Kapitel III · Fünf Leistungen
Trockenbau & Renovierung in Köln.
Eine Wand soll weg, eine andere neu stehen, Wände und Decken sollen am Ende gerade sein – kurz vor Neuvermietung, Verkauf oder Einzug, und der Termin dafür steht meist schon fest. NovaHaus übernimmt den Trockenbau vom Aufmaß bis zur vereinbarten Oberflächenqualität und koordiniert die Folgegewerke; Arbeiten an Wasser, Heizung und Elektro führen berechtigte Fachbetriebe aus.
ab1.190 €als Festpreis für eine gedämmte Trockenbauwand bis 8 m² Wandfläche, jeder weitere Quadratmeter 80 € · inkl. 19 % MwSt.
Eine gerade, gedämmte Ständerwand bis 8 m², Raumhöhe bis 2,60 m, ohne Türöffnung. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
- Passgenaue Trennwände
- Wand- & Deckensysteme
- Fugen & Kanten Q1-Q4
- Kontrollierte Abnahme
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Trockenbau, der Räume sichtbar verändert.
Vom einzelnen Wandabschnitt bis zur neuen Raumaufteilung: Wir verbinden präzise Unterkonstruktion, passende Platten, Dämmung, Beplankung und Oberflächenbearbeitung zu einem sauberen Gesamtbild. Maße, Aufbau und gewünschtes Finish werden vor Beginn abgestimmt.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Vorher · Nachher
Renovierung & Trockenbau
Neue Flächen, bereit für den nächsten Schritt. Den Abschlusszustand legen wir vorher gemeinsam fest und dokumentieren ihn auf Wunsch mit Fotos.
VorherNachherSymbolbild · kein Kundenprojekt Passt das zu Ihrem Objekt?
Wo Trockenbau den größten Unterschied macht.
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Preis
Was kostet Renovierung & Trockenbau?
Der Preis richtet sich nach Fläche, Raumhöhe, Unterkonstruktion, Plattentyp, Beplankungslagen, Dämmung, Ausschnitten, Kanten und gewünschter Oberflächenqualität. Nach Fotos, Maßen oder Aufmaß erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot für den vollständigen Trockenbauumfang.
- 01Wand- und Deckenfläche
- 02Profil-, Platten- und Dämmaufbau
- 03Ein- oder mehrlagige Beplankung
- 04Türöffnungen, Nischen und Verkofferungen
- 05Anschlüsse, Innen- und Außenecken
- 06Oberflächenqualität Q1, Q2, Q3 oder Q4
ab1.190 €als Festpreis für eine gedämmte Trockenbauwand bis 8 m² Wandfläche, jeder weitere Quadratmeter 80 € · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
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Der Festpreis von 1.190 € gilt für eine gerade, gedämmte Gipskarton-Ständerwand bis 8 m² Wandfläche
- in einem Raum bis 2,60 m Höhe
- ohne Türöffnung
- auf tragfähigem und ebenem Boden
- in einer Wohnung oder einem Büro im Kölner Stadtgebiet
- sofern der Raum über ein übliches Treppenhaus erreichbar ist und sich das Material ohne Außenaufzug und ohne Halteverbotszone hineintragen lässt
Jeder weitere Quadratmeter Wandfläche kostet 80 € inkl. MwSt.
- Enthalten
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Enthalten sind
- die kostenlose und unverbindliche Besichtigung mit Aufmaß und schriftlichem, aufgeschlüsseltem Angebot
- das Metallständerwerk CW 75
- die beidseitige Beplankung mit 12,5 mm Gipskarton
- die Mineralwolle im Gefach
- das Anschlussdichtband
- die Verspachtelung in Q2 mit Schliff (malerfertig)
- sämtliches Material, Staubschutz und Endreinigung der Arbeitsfläche
- die üblicherweise zwei Arbeitstage einschließlich des zweiten Spachtelgangs
- die Anfahrt im Kölner Stadtgebiet
- sowie Abtransport und Entsorgung des Verschnitts
Eine Anfrage ist dabei noch kein Auftrag — verbindlich wird erst das schriftliche Angebot, wenn Sie es annehmen.
- Nicht enthalten
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Nicht enthalten sind
- Malerarbeiten
- Türöffnungen mit Sturz
- Wände mit Brand- oder Schallschutznachweis
- Oberflächen in Q3 (rund 9 € je m² inkl. MwSt.) oder Q4 (rund 18 € je m² inkl. MwSt.)
- Raumhöhen über 2,60 m
- das Ausgleichen schiefer Altbauböden und -wände
- Halteverbotszone oder Außenaufzug
- die Entsorgung von Bauschutt aus Abbrucharbeiten
- sowie Strom-, Wasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen in der Wand, die ein zugelassener Fachbetrieb als unser Nachunternehmer verlegt, während NovaHaus Ihr Vertragspartner bleibt und die Arbeiten koordiniert
Jede dieser Positionen weisen wir vor Arbeitsbeginn im schriftlichen Angebot einzeln mit Betrag aus.
Endpreis
Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 1.190 € für eine gerade, gedämmte Wand bis 8 m² und rund 3.500 € für eine große Wand mit Türöffnung, Schallschutz oder feiner Oberfläche; eine Wand von 15 m² kostet nach dieser Rechnung 1.750 €, eine von 25 m² 2.550 €.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Wie lange dauert ein Trockenbauprojekt?
Die Dauer richtet sich nach Fläche, Raumhöhe, Konstruktion, Beplankungslagen, Ausschnitten, Anschlüssen und gewünschter Oberflächenqualität. Nach Fotos, Maßen oder Aufmaß erhalten Sie einen realistischen Ablauf für das komplette Trockenbauprojekt.
Welche Trockenbauarbeiten bietet NovaHaus an?
Zum Angebot gehören nichttragende Metallständerwände, Vorsatzschalen, abgehängte Decken, Deckenbekleidungen, Verkofferungen, Schächte, Nischen, Revisionsöffnungen, ein- oder mehrlagige Beplankung, Dämmung sowie Fugen-, Kanten- und Anschlussbearbeitung.
Welche Oberflächenqualität ist möglich?
Die Fugen, Schraubstellen, Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse werden passend zum gewünschten Finish ausgeführt. Je nach späterer Oberfläche vereinbaren wir Q1, Q2, Q3 oder Q4 und beschreiben den Zielzustand im Angebot.
Kann Trockenbau den Schallschutz verbessern?
Ja. Profilbreite, Plattentyp, Anzahl der Beplankungslagen, Dämmstoff und Anschlüsse beeinflussen den Schallschutz deutlich. Wir stimmen den Systemaufbau auf Raum, Nutzung und gewünschte Verbesserung ab.
Organisiert NovaHaus auch weitere Renovierungsarbeiten?
Ja. Auf Wunsch organisieren wir nach Räumung, Rückbau und Trockenbau auch Maler-, Putz-, Fliesen-, Boden- und Installationsarbeiten in passender Reihenfolge bis zum vereinbarten Ergebnis.
Wie wird die Trockenbauqualität kontrolliert?
Kontrolliert werden Maße, Lot und Flucht, Befestigung, Plattenstöße, Ausschnitte, Eckschutz, Anschlüsse und die vereinbarte Oberflächenqualität. Auf Wunsch dokumentieren wir wichtige Zwischenschritte vor dem Schließen der Konstruktion fotografisch.
Was wird vor Beginn technisch geklärt?
Vor Beginn werden Raumaufteilung, Maße, Systemaufbau, Plattentyp, Dämmung, Beplankung, Ausschnitte und gewünschtes Finish festgelegt. Statik, Brandschutz, Feuchte sowie vorhandene Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen werden bei Bedarf fachlich eingeordnet.
Darf die Wand überhaupt weg?
Das entscheidet nicht der Grundriss im Kopf, sondern die Statik: Nichttragende Trennwände lassen sich in der Regel ohne Nachweis entfernen, bei tragenden oder aussteifenden Wänden braucht es vorher den Standsicherheitsnachweis eines Tragwerksplaners, meist einen Ersatzträger und je nach Vorhaben eine Anzeige oder Genehmigung nach der Landesbauordnung. Bei einer Eigentumswohnung kommt ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft dazu, sobald Gemeinschaftseigentum berührt ist (§ 20 WEG), bei einer vermieteten Wohnung die schriftliche Zustimmung des Eigentümers; gehört die Wohnung mehreren gemeinsam oder zu einem Nachlass, sollte vor der Auftragserteilung ein protokollierter Beschluss oder eine schriftliche Vollmacht für eine Person vorliegen, denn wer im eigenen Namen unterschreibt, wird allein Vertragspartner und schuldet die Vergütung persönlich. Neue nichttragende Wände in Metallständerbauweise stellt NovaHaus selbst; sind tragende Bauteile betroffen, beginnt die Ausführung erst, wenn der Nachweis vorliegt. Welcher Fall vorliegt, gehört in die Hand eines Tragwerksplaners und nicht in einen Text auf einer Website; diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Was passiert, wenn hinter der Wand etwas zum Vorschein kommt, das niemand geplant hat?
Zeigt sich beim Öffnen Feuchtigkeit, ein anderer Untergrund oder eine Leitung, die in keinem Plan steht, erfahren Sie das, bevor NovaHaus weiterarbeitet: Liegt dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde und ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, ist sie nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzuzeigen und nicht erst mit der Schlussrechnung; in allen übrigen Fällen folgt der Hinweis aus der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Zusätzliche Arbeiten beschreibt NovaHaus schriftlich und führt sie erst nach Ihrer Zustimmung aus; bei einem vereinbarten Festpreis bleibt der Preis für den beschriebenen Umfang bestehen, alles darüber hinaus ist eine gesonderte Position. Liegt dem Auftrag ein Kostenvoranschlag zugrunde, für dessen Richtigkeit keine Gewähr übernommen wurde, und ist die Arbeit nur mit einer wesentlichen Überschreitung ausführbar, können Sie den Vertrag aus diesem Grund kündigen und schulden dann nur den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung samt der darin nicht enthaltenen Auslagen (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB); eine Kündigung aus anderen Gründen ist jederzeit möglich, hat aber die ungünstigere Vergütungsfolge des § 648 BGB. Wie sich Mehrkosten im konkreten Fall verteilen, hängt vom Vertrag und vom tatsächlichen Befund ab; diese Hinweise geben den gesetzlichen Rahmen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung.
Warum steht hier nur ein Festpreis für eine Wand – und nicht für mein ganzes Projekt?
Die 1.190 € gelten für eine gerade, gedämmte Ständerwand bis 8 m² ohne Türöffnung – der eine Fall, der sich ohne Aufmaß beziffern lässt. Alles Weitere kommt bei Renovierung und Innenausbau nicht aus einer Liste, sondern aus Ihren Maßen: Gerechnet wird je Quadratmeter Wand, Decke und Boden, je Tür und je Öffnung, Nebenarbeiten nach Stunden, Material und Entsorgung nach Menge, dazu An- und Abfahrt. Nach oben treiben den Betrag vor allem drei Dinge: die vereinbarte Oberflächenqualität – eine verfüllte Fuge ist ein Arbeitsgang, eine vollflächig geglättete Wand, die streifendes Licht verträgt, sind mehrere –, der Zustand des Untergrunds, der sich oft erst beim Öffnen zeigt, und alles, was den Ablauf bremst: bewohnte Räume, enges Treppenhaus, kein Aufzug. Nach dem Aufmaß steht jede Position mit Menge, Einheit und Einzelpreis im Angebot, und beim Vergleich lohnt der Blick auf eine einzige Zeile: „Festpreis für den beschriebenen Umfang“ heißt, dass Mehrmengen innerhalb dieses Umfangs nicht zu Ihren Lasten gehen, „Kostenanschlag ohne Gewähr für die Richtigkeit“ heißt, dass sich die Summe noch bewegen darf. Aufmaß vor Ort und schriftliches Angebot sind bei uns kostenlos, auch wenn daraus kein Auftrag wird; fragen Sie trotzdem vor dem Termin bei jedem Anbieter danach, denn ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB nur im Zweifel nicht zu vergüten – eine Vergütung kann auch stillschweigend vereinbart sein, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 632 Abs. 1 BGB). Wird nach Aufwand abgerechnet, gehören Stundensatz, Zahl der eingesetzten Kräfte und eine Obergrenze ins Angebot; ohne diese drei Angaben sollten Sie ein Stundenangebot nicht unterschreiben – bei uns nicht und anderswo auch nicht, denn eine Anfrage ist noch kein Auftrag: Entschieden wird erst, wenn das schriftliche Angebot mit allen Positionen vor Ihnen liegt.
Wer haftet, wenn bei den Arbeiten etwas beschädigt wird?
Für Schäden, die bei der Arbeit entstehen, stehen wir gerade: Was wir beschädigen, bringen wir in Ordnung oder ersetzen es – das ist keine Kulanz, sondern die Rechtslage, denn wer eine Werkleistung ausführt, schuldet nicht nur das fertige Werk, sondern auch, dass Böden, Türen, Möbel, Laufwege und Treppenhaus dabei heil bleiben (§ 241 Abs. 2 BGB), und wird diese Pflicht verletzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB). Wer dafür Hilfspersonen einsetzt – Beschäftigte ebenso wie beauftragte Fachbetriebe –, haftet für deren Verschulden wie für eigenes (§ 278 BGB); beauftragen Sie einen Fachbetrieb dagegen unmittelbar selbst, ist er Ihr Vertragspartner, und Ansprüche richten sich gegen ihn. Die Beweislast ist dabei geteilt: Dass eine Pflicht verletzt wurde und dass daraus Ihr Schaden entstanden ist, müssen Sie darlegen und im Streitfall beweisen; dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, muss umgekehrt der Betrieb beweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) – das gilt für jeden Betrieb, mit oder ohne Versicherung. Genau dieser Teil der Beweislast ist der Grund, warum vor dem ersten Arbeitstag der Zustand von Böden, Türen, Laufwegen und angrenzenden Räumen gemeinsam mit Ihnen fotografiert und schriftlich festgehalten wird; tritt später ein Schaden auf, nehmen wir ihn mit Datum, Ort und Foto auf und melden ihn Ihnen schriftlich, statt ihn stillschweigend zu überstreichen, und Schlüssel nehmen wir nur in der nötigen Zahl, quittieren jede Übergabe und Rückgabe und kennzeichnen sie ohne Adresse. Verlangen Sie vor der Beauftragung die aktuelle Versicherungsbestätigung von jedem Betrieb, den Sie vergleichen, von uns genauso, und sehen Sie nach, ob Tätigkeitsschäden und Schlüsselverlust eingeschlossen sind – also Schäden an genau dem Bauteil, an dem gearbeitet wird, und die Kosten, die ein verlorener Schlüssel bei einer Schließanlage auslöst; für Bau- und Ausbaubetriebe ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich nicht vorgeschrieben, und wo es eine gibt, enthält sie diese Einschlüsse nicht automatisch.
Können wir während der Arbeiten in der Wohnung wohnen bleiben?
Meist ja, aber nicht in allen Räumen gleichzeitig: Der Raum, in dem gearbeitet wird, ist tagsüber wie über Nacht nicht bewohnbar, weil die Fläche zwischen den Spachtelgängen durchtrocknen muss – eine Zeit, die sich durch Lüften, Heizen und geeignete Spachtelmassen nur begrenzt verkürzen lässt und mit jeder Stufe der vereinbarten Oberflächenqualität länger wird; gearbeitet wird deshalb raumweise, während die zuletzt gespachtelte Fläche trocknet. Vor der Reihenfolge der Räume steht allerdings das Baujahr: Bei Gebäuden, deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen hat, ist nach der Gefahrstoffverordnung von asbesthaltigem Material auszugehen, solange nichts anderes feststeht – im Kölner Bestand häufig alte Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze –, weshalb wir vor Beginn nach Baujahr und früheren Umbauten fragen und Sie uns weitergeben, was Ihnen dazu vorliegt (§ 5a GefStoffV); bis geklärt ist, woraus der Untergrund besteht, wird an diesen Stellen weder geschliffen noch gestemmt, und sind asbesthaltige Materialien betroffen, führt ein dafür zugelassener Fachbetrieb diese Arbeiten als Nachunternehmer aus, während wir Ihr Vertragspartner bleiben und koordinieren. Die übrigen Räume, Bad und Küche bleiben nutzbar, außer an den angekündigten Tagen, an denen dort gearbeitet wird; Wasser und Strom werden nur abschnittsweise und nur nach Ansage abgestellt, und welche Räume in welcher Reihenfolge an der Reihe sind und wo Sie in dieser Zeit schlafen, wird vor Beginn mit Ihnen festgelegt und schriftlich festgehalten. Gegen den Staub kommen Staubschutzbahnen in Türen und Durchgänge, Möbel werden abgedeckt oder zusammengerückt, geschliffen wird mit Absaugung, und am Ende jedes Arbeitstags sind die Laufwege gereinigt und der Weg von der Wohnungstür frei – staubfrei wird eine bewohnte Baustelle dadurch nicht, aber der Staub bleibt weitgehend dort, wo gearbeitet wird; gearbeitet wird werktags zu den üblichen Arbeitszeiten, die Ruhezeiten der Hausordnung gelten auch für uns, und laute Arbeiten werden gebündelt, statt sie über den Tag zu verteilen. Ein Datum, das ohne Aufmaß genannt wird, ist geschätzt und nicht gerechnet; nach dem Aufmaß steht im Angebot der Ablauf mit den einzelnen Arbeitsschritten und dem Zeitraum, den sie brauchen, und verbindliche Termine sind damit nicht ausgeschlossen – ist eine Frist nach dem Kalender vereinbart und wird sie überschritten, tritt Verzug ohne Mahnung ein, sofern der Betrieb die Verzögerung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 BGB), während ein mündlich in Aussicht gestellter Termin Ihnen das nicht gibt; nennen Sie einen unverrückbaren Termin – Neuvermietung, Verkauf, Einzug – deshalb schon bei der Anfrage, dann wird vor Ihrer Entscheidung geprüft, ob der Umfang in diese Zeit passt, und was sich halten lässt, wird ins Angebot geschrieben statt am Telefon zugesagt.
Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.
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