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Kapitel II · Elf Leistungen

Büroauflösung, Gewerbeentrümpelung & Betriebsauflösung in Köln.

Sie planen eine Geschäftsauflösung, Büroauflösung oder Lagerräumung in Köln? NovaHaus räumt Büros, Praxen, Ladenlokale, Lager und Werkstätten im vereinbarten Umfang. Mobiliar, Regale, Restbestände und mögliche Demontage werden mit Betriebszeiten und Übergabetermin abgestimmt; Akten, Datenträger und Sondermaterialien gesondert geklärt. Sie erhalten ein schriftliches Angebot vor Auftrag.

ab490 €pro Raum · inkl. 19 % MwSt.

Ein Büro- oder Lagerraum bis 15 m² mit bis zu 3 m³ Inventar. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt

Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.

Büroauflösung, Gewerbeentrümpelung & Betriebsauflösung in Köln – Symbolbild Symbolbild · kein Kundenprojekt
  • Büros & Praxen
  • Ladenflächen
  • Lager
  • Übergabevorbereitung
  • Köln & Umgebung

Leistungsumfang

Gewerbeflächen geordnet zurückgeben oder neu nutzbar machen.

Wir stimmen Termine, Zugang, Demontage, Transportweg und Übergabezustand so ab, dass der Betrieb oder die Objektübergabe planbar bleibt.

Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.

Passt das zu Ihrem Objekt?

Für welche Gewerbeobjekte?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.

Preis

Was kostet eine Gewerbe- oder Betriebsauflösung?

Die Kosten hängen von Flächengröße, Menge, Etage, Zugang, Demontageaufwand, Entsorgungsart und Übergabeziel ab.

  1. 01Flächengröße und Raumanzahl
  2. 02Menge und Art der Ausstattung
  3. 03Zugang und Parken
  4. 04Demontageaufwand
  5. 05Entsorgung und Dokumentation
  6. 06Gewünschter Übergabezustand

ab490 €pro Raum · inkl. 19 % MwSt.

Gilt für

Der Betrag gilt für die Räumung eines einzelnen Büro- oder Lagerraums bis 15 m² im Kölner Stadtgebiet

  • mit bis zu 3 m³ Räumgut — etwa Schreibtisch, Rollcontainer, zwei Bürostühle, ein Aktenregal und rund zwanzig Kartons
  • ebenerdig oder über einen Aufzug erreichbar und mit einer Haltemöglichkeit für unseren Transporter am Objekt

Den verbindlichen Festpreis nennen wir Ihnen schriftlich, nachdem Sie uns Fotos geschickt haben oder wir den Raum angesehen haben.

Enthalten

Enthalten sind

  • die Anfahrt im Kölner Stadtgebiet
  • die Arbeitszeit von zwei Mitarbeitern
  • das Zerlegen von Schreibtisch, Rollcontainer und Regal
  • der Abtransport
  • die nach Gewerbeabfallverordnung getrennte Entsorgung von bis zu 3 m³ mit Wiegeschein des Entsorgers
  • die besenreine Übergabe des Raums
  • sowie die 19 % Umsatzsteuer.
Nicht enthalten

Nicht enthalten sind

  • die Vernichtung von Unterlagen und Datenträgern mit personenbezogenen Daten nach DIN 66399
  • Sondermüll wie Farben, Leuchtstoffröhren oder Kältemittel
  • das Abklemmen fest installierter Technik durch lizenzierte Fachbetriebe
  • der Rückbau von Ladeneinrichtung, Trennwänden und Bodenbelägen
  • sowie jede Menge über 3 m³

Praxen und Kanzleien kalkulieren wir wegen der dort zwingenden Aktenvernichtung von vornherein gesondert, und alle diese Positionen weisen wir im Angebot einzeln aus.

Endpreis

Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 490 € für einen einzelnen Büroraum und rund 4.800 € für eine vollständig eingerichtete Gewerbeeinheit von 150 bis 200 m²; Ladeneinrichtung, Werkstätten und Hallen rechnen wir gesondert.

Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.

Von der Anfrage zum Auftrag

So läuft es ab.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Schreibtisch mit Unterlagen und Blick auf den Kölner Dom – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 1

Aufgabe beschreiben

Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.

Aufnahme vor Ort mit Klemmbrett im Treppenhaus – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 2

Umfang klären

Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.

Klemmbrett mit Angebotsliste – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 3

Angebot prüfen

Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.

Häufige Fragen

Was Kunden zu dieser Leistung fragen.

Welche Gewerbeflächen übernimmt NovaHaus?

Wir unterstützen bei Büros, Praxen, Ladenflächen, Lagern und kleineren Gewerbeeinheiten nach Absprache.

Kann außerhalb normaler Zeiten gearbeitet werden?

Ja, je nach Projekt. Nach Prüfung bestätigen wir ein verbindliches Zeitfenster; Abend-, Wochenend- oder Übergabetermine werden passend zum Objektbetrieb geplant.

Werden Einbauten demontiert?

Ja. NovaHaus organisiert und realisiert den kontrollierten Rückbau von Einbauten und Verkleidungen. Tragwerk sowie technische Installationen werden im Angebot dem jeweils qualifizierten Fachbetrieb zugeordnet; NovaHaus steuert Terminplan und Übergaben.

Gibt es eine Dokumentation für Vermieter oder Verwaltung?

Auf Wunsch erstellen wir Fotos und kurze Zustandsnotizen für eine nachvollziehbare Übergabe.

Wie entsteht das Angebot?

Nach Prüfung von Fläche, Menge, Zugang, Demontage, Entsorgung und Übergabeziel werden Leistungsumfang und Preisart schriftlich abgestimmt. Je nach Auftrag ist ein Festpreis oder eine transparente Abrechnung auf Stundenbasis möglich.

Wir müssen die Fläche im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben – gehört der Rückbau dazu?

Was der Vermieter verlangen kann, steht in Ihrem Mietvertrag und im Übergabeprotokoll vom Einzug; bringen Sie beides zur Besichtigung mit, dann gehen wir die Punkte gemeinsam durch. In das Angebot schreiben wir, was wir übernehmen: Räumung und besenreine Übergabe, Demontage von Trennwänden, Theken, Regalanlagen und Bodenbelägen, das Verschließen von Bohrlöchern sowie Maler- und Bodenarbeiten nach Absprache. Arbeiten an Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen führen qualifizierte Fachbetriebe als Nachunternehmer aus; Vertragspartner bleiben wir, wir koordinieren die Termine und haften Ihnen gegenüber. Ob eine Rückbauklausel im Einzelfall wirksam vereinbart ist, entscheidet sich am Vertrag – das ist eine Rechtsfrage, die diese Auskunft nicht beantwortet.

Wir müssen zum Monatsende raus – schaffen Sie das?

Sagen Sie uns den Übergabetermin gleich im ersten Satz, dazu Fläche, Etage und ob bis dahin weitergearbeitet wird; ob dieser Zeitraum bei uns noch frei ist, sagen wir Ihnen im selben Gespräch – und wenn nicht, sagen wir das, statt Sie bis zur Besichtigung hinzuhalten. Vor Ort planen wir rückwärts vom Übergabetag: Reihenfolge der Räume, Zahl der Arbeitstage, was vorab heraus kann und was bis zuletzt stehen bleibt; eingerechnet werden dabei die Vorläufe, die nicht in unserer Hand liegen – die Genehmigung der Halteverbotszone, die Belegung des Aufzugs, die Freigabe der Räume durch Ihren Betrieb und das Aussondern von Akten, Leasing- und Kundengeräten. Der Ausführungszeitraum steht im schriftlichen Angebot und wird mit Ihrer Annahme verbindlich, soweit Zugang und Freigaben wie besprochen vorliegen; was sich vor der Besichtigung nicht beurteilen lässt, sagen wir auch nicht zu. Zieht sich die Arbeit wider Erwarten, erfahren Sie das, sobald es sich abzeichnet, und nicht erst am Übergabetag – dann bleibt Zeit umzusteuern, etwa indem die Räume in anderer Reihenfolge fertig werden. Ein zugesagter Termin ist dabei kein unverbindlicher Wunsch: Wird er aus Gründen überschritten, die der Betrieb zu vertreten hat, haftet er für den Schaden, der Ihnen dadurch entsteht, und steht der Termin als Datum im Angebot, braucht es dafür nicht einmal eine Mahnung (§§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Warum steht hier nur ein Einstiegspreis, und warum nennen Sie am Telefon keinen Festpreis für die ganze Fläche?

Die 490 € gelten für einen einzelnen Büro- oder Lagerraum bis 15 m² mit bis zu 3 m³ Inventar. Für alles darüber gilt: Zwei gleich große Flächen bedeuten sehr unterschiedlich viel Arbeit. Gerechnet wird nach Arbeitszeit für Demontage, Tragen und Verladen, nach Volumen in Kubikmetern und nach Entsorgung, getrennt nach Abfallart – dazu kommen, wenn nötig, Halteverbotszone, langer Trageweg oder ein fehlender Aufzug; diese Posten stehen im Angebot einzeln. Nennen Sie am Telefon Fläche, Etage und Inhalt, ordnen wir die Größenordnung schon dort ein; verbindlich wird der Preis nach der kostenlosen Besichtigung als schriftlicher Festpreis für den beschriebenen Umfang. Festpreis heißt: Wird es mehr, als wir geschätzt haben, obwohl es im Angebot beschrieben ist, geht das nicht zu Ihren Lasten – ein Nachtrag kommt nur in Betracht, wenn etwas auftaucht, das dort nicht steht, ein verfüllter Nebenraum etwa oder belastetes Material hinter einer Verkleidung. Dann halten wir an, nennen Ihnen Menge und Preis schriftlich und arbeiten erst nach Ihrer Freigabe weiter; ohne Ihre Freigabe bleibt es bei dem Preis, der im Angebot steht. Vergleichen Sie die Angebote an derselben Zeile – ob besenreine Übergabe, Rückbau, Container und Anfahrt enthalten sind, ist oft der eigentliche Unterschied; eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Wer haftet, wenn beim Ausräumen etwas beschädigt wird – am Aufzug, im Treppenhaus oder an der Fläche selbst?

Bevor der erste Gegenstand bewegt wird, gehen wir die Fläche mit Ihnen ab und halten den Zustand von Aufzug, Treppenhaus, Türen, Wänden und Böden mit Fotos fest; Kabine, Türzargen und Laufwege werden abgedeckt, damit hinterher niemand darüber streiten muss, was schon vorher da war. Entsteht trotzdem ein Schaden, nehmen wir ihn mit Datum, Ort und Foto auf und melden ihn Ihnen schriftlich – und was wir zu vertreten haben, bringen wir in Ordnung: Instandsetzung oder Ersatz, schriftlich vereinbart, statt stillschweigend übergangen. Rechtlich schuldet ein Räumungsbetrieb nicht nur das Ausräumen, sondern auch den schonenden Umgang mit Gebäude und Einrichtung (§ 241 Abs. 2 BGB); wird diese Pflicht verletzt, haftet er auf Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB). Die Beweislast ist dabei geteilt: Sie müssen zeigen, dass der Schaden bei dieser Arbeit entstanden ist, während der Betrieb beweisen muss, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) – genau deshalb halten wir den Zustand vorher fest, denn die Fotos decken den Teil ab, der sonst zu Ihren Lasten ginge. Für eingesetzte Mitarbeiter und für Fachbetriebe, die als Nachunternehmer arbeiten, steht Ihr Vertragspartner nach § 278 BGB wie für eigenes Verschulden ein; den Entlastungsbeweis, den § 831 BGB im Deliktsrecht für Verrichtungsgehilfen vorsieht, gibt es im Vertragsverhältnis nicht – das ist der gesetzliche Rahmen und keine Rechtsberatung für Ihren Fall.

Wie verhindern Sie, dass Akten, Datenträger oder Leasinggeräte mit entsorgt werden?

Was auf keinen Fall in den Container darf, halten wir vor Beginn in einer Ausschlussliste fest und lassen sie von Ihnen bestätigen: Unterlagen und Datenträger, Kundeneigentum, geleaste und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte sowie Anlagen und Einbauten, die dem Vermieter gehören. Stellen Sie diese Dinge nach Möglichkeit vorher in einem Raum zusammen oder kennzeichnen Sie sie deutlich; dabeistehen müssen Sie nicht die ganze Zeit, aber wir brauchen eine erreichbare Ansprechperson für Freigaben. Entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe, und taucht beim Räumen etwas auf, das nicht auf der Liste steht und nicht eindeutig Abfall ist – Bargeld, Urkunden, Datenträger, Schlüssel, ein Gerät mit Leasing-Aufkleber –, stellen wir es beiseite, notieren es und übergeben es Ihnen; mit unserer Rechnung verrechnet wird davon nichts. Geschäftsunterlagen gehören ohnehin nicht pauschal weg: Die Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB und § 147 AO laufen nach der Betriebsaufgabe weiter, und bei einer GmbH ist die Verwahrung der Bücher und Schriften nach der Liquidation zusätzlich geregelt (§ 74 Abs. 2 GmbHG) – was wie lange bleiben muss, klären Sie vor der Räumung mit Ihrer Steuerberatung.

Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.

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