheck & Verwertung
Wertvolle Dinge erhalten. Verkauf und Anrechnung gemeinsam klären.
Bei einer Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Nachlassräumung muss nicht alles entsorgt werden. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Werte zu erkennen und einen passenden Verkaufsweg zu organisieren. Sie entscheiden, welche Stücke bleiben und welche zum Verkauf freigegeben werden.
Besichtigung und Räumungsangebot sind kostenlos. Ob und wie stark sich Ihre Arbeitskosten reduzieren, hängt vom tatsächlich erzielten Erlös und den vereinbarten Verkaufskosten ab. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und nicht freigegebene Gegenstände bleiben von der Verwertung ausgeschlossen.
Räumung mit Wertcheck anfragenPasst das zu Ihrem Objekt?
Wann ist Keller entrümpeln sinnvoll?
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Preis
Was kostet Keller entrümpeln in Köln?
Besichtigung und Angebot sind kostenlos. Nach Fotos oder einer Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot für den vereinbarten Umfang: Arbeitszeit, Möbelabbau, Heraustragen, Transport und den passenden Entsorgungsweg. Sobald Menge, Zugang und Materialarten feststehen, ist ein Festpreis möglich. Besenreine Übergabe und gewünschte Zusatzarbeiten werden ausdrücklich beschrieben; Änderungen stimmen wir vor Ausführung mit Ihnen ab.
- 01Menge und Volumen
- 02Kellerlage, Treppe, Aufzug und Laufweg
- 03Parkmöglichkeit oder Ladezone
- 04Feuchtigkeit, Schimmel oder Sondermaterial
- 05Sortierung und persönliche Dinge
- 06Besenrein oder dokumentiert
ab279 €je Kellerabteil · Festpreis · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
-
Der Betrag gilt für ein einzelnes, normal gefülltes Kellerabteil bis etwa 6 m² Grundfläche
- mit bis zu rund 2 m³ Räumgut — so viel, wie in etwa 25 bis 30 Umzugskartons passt
- erreichbar über den normalen Kellerabgang
- mit einer Halte- oder Parkmöglichkeit am Haus im Kölner Stadtgebiet und an einem Termin, den wir in unsere laufende Kölner Tour einplanen.
- Enthalten
-
Enthalten sind
- die An- und Abfahrt im Kölner Stadtgebiet
- zwei Mitarbeiter
- das Ausräumen, Tragen und Verladen über den normalen Kellerabgang
- der Abtransport
- die fachgerechte Entsorgung von bis zu rund 2 m³ Hausrat einschließlich haushaltsüblicher Restmengen an Farben und einzelner Elektrokleingeräte
- das Ausfegen, sodass Sie das Abteil besenrein übernehmen.
- Nicht enthalten
-
Nicht enthalten sind
- Bauschutt, Fliesen und Erdreich
- durchnässtes oder schimmelbefallenes Räumgut
- Kühlgeräte und größere Elektrogeräte
- Lacke, Altöl und Chemikalien über eine haushaltsübliche Restmenge hinaus
- das Demontieren fester Einbauten
- sowie asbestverdächtige Platten, die ein nach TRGS 519 zugelassener Fachbetrieb übernimmt
Diese Positionen berechnen wir mit 35 € je Mitarbeiter und Arbeitsstunde inkl. MwSt. zuzüglich der tatsächlichen Entsorgungsgebühren, Mehrmengen über rund 2 m³ mit 59 € je weiterem angefangenen Kubikmeter inkl. MwSt. und eine erforderliche Halteverbotszone mit ab rund 120 € inkl. MwSt. — jede dieser Positionen weisen wir vor dem Auftrag im schriftlichen Angebot aus.
Endpreis
Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 279 und 650 €, je nach Menge, Zugang und Entsorgungsart.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Räumen Sie auch nur ein Kellerabteil mit alten Möbeln?
Ja. Wir räumen einzelne Kellerabteile, Hauskeller und vereinbarte Teilflächen. Alte Möbel, Kartons und Hausrat werden nach Ihrer Freigabe sortiert, bei Bedarf demontiert und abtransportiert. Was bleiben soll, kennzeichnen oder besprechen wir vor Beginn.
Was bestimmt den Preis einer Kellerentrümpelung?
Menge und Gewicht, Kellertreppe, Laufweg bis zum Fahrzeug, Parkmöglichkeit, Möbelabbau und Materialarten bestimmen den Aufwand. Nicht allein die Quadratmeterzahl. Nach Fotos oder kostenloser Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit den vereinbarten Leistungen und dem Übergabezustand.
Was kostet Keller entrümpeln?
Der Preis hängt von Menge und Volumen, Kellerlage, Zugang, Laufwegen, Parken, Sortierbedarf, Materialart, Abtransport, Entsorgungsweg und gewünschtem Übergabezustand ab.
Reichen Fotos für eine erste Einschätzung?
Ja. Fotos vom Keller, vom Zugang, vom Treppenhaus und vom möglichen Ladebereich reichen oft für eine erste realistische Einschätzung.
Muss der Keller vorher sortiert werden?
Nicht zwingend. Dinge, die bleiben sollen, persönliche Unterlagen oder mögliche Wertgegenstände sollten vorab genannt oder markiert werden.
Kann nur ein einzelnes Kellerabteil geräumt werden?
Ja, auch einzelne Kellerabteile oder kleine Kellerräume sind nach Prüfung möglich.
Wird der Keller besenrein übergeben?
Ja, wenn das als Übergabestandard vereinbart wird. Auf Wunsch ist auch eine Fotodokumentation möglich.
Die Hausverwaltung verlangt, dass das Kellerabteil leer wird, aber die Sachen stammen noch vom Vormieter. Darf das Abteil überhaupt geräumt werden?
Räumen dürfen wir, wenn die Sachen freigegeben sind: Im Normalfall holt die Hausverwaltung die Freigabe beim Vormieter ein oder erteilt sie als Eigentümerin selbst – schriftlich, mit Datum und Bezug auf das Kellerabteil. Fehlt sie, wäre das Ausräumen fremder Sachen verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB); wer ohne Berechtigung räumen lässt, haftet nach der Rechtsprechung des BGH auch ohne Verschulden und muss im Streit belegen, was tatsächlich im Abteil stand (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09). Der zweite mögliche Weg ist ein Räumungstitel; ohne das eine oder das andere fangen wir nicht an. Melden Sie sich auch, wenn die Freigabe noch fehlt – wir sagen Ihnen, was darin stehen muss, und halten den Umfang schon einmal fest; eine Rechtsberatung für den Einzelfall ist das nicht.
Im Keller stehen alte Farben, Lösemittel und ein ausgebauter Nachtspeicherofen. Nehmen Sie das mit?
Ja, aber nicht zusammen mit dem übrigen Kellerinhalt und nicht im Pauschalpreis: Solche Positionen erfassen wir bei der Prüfung einzeln, weisen sie im Angebot gesondert aus und halten den vorgesehenen Entsorgungsweg dort fest – selbst wegbringen müssen Sie nichts davon. Gefährliche Abfälle wie Farb- und Lösemittelreste darf gewerblich nur sammeln und befördern, wer eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG hat oder davon freigestellt ist, etwa ein für diese Tätigkeit zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (§ 54 Abs. 3 KrWG); für nicht gefährliche Abfälle genügt die Anzeige nach § 53 KrWG. Ein bereits ausgebautes Nachtspeichergerät nehmen wir nicht offen mit: Ältere Geräte gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als asbest- und chromatverdächtig, deshalb sind schon Bewegen, staubdichtes Verpacken und Transport Arbeiten nach TRGS 519, die ein dafür zugelassener Fachbetrieb als Nachunternehmer übernimmt. Ihr Vertragspartner bleiben wir.
Warum nennen Sie am Telefon keine Pauschale für den Keller?
Weil eine Zahl ohne Blick in den Keller entweder so weit gefasst wäre, dass sie Ihnen nichts nützt, oder so knapp, dass sie am Räumungstag nicht hält — und korrigiert würde sie dann zu Ihren Lasten. Woraus sie sich rechnet, sagen wir Ihnen dagegen sofort: die Menge in Kubikmetern oder Kellerabteilen, der Weg nach draußen über Kellertreppe, Hof und Ladezone samt einer eventuell nötigen Halteverbotszone, die Tragezeit und die Entsorgung, die je Fraktion nach Gewicht anfällt — Sperrmüll, Holz, Metall und Elektrogeräte gehen getrennt zur Annahmestelle, und Farb- und Lösemittelreste, Altöl oder asbestverdächtige Platten übernimmt ein Betrieb mit der dafür erforderlichen Erlaubnis (§ 54 KrWG) als Nachunternehmer, während wir Ihr Vertragspartner bleiben und den Ablauf koordinieren. Das ist mehr als eine Preisfrage: Als Abfallerzeuger bleiben Sie verantwortlich, bis die Entsorgung ordnungsgemäß abgeschlossen ist, und wer sie übernimmt, muss die nötige Zuverlässigkeit und Sachkunde haben (§ 22 KrWG) — deshalb steht im Angebot für jede Fraktion der vorgesehene Entsorgungsweg, und die Belege der Annahmestellen reichen wir Ihnen für Ihre Unterlagen weiter; wie die Entsorgungspflichten im Einzelfall genau liegen, hängt vom Material ab, und eine Rechtsberatung ersetzen diese Hinweise nicht. Nennen Sie uns diese Punkte am Telefon, ordnen wir die Größenordnung schon dort ein und sagen dazu, was sie nach oben oder unten bewegt; eine Zahl, die dabei fällt, ist eine Orientierung und wird dem Vertrag nicht zugrunde gelegt, denn einen Vertrag schließen wir am Telefon nicht — gerechnet wird mit dem, was schriftlich im Angebot steht, nach Fotos oder einem Termin vor Ort, und die erste Einschätzung, die Besichtigung und das Angebot berechnen wir Ihnen nicht (ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel ohnehin nicht zu vergüten, § 632 Abs. 3 BGB). Im Angebot stehen die Positionen einzeln, dazu die Einheiten, nach denen gerechnet wird — je angefangenem Kubikmeter, je Mitarbeiter und Arbeitsstunde und je Position, die getrennt entsorgt werden muss —, und ausdrücklich, ob es ein Festpreis für den beschriebenen Umfang oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist; an denselben Größen können Sie jedes Angebot nachrechnen, unseres wie jedes andere: Prüfen Sie, ob Anfahrt, Entsorgungsgebühren, Trage- und Treppenaufschläge und die Halteverbotszone enthalten sind, denn dort entstehen die Nachträge, die eine günstige Pauschale hinterher teuer machen — eine Anfrage ist noch kein Auftrag, Sie entscheiden erst, wenn das Angebot vor Ihnen liegt.
Wer haftet, wenn im Treppenhaus, an der Kellertür oder am Nachbarabteil etwas beschädigt wird?
Wird bei unserer Arbeit etwas beschädigt, haften wir Ihnen gegenüber, soweit die Beschädigung auf einer Pflichtverletzung beruht — das ist keine Werbezusage, sondern Gesetz: Neben der Räumung schulden wir Ihnen Rücksicht auf Ihr Eigentum (§ 241 Abs. 2 BGB), verletzen wir diese Pflicht, schulden wir Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB), und für unsere Leute wie für Fachbetriebe, die wir als Nachunternehmer einsetzen, stehen wir dabei wie für eigenes Verschulden ein (§ 278 BGB), sodass Sie sich nicht an jemanden wenden müssen, den Sie nie beauftragt haben. Im Streitfall müssen Sie dreierlei beweisen: dass ein Schaden da ist, dass er aus unserer Arbeit stammt und worin die Pflichtverletzung liegt; dass wir sie nicht zu vertreten haben, müssen dagegen wir beweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), nicht Sie das Gegenteil — und damit Ihnen dieser Nachweis überhaupt möglich ist, halten wir vor dem ersten Handgriff den Zustand von Kellerabgang, Treppe, Türen, Laufweg und Abteil mit Fotos fest und schicken Ihnen die Aufnahmen zu. Damit es dazu möglichst gar nicht kommt, sichern wir den Weg, bevor das erste Teil nach oben geht — Kantenschutz an Türzargen und Geländer, Abdeckung auf Stufen und Laufweg, Zeiten und Zufahrt vorher mit der Hausverwaltung abgestimmt —, und wir fangen nicht an, solange Nummer und Abgrenzung des zu räumenden Abteils zum Nachbarabteil nicht geklärt und fotografiert sind. Entsteht trotzdem ein Schaden, nehmen wir ihn mit Datum, Ort und Foto auf, melden ihn Ihnen schriftlich, auch wenn er Ihnen selbst nicht aufgefallen wäre, nennen Ihnen die Person, die bei uns dafür zuständig ist, und halten schriftlich fest, wie er ausgeglichen wird — durch eine Instandsetzung, die wir beauftragen, oder durch Erstattung der Reparaturkosten; bis das geregelt ist, können Sie den strittigen Teil der Rechnung zurückbehalten (§ 273 Abs. 1 BGB). Trifft es fremdes Eigentum — das Treppenhaus, das je nach Haus dem Eigentümer des Gebäudes oder der Eigentümergemeinschaft gehört, oder das Abteil eines Nachbarn —, kann dessen Eigentümer seine Ansprüche unabhängig von Ihrem Vertrag aus unerlaubter Handlung geltend machen (§ 823 BGB); ausfechten müssen Sie das nicht, sondern geben die Meldung der Hausverwaltung oder des Nachbarn an uns weiter, und wir klären sie direkt — wie es in Ihrem Fall genau liegt, hängt vom Vertrag und den Umständen ab, und eine Rechtsberatung ersetzen diese Hinweise nicht.
Was passiert, wenn im Keller mehr steht, als auf den Fotos zu sehen war?
Dann halten wir an, bevor wir weiterarbeiten: Sie bekommen noch aus dem Keller Fotos, eine kurze Beschreibung dessen, was zusätzlich dasteht, und den Preis dafür nach den Einheiten, die im Angebot vereinbart sind, und entscheiden, ob wir weitermachen, nur den vereinbarten Umfang räumen oder abbrechen — eine Nachricht von Ihnen genügt als Freigabe. Wir führen nichts aus und berechnen nichts, dem Sie nicht vorher zugestimmt haben; sind Sie in diesem Moment nicht erreichbar — beim Keller der Eltern aus einer anderen Stadt eher die Regel —, räumen wir den vereinbarten Umfang zu Ende, lassen den Rest unberührt und berechnen Ihnen dafür keine Wartezeit, und was dabei auftaucht und Papiere, Fotos, Schlüssel oder Schmuck sein kann, legen wir beiseite und zeigen es Ihnen: entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe. Ob überhaupt ein höherer Preis entsteht, hängt an der Preisart, und die steht ausdrücklich im Angebot: Bei einem Festpreis ist der Umfang dort nicht als Schätzung beschrieben, sondern als Ort — welches Abteil, welche Nebenräume, was stehen bleibt, dazu das angenommene Volumen in Kubikmetern und die Fotos, die uns vorlagen —, und alles, was in diesen Räumen steht, ist damit abgegolten, auch wenn es mehr ist als angenommen; dieses Mengenrisiko tragen wir und nicht Sie, eine eigene Leistung ist nur, was außerhalb dieser Räume liegt, etwa ein zweites Abteil, der Dachboden oder die Garage. Liegt dem Vertrag dagegen ein Kostenvoranschlag zugrunde — im Gesetz heißt er Kostenanschlag — und ist für seine Richtigkeit keine Gewähr übernommen, weisen wir Sie unverzüglich darauf hin, sobald sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet (§ 649 Abs. 2 BGB), und nicht erst mit der Schlussrechnung; kündigen können Sie einen Werkvertrag zwar jederzeit (§ 648 Satz 1 BGB), dann bleibt aber die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen geschuldet (§ 648 Satz 2 BGB), und nur wenn Sie wegen dieser Überschreitung kündigen, beschränkt sich Ihre Zahlungspflicht auf den Teil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht, samt der darin nicht enthaltenen Auslagen (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB) — fällt am Ende weniger an als angenommen, rechnen wir beim Kostenvoranschlag nach dem tatsächlichen Aufwand ab, während ein Festpreis in beide Richtungen fest bleibt. Teurer wird ein Keller ohnehin seltener durch die Menge als durch die Art des Inhalts: Farb- und Lösemittelreste, Altöl, Leuchtstoffröhren oder ein altes Nachtspeichergerät gehören nicht in einen Pauschalpreis, sondern als eigene Position ins Angebot, und diesen Teil übernimmt ein dafür zugelassener Fachbetrieb als Nachunternehmer, während wir Ihr Vertragspartner bleiben — ab wann eine Überschreitung wesentlich ist, sagt das Gesetz übrigens nicht in Prozent, das hängt vom Einzelfall ab, und eine Rechtsberatung ersetzen diese Hinweise nicht.
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