Kapitel II · Elf Leistungen
Wohnungsauflösung in Köln - schnell, sauber, diskret.
Der Übergabetermin steht fest, die Wohnung ist noch eingerichtet – dazu Keller und Balkon, und bei jedem Stück die Frage, ob es bleibt, mitkommt oder entsorgt wird. NovaHaus räumt vollständig oder in Teilen, hält vorher schriftlich fest, was bleiben soll, und übergibt in dem Zustand, den Ihr Miet- oder Kaufvertrag verlangt.
ab490 €pro Ein-Zimmer-Appartement bis 25 m² · inkl. 19 % MwSt.
Normal möbliertes Ein-Zimmer-Appartement bis 25 m², bis 6 m³ Räumgut. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
- Wohnung räumen
- Übergabebereit
- Preisart nach Prüfung
- Köln & Umgebung
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Ein klarer Ablauf bis zur dokumentierten Übergabe.
NovaHaus verbindet Räumung, vorab geklärten Abtransport, besenreinen Abschluss und Dokumentation so, dass die Wohnung für den nächsten Schritt vorbereitet ist.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Passt das zu Ihrem Objekt?
Für welche Wohnungen?
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Preis
Was kostet eine Wohnungsauflösung?
Preisrelevant sind Größe, Menge, Etage, Zugang, Parken, Demontageaufwand, Entsorgungsart und gewünschter Übergabezustand.
- 01Wohnungsgröße und Raumanzahl
- 02Menge der Gegenstände
- 03Etage, Aufzug und Treppenhaus
- 04Parken und Ladeweg
- 05Besenreiner Abschluss oder Dokumentation
- 06Möglicher Erlös aus vermittelter Verwertung
ab490 €pro Ein-Zimmer-Appartement bis 25 m² · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
-
Der Betrag gilt für ein normal möbliertes Ein-Zimmer-Appartement bis 25 m² Wohnfläche im Kölner Stadtgebiet
- das vollständig geräumt werden soll
- mit bis zu 6 m³ Räumgut – also einer Transporterladung
- gelegen im Erdgeschoss bis zum dritten Obergeschoss oder mit Aufzug und mit einem Halteplatz für den Transporter vor dem Haus.
- Enthalten
-
Enthalten sind
- die Anfahrt im gesamten Kölner Stadtgebiet
- die kostenlose Besichtigung vor dem verbindlichen Festpreis
- zwei Mitarbeiter mit Transporter
- die Demontage üblicher Möbel wie Bett, Schrank und Regal
- der komplette Abtransport
- die Annahmegebühren für die fachgerechte Entsorgung des Hausrats bis 6 m³ einschließlich eines Kühl- oder Gefrierschranks samt Entsorgungsnachweis
- die besenreine Übergabe an Eigentümer oder Hausverwaltung
- sowie eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, mit der Sie den Steuerabzug nach § 35a EStG geltend machen können, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen – die Leistung wird in Ihrem Haushalt erbracht und Sie zahlen per Überweisung.
- Nicht enthalten
-
Nicht enthalten sind
- Mehrmengen über 6 m³, die wir mit 45 € je weiterem Kubikmeter berechnen
- ein zweites Kühl- oder Gefriergerät mit 39 €
- Etagen ab dem vierten Obergeschoss ohne Aufzug mit 40 € je Etage
- Schadstoffe und Sondermüll wie Farben, Öle, Altreifen oder Asbest mit 80 bis 250 € je Position
- Einbauküchen mit 150 bis 400 €
- fest verlegte Bodenbeläge nach Aufwand
- die Gebühr für eine Halteverbotszone der Stadt Köln von rund 100 bis 160 € nach Gebührenbescheid
- Messie-Wohnungen und stark verwahrloste Objekte
- sowie eine Endreinigung, die über besenrein hinausgeht.
Endpreis
Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 490 € für ein Ein-Zimmer-Appartement und rund 2.400 € für eine voll möblierte Drei-Zimmer-Wohnung.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Reichen Fotos für eine erste Einschätzung?
Ja. Fotos der Räume, Nebenbereiche, Zugänge und Gegenstände reichen oft, um Aufwand und nächsten Schritt realistisch einzuschätzen.
Bekomme ich einen Festpreis?
Nach Fotoeinschätzung oder – falls erforderlich – Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Je nach klar abgrenzbarem Leistungsumfang erfolgt die Abrechnung als Festpreis oder auf Stundenbasis.
Kann die Wohnung für Rückgabe oder Verkauf vorbereitet werden?
Ja. Der Abschlusszustand wird vorab abgestimmt: besenrein, dokumentiert oder vorbereitend für Renovierung.
Was beeinflusst die Kosten?
Objektgröße, Menge, Etage, Zugang, Parken, Entsorgungsart, Demontageaufwand, Zeitdruck und gewünschter Übergabezustand.
Ist Wertanrechnung möglich?
Ja. Wir sichern realistisch verwertbare Dinge zuerst und organisieren auf Wunsch einen transparenten Verwertungsweg. NovaHaus ist dabei nicht der Käufer; ausgewiesen wird der tatsächlich erzielte Erlös.
Die Wohnung muss an einem bestimmten Tag übergeben sein. Können Sie diesen Termin zusagen?
Nennen Sie den Tag bitte schon in der Anfrage, denn wir planen von diesem Datum aus rückwärts: Räumtage, Abtransport und Entsorgungswege – und zwar auf den Zustand hin, in dem die Wohnung am Ende übergeben werden soll. Ob der Tag zu halten ist, sagen wir Ihnen nach der Einschätzung, auch dann, wenn die Antwort nein lautet; wird es zeitlich eng, sagen wir Ihnen, welcher Umfang bis dahin realistisch ist und was sich in Etappen erledigen lässt. Ist er zu halten, steht er mit Datum und Zeitfenster im schriftlichen Angebot – geschuldet ist er, sobald Sie das Angebot angenommen haben und der Auftrag damit zustande gekommen ist. Bis dahin gilt: Eine Anfrage ist noch kein Auftrag; sagen Sie den Termin dem Vermieter oder dem Käufer erst zu, wenn die schriftliche Bestätigung vorliegt.
Was passiert, wenn beim Räumen mehr anfällt, als im Angebot beschrieben war?
In unserem Angebot steht, welche Preisform gilt und welchen Umfang sie umfasst: welche Räume, dazu Keller, Dachboden und Garage, welche Menge in Kubikmetern, welche Etage und welcher Übergabezustand. Die häufigen Mehrmengen sind dort vorab beziffert – jeder weitere Kubikmeter, jede Etage ohne Aufzug, ein zweites Kühlgerät, Schadstoffe, die Halteverbotszone –, damit aus Mehraufwand keine Verhandlung im Treppenhaus wird. Kommt etwas hinzu, das im Angebot nicht beschrieben ist, etwa ein zweites Kellerabteil oder ein bislang verschlossener Dachboden, halten wir an dieser Stelle an, zeigen Ihnen den Umfang und nennen Menge und Preis schriftlich; weitergearbeitet wird erst nach Ihrer Freigabe. Sie können auch ablehnen: Dann führen wir den vereinbarten Umfang zu Ende, das Übrige bleibt stehen, und was Sie nicht freigegeben haben, steht auch nicht auf der Rechnung. Erteilen Sie diese Freigabe bitte schriftlich und nicht nebenbei an der Wohnungstür – auch eine mündliche Zustimmung kann bereits ein Auftrag sein, für den nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung geschuldet ist.
Wer haftet, wenn beim Räumen etwas beschädigt wird oder versehentlich etwas mitgenommen wird, das bleiben sollte?
Verantwortlich ist der Betrieb, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben – bei einer Räumung durch uns also wir, und zwar auch für unsere Leute und für Fachbetriebe, die wir als Nachunternehmer einsetzen; dafür stehen wir nach § 278 BGB ein wie für eigenes Verschulden. Wird etwas beschädigt, das bleiben sollte, ist das eine Pflichtverletzung und begründet einen Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB). Dass eine Pflicht verletzt wurde und daraus ein Schaden entstanden ist, müssen Sie darlegen und im Streitfall auch beweisen; vermutet wird allein das Vertretenmüssen – der Betrieb muss sich entlasten, nicht Sie ihm ein Verschulden nachweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), und das gilt für jeden Betrieb, mit oder ohne Versicherung. Passiert doch etwas, erfahren Sie es von uns und nicht später von der Hausverwaltung: Der Schaden wird noch vor Ort mit Datum, Ort und Fotos aufgenommen und Ihnen schriftlich gemeldet, und wie er behoben oder ersetzt wird, halten wir schriftlich fest, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Falls für den Auftrag eine Freigabeliste vereinbart wurde, gleichen wir damit ab, was bleiben sollte; welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Vertrag, vom Hergang und vom Nachweis ab – diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Wohnung gehört zum Nachlass, und wir sind mehrere Erben. Wer darf den Auftrag erteilen?
Der Unterschied, auf den es ankommt, in einem Satz: Beauftragen darf die Mehrheit, wegwerfen dürfen nur alle gemeinsam. Die Räumung rechtzeitig in Auftrag zu geben, damit bei einer Mietwohnung nicht Monat für Monat Miete weiterläuft, ist in der Regel ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses; darüber entscheidet die Mehrheit nach Erbquoten, nicht nach Köpfen (§ 2038 Abs. 2 in Verbindung mit § 745 BGB). Über die Sachen selbst können die Erben dagegen nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB), und das betrifft nicht nur Schmuck, Bilder oder ein Auto, sondern auch das Verkaufen, Verschenken und Entsorgen von gewöhnlichem Hausrat. Vorher klären wir mit Ihnen, ob die Erben überhaupt entscheiden: Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass und erteilt den Auftrag, während die Erben über Nachlassgegenstände nicht verfügen können (§§ 2205, 2211 BGB); Entsprechendes gilt bei einer vom Nachlassgericht angeordneten Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung. Ihre Berechtigung weisen Sie mit Erbschein, mit einem eröffneten Testament samt Eröffnungsniederschrift oder mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis nach. Wie die Freigabe dokumentiert wird, richtet sich nach dem Fall; eine Freigabeliste verwenden wir nur, wenn sie benötigt und im Auftrag vereinbart ist. Ohne eine ausreichende Freigabe wird nichts entsorgt.
Der Mieter ist ausgezogen und hat Sachen zurückgelassen. Kann ich als Vermieter räumen lassen?
Alles hängt an einer Frage: Haben Sie den Besitz an der Wohnung zurück? Hat der Mieter geräumt und die Schlüssel übergeben, dürfen Sie die Wohnung betreten und räumen lassen – die zurückgelassenen Sachen gehören Ihnen deswegen aber noch nicht, und die Schlüsselrückgabe allein besagt auch nicht, dass der Mieter sie aufgegeben hat. Steht die Wohnung noch eingerichtet da, müssen Sie davon ausgehen, dass er sein Eigentum behalten will, und Sie treffen Obhutspflichten. Einfacher ist es, sich schon bei der Schlüsselübergabe im Übergabeprotokoll schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Mieter die zurückgelassenen Sachen aufgibt und mit ihrer Entsorgung einverstanden ist. Damit ist die Sache erledigt, bevor sie eine wird; wie Ihr Fall genau liegt, hängt von Besitzlage und Mietvertrag ab – diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung.
Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.
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