Kapitel II · Elf Leistungen
Garagenentrümpelung in Köln – Platz fürs Auto.
Ihr Auto passt nicht mehr in die Garage? NovaHaus räumt Einzel- und Doppelgaragen sowie vereinbarte Abstellflächen. Regale, alte Möbel, Fahrräder, Werkzeug und weitere Gegenstände werden nach Freigabe sortiert und abtransportiert. Zufahrt, Materialarten, Entsorgung und Übergabezustand klären wir vor dem kostenlosen Angebot.
ab349 €je Einzelgarage · Festpreis · inkl. 19 % MwSt.
Eine Einzelgarage bis etwa 15 m² mit bis zu 3 m³ üblichem Inhalt. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
Besichtigung & Angebot kostenlos · Persönliches zuerst sichern · Wertcheck und Erlösanrechnung nach Vereinbarung
- Preisart nach Prüfung
- Materialien vorab klären
- Werte zuerst sichern
- Köln & Umgebung
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Garage frei machen, ohne den Wert zu übersehen.
Garagen sind oft kleiner als Wohnungen, aber voller verschiedener Materialien. Wir prüfen Menge, Entsorgungswege, mögliche Sonderstoffe, verwertbare Gegenstände und das Ziel der Übergabe.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Persönlich & nachvollziehbar
Ein persönlicher Kontakt.
Ein klares Angebot.
Giorgi OkropiridzeGründer & Geschäftsführer+49 15510 071848
Wir klären mit Ihnen, was bleiben soll, was geräumt wird und wann die Übergabe ansteht. Umfang, Festpreis und Ausnahmen stehen vor Ihrer Zusage im schriftlichen Angebot.
NovaHaus s.r.o. - Zweigniederlassung Köln
Ringenstraße 29 · 51067 Köln
Bewertung im Google-Profil ansehen ↗„Hervorragende Service, professionelle Abwicklung, tolle Ergebnisse! Mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“
Zur Quelle dieser Rückmeldung
Am 11.10.2026 im öffentlichen Google-Profil nachgelesen und wörtlich übernommen; der Nachname ist abgekürzt. Die Bewertung nennt keine konkrete Leistung. Wir prüfen nicht, ob ihr ein Auftrag zugrunde liegt.
Wertcheck & Verwertung
Wertvolle Dinge erhalten. Verkauf und Anrechnung gemeinsam klären.
Bei einer Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Nachlassräumung muss nicht alles entsorgt werden. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Werte zu erkennen und einen passenden Verkaufsweg zu organisieren. Sie entscheiden, welche Stücke bleiben und welche zum Verkauf freigegeben werden.
Besichtigung und Räumungsangebot sind kostenlos. Ob und wie stark sich Ihre Arbeitskosten reduzieren, hängt vom tatsächlich erzielten Erlös und den vereinbarten Verkaufskosten ab. Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und nicht freigegebene Gegenstände bleiben von der Verwertung ausgeschlossen.
Räumung mit Wertcheck anfragenPasst das zu Ihrem Objekt?
Wann ist Garage entrümpeln besonders sinnvoll?
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Preis
Was kostet Garage entrümpeln in Köln?
Besichtigung und Angebot sind kostenlos. Nach Fotos oder einer Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot für den vereinbarten Umfang: Arbeitszeit, Möbelabbau, Heraustragen, Transport und den passenden Entsorgungsweg. Sobald Menge, Zugang und Materialarten feststehen, ist ein Festpreis möglich. Besenreine Übergabe und gewünschte Zusatzarbeiten werden ausdrücklich beschrieben; Änderungen stimmen wir vor Ausführung mit Ihnen ab.
- 01Größe und Füllstand der Garage
- 02Werkzeug, Reifen, Fahrräder, Regale und schwere Teile
- 03Farben, Lacke, Öl, Batterien oder Sondermaterial
- 04Zufahrt, Ladeweg und Parkmöglichkeit
- 05Möglicher Erlös aus vermittelter Verwertung
- 06Besenrein oder dokumentiert übergeben
ab349 €je Einzelgarage · Festpreis · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
-
Der Betrag gilt für eine einzelne Garage bis etwa 15 m² im Kölner Stadtgebiet
- mit bis zu rund 3 m³ üblichem Inhalt — Kartons, Möbelteile, Gartengeräte, Fahrräder
- die ebenerdig anfahrbar ist und deren Tor sich öffnen lässt.
- Enthalten
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Enthalten sind
- die An- und Abfahrt im Kölner Stadtgebiet
- zwei eigene Mitarbeiter
- das Ausräumen, Tragen und Verladen
- der Abtransport
- sämtliche Annahme- und Entsorgungsgebühren für bis zu 3 m³ gemischten Hausrat
- und die besenreine Übergabe.
- Nicht enthalten
-
Nicht enthalten sind
- Altreifen, Altöl, Batterien, Farben, Lacke und andere Schadstoffe
- Bauschutt
- Kühlgeräte
- ein nicht zu öffnendes oder defektes Tor
- fest verbaute Einbauten
- sowie Mengen über 3 m³
Diese Positionen weisen wir vor der Ausführung im schriftlichen Angebot aus.
Endpreis
Der Endpreis liegt bei einer Einzelgarage erfahrungsgemäß zwischen 349 und 900 €.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Können Sie meine Garage räumen, damit wieder ein Auto hineinpasst?
Ja. Wir stimmen ab, welche Fläche frei werden soll, welche Gegenstände entfernt werden und was bleiben muss. Vereinbarter Regal- oder Möbelabbau, Sortierung, Abtransport und Abschlusszustand werden im Angebot beschrieben.
Was passiert mit Reifen, Farben, Öl und Batterien?
Bitte nennen oder zeigen Sie diese Materialien vor dem Auftrag. Wir erfassen Art und Menge und ordnen den Transport und die Entsorgung dem geeigneten, berechtigten Betrieb zu. Diese Positionen werden vorab abgestimmt; eine pauschale Zusage für unbekannte Sondermaterialien geben wir nicht.
Was kostet Garage entrümpeln?
Nach Fotoeinschätzung oder – falls erforderlich – Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Entscheidend sind Menge, Gewicht, Materialart, Sondermaterial, Zugang, Sortierung, Abtransport, Entsorgungsweg und gewünschter Übergabestandard.
Kann eine Garage an einem Tag geräumt werden?
Oft ja, wenn Zugang, Menge und Entsorgungswege klar sind. Bei Sondermaterial, sehr viel Inhalt oder mehreren Garagen wird der Ablauf vorher realistisch geplant.
Was passiert mit Werkzeug, Fahrrädern oder Maschinen?
Wir sichern realistisch verwertbare Dinge zuerst und organisieren auf Wunsch einen transparenten Verwertungsweg. Freigaben und tatsächlich erzielte Erlöse werden dokumentiert.
Entsorgt NovaHaus auch Farben, Öl oder Batterien?
Farben, Lacke, Öl, Batterien und Chemikalien werden vorab erfasst und dem jeweils zugelassenen Transport- und Entsorgungsbetrieb zugeordnet. NovaHaus koordiniert Ablauf, Übergabe und Dokumentation.
Welche Fotos soll ich senden?
Fotos vom Garagentor, der Zufahrt, dem kompletten Inhalt, Regalen, schweren Gegenständen und möglichen Sondermaterialien helfen für eine schnelle Einschätzung.
Die Garage war vermietet, und der frühere Mieter hat alles stehen lassen – können Sie einfach räumen?
Das hängt davon ab, wer die Garage noch besitzt: Solange der frühere Mieter den Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat – Schlüssel nicht zurück, Mietverhältnis nicht abgewickelt –, ist eigenmächtiges Ausräumen verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB; für diesen Fall hat der BGH zur Wohnraummiete entschieden (Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09), dass der Vermieter nach § 231 BGB auch ohne Verschulden haftet und später darlegen muss, welche Gegenstände vorhanden waren und welchen Wert sie hatten. Hat der Mieter die Garage dagegen zurückgegeben und nur Sachen zurückgelassen, haben Sie zwar den Besitz, das Eigentum daran bleibt aber bei ihm: Wegwerfen kann auch dann Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB auslösen, angezeigt sind eine Aufforderung zur Abholung mit Frist, eine Dokumentation des Vorgefundenen und die Aufbewahrung des Werthaltigen. Auch das Vermieterpfandrecht trägt eine Räumung nicht: Nach § 562b Abs. 1 BGB dürfen Sie die Entfernung der Sachen verhindern und sie beim Auszug in Besitz nehmen, entsorgen oder freihändig verwerten dürfen Sie sie damit nicht – dafür gelten die Regeln über den Pfandverkauf –, und auf unpfändbare Sachen erstreckt sich das Pfandrecht ohnehin nicht (§ 562 Abs. 1 Satz 2 BGB). Zusagen können wir die Räumung deshalb erst, wenn die Berechtigung feststeht – Zustimmung des Besitzers oder ein Räumungstitel, den der Gerichtsvollzieher vollstreckt und protokolliert; ansehen, Menge, Zugang und Schadstoffe einschätzen und ein Angebot bereithalten können wir schon vorher, und im Zweifel sollte der Fall anwaltlich geprüft werden.
Die Garage gehört zum Nachlass und wir sind mehrere Erben – wer darf den Auftrag erteilen?
Für Anfrage, Besichtigung und Angebot brauchen Sie noch keine Vollmacht – eine Anfrage ist noch kein Auftrag, und ein schriftliches Angebot können Sie in der Erbengemeinschaft in Ruhe herumgeben. Über die Beauftragung der Räumung können die Erben als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung mit Mehrheit beschließen (§ 2038 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 745 BGB), wobei sich die Mehrheit nach den Erbquoten richtet und nicht nach Köpfen; das Weggeben oder Entsorgen der Sachen selbst ist dagegen eine Verfügung über Nachlassgegenstände, die die Erben nach § 2040 Abs. 1 BGB nur gemeinsam treffen können – im Ausgangspunkt für jedes Stück und nicht erst für Motorrad, Oldtimer-Teile oder Sammlungen. Praktisch heißt das: gemeinsam sichten, schriftlich festhalten, was entsorgt werden darf, Werthaltiges vorher aussondern und vor der Auftragserteilung eine schriftliche Vollmacht aller Miterben für die Person einholen, die unterschreibt; ist die Erbengemeinschaft zerstritten, sollte die Frage vorher anwaltlich geklärt werden. Unterschreibt ein Miterbe ohne Beschluss und ohne Vollmacht, wird er selbst unser Vertragspartner und schuldet die Rechnung in voller Höhe; trägt dagegen ein wirksamer Mehrheitsbeschluss die Maßnahme und handelt er erkennbar für die Erbengemeinschaft, kann der Nachlass verpflichtet werden, und der Ausgleich untereinander richtet sich nach § 2038 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 748 BGB.
Wer zahlt, wenn beim Räumen das Garagentor, der Boden oder die Zufahrt beschädigt wird?
Wir. Beschädigen wir beim Räumen Tor, Boden oder Zufahrt, kommen wir für die Reparatur auf – das ist keine Kulanz, sondern die gesetzliche Folge eines Werkvertrags (§ 280 Abs. 1 BGB), und für unsere Leute wie für eingesetzte Nachunternehmer stehen wir dabei nach § 278 BGB ein wie für eigenes Verhalten. Dass eine Pflichtverletzung vorliegt und dass der Schaden darauf beruht, müssen Sie darlegen und im Streitfall beweisen; dass wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, müssen wir beweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), und liegen die in Betracht kommenden Ursachen allein in dem Bereich, den wir während der Arbeit beherrschen und überblicken, verschiebt die Rechtsprechung diese Last zusätzlich zu unseren Lasten. Damit hinterher niemand über Vorschäden streitet, fotografieren wir vor dem ersten Handgriff den Zustand von Tor, Boden, Zufahrt und den benachbarten Stellplätzen und schicken Ihnen die Aufnahmen – auch dann, wenn Sie nicht vor Ort sind, und Sie können uns Stellen nennen, die wir zusätzlich dokumentieren sollen; entsteht doch ein Schaden, erfahren Sie ihn von uns mit Datum, Ort und Foto schriftlich und nicht erst auf Nachfrage. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob ein Betrieb versichert ist – lassen Sie sich vor der Beauftragung trotzdem die aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen, bei jedem Anbieter, den Sie in die engere Wahl nehmen, und achten Sie darauf, ob Tätigkeitsschäden und Schlüsselverlust eingeschlossen sind, denn beides ist nicht automatisch enthalten.
Werkzeug, Reifen oder Fahrräder sind noch etwas wert – wem gehört der Erlös, und was ist, wenn etwas verschwindet?
Brauchbares gehört weiterhin Ihnen, und wir rechnen seinen Wert nicht stillschweigend in den Preis ein: Entweder Sie verkaufen selbst und wir holen den Rest, oder Sie geben einzelne Stücke schriftlich frei. Geben Sie frei, steht der Erlös ohne abweichende Vereinbarung Ihnen zu – was wir bei der Erledigung für Sie erlangen, ist an Sie herauszugeben (§ 667 BGB, der über § 675 Abs. 1 BGB auch für Verträge mit Geschäftsbesorgungscharakter gilt) –, und Freigabe wie tatsächlich erzielter Erlös stehen als eigene Position in der Schlussrechnung. Geht trotzdem etwas verloren, schulden wir Ersatz: Das ist eine Verletzung der Rücksichtspflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) mit Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB; lässt sich ein gleichartiges gebrauchtes Stück wiederbeschaffen, schulden wir den dafür erforderlichen Geldbetrag (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB), und ist eine Wiederbeschaffung nicht möglich oder gleicht sie den Verlust nicht aus, tritt Wertersatz in Geld an ihre Stelle (§ 251 Abs. 1 BGB). Geld ersetzt allerdings kein Erinnerungsstück, und im Streit geht es meist weniger um die Haftung als um den Nachweis, dass ein bestimmtes Stück überhaupt dort stand und was es wert war; wie ein einzelner Fall ausgeht, hängt vom Sachverhalt ab, und eine Rechtsberatung ersetzen diese Hinweise nicht. Deshalb liegt das Gewicht auf dem Schritt davor – Liste, Fotos, Freigabe: Fahrzeugpapiere, Dokumente, Schmuck und Bargeld nehmen Sie am besten vorher selbst heraus, und bei Oldtimer-Teilen, Motorrädern oder Werkzeugsammlungen lohnt ein eigener Preisvergleich, bevor Sie etwas freigeben.
Was passiert, wenn beim Räumen mehr Schadstoffe auftauchen als im Angebot stehen – Altöl, Farben, Lösemittel oder Batterien?
Dann halten wir an dieser Stelle an und melden uns bei Ihnen, bevor weitergearbeitet wird: Den Mehraufwand erhalten Sie vorher schriftlich beziffert, ausgeführt und berechnet wird er erst nach Ihrer Freigabe. Lehnen Sie ab, bleibt die Garage nicht auf halbem Weg liegen – wir führen alles aus, was im vereinbarten Umfang steht, und lassen allein die belasteten Gegenstände stehen: gesichert, gekennzeichnet und bei der Übergabe schriftlich benannt, mit Angabe, worum es sich unserer Einschätzung nach handelt. Für den ausgeführten Teil bleibt es bei der vereinbarten Vergütung, für den abgelehnten entsteht keine, und den Fachbetrieb können Sie anschließend selbst beauftragen oder uns später damit betrauen. Altöl, Lösemittel, Farbreste und Batterien gehören nicht in den allgemeinen Abfall: Wer gewerblich gefährliche Abfälle sammelt oder befördert, braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG, von der zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Umfang ihrer Zertifizierung nach § 56 KrWG befreit sind (§ 54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG). Solche Abfälle werden deshalb vor Ort getrennt erfasst und einem Entsorger übergeben, der die erforderliche Erlaubnis oder Zertifizierung besitzt; wir beauftragen und koordinieren ihn als Nachunternehmer, weisen die Leistung als eigene Position im Angebot aus, nennen Ihnen seinen Namen auf Nachfrage vor Ihrer Zustimmung und reichen Ihnen die Entsorgungsbelege weiter – Ihr Vertragspartner bleiben wir.
Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.
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