Warum das zählt
Worauf es bei diesem Thema ankommt.
- 01Nach einem Todesfall steht die Wohnung noch voll, und Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Abonnements laufen weiter. Der Druck, bald zu räumen, kommt deshalb meist vom Kalender und nicht von der Wohnung selbst.
- 02Eine Räumung lässt sich nicht rückgängig machen. Was einmal im Container liegt, ist weg: Urkunden, die Sie später für Bank, Versicherung und Nachlassgericht brauchen, ebenso wie Dinge, an denen ein Miterbe hängt.
- 03Vorbereiten heißt darum vor allem: Papiere finden und beiseitelegen, Verträge und Zahlungen beenden, mit allen Beteiligten festhalten, was bleibt, und erst dann über Menge, Zugang und Termin sprechen.
- 04Wer diese Reihenfolge einhält, muss am Räumtag nichts mehr unter Zeitdruck entscheiden. Ein Angebot bezieht sich dann auf einen klar beschriebenen Umfang und nicht auf eine Wohnung, die noch niemand durchgesehen hat.
Für diese Fälle ist der Beitrag gedacht
Diese Fälle sind gemeint.
- Sie räumen nach einem Todesfall die Wohnung eines Angehörigen und wissen nicht, womit Sie anfangen sollen.
- Sie gehören zu einer Erbengemeinschaft und wollen vor dem ersten Termin festhalten, was gesichert wird und was gehen darf.
- Sie wohnen nicht in Köln und müssen die Vorbereitung mit wenigen Besuchen vor Ort erledigen.
- Sie müssen ein Zimmer in einem Pflegeheim oder einer Seniorenwohnanlage räumen, und der Vertrag nennt dafür einen Termin.
- Sie sind Vermieter oder Hausverwaltung, Ihr Mieter ist verstorben, und Sie wollen wissen, was Sie von den Erben erwarten dürfen und was Sie selbst nicht tun dürfen.
- Sie haben einen festen Termin für Rückgabe, Verkauf oder Neuvermietung und wollen die Vorbereitung so ordnen, dass die Räumung ohne Unterbrechung durchläuft.
So gehen Sie vor
Vom Rundgang bis zum Räumtag.
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Der Rundgang vor dem Räumtag
Bevor ein Angebot geschrieben wird, gehen Sie die Wohnung Raum für Raum durch, am besten zusammen mit allen, die mitentscheiden. Halten Sie fest, was bleibt, was zu Angehörigen geht, was verwertet werden soll und was entsorgt werden darf. Wenn mehrere Personen entscheiden oder einzelne Dinge gesucht werden sollen, kann dafür eine Freigabe- oder Suchliste vereinbart werden; ihr Umfang gehört dann in den Auftrag.
Eine Suchliste kann alles nennen, was noch nicht gefunden ist: Urkunden, Schlüssel, Schmuck, Sparbücher, Datenträger. Wer räumt, weiß dann, wonach beim Ausräumen von Schränken und Kartons gesucht wird und was beiseitegelegt wird, statt es zu entsorgen.
Wenn eine Dokumentation benötigt wird, können Sie am Ende des Rundgangs die Räume mit geöffneten Schränken fotografieren oder eine solche Aufnahme mit dem Betrieb vereinbaren. Die Bilder belegen den Ausgangszustand gegenüber Miterben, Vermieter und dem beauftragten Betrieb und ersparen Rückfragen, wenn Sie am Räumtag nicht vor Ort sein können.
- Eine Freigabe- oder Suchliste wird nur vereinbart, wenn sie für den konkreten Auftrag benötigt wird.
- Die Liste nennt dann je Raum, was bleibt, was zu Angehörigen geht, was gesucht, verwertet oder entsorgt werden darf.
- Fotos des Ausgangszustands gehören nur zum Auftrag, wenn eine Dokumentation vereinbart ist.
- Zugang, Schlüssel und ein Halteplatz vor dem Haus sind vor dem Termin geklärt.
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Was für den Räumtag vereinbart sein sollte
Am Räumtag wird nur noch ausgeführt, was vorher schriftlich feststeht: welche Räume und Nebenräume geräumt werden, was mit Sondergegenständen geschieht und in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Wenn eine gesonderte Sicherung vereinbart ist, kommen persönlich oder werthaltig wirkende Funde in eine gekennzeichnete Kiste statt in den Container, bis die benannte Person darüber entschieden hat.
Wer aufschließt und wer am Ende abnimmt, steht ebenfalls vorher fest. Wohnen Sie nicht in Köln, kann nach vorheriger Vereinbarung eine Abnahme anhand von Fotos und einem kurzen Protokoll erfolgen. Ob dafür Fotos, Protokoll oder eine quittierte Schlüsselübergabe nötig sind, richtet sich nach dem Auftrag; diese Schritte gehören nicht automatisch zu jeder Räumung.
Was Sie nicht tun sollten
Fünf Fehler, die teuer werden.
- Papiere werden zusammen mit dem Inhalt der Schubladen entsorgt.Urkunden, Bescheide, Verträge und Kontoauszüge brauchen Sie noch lange nach dem Todesfall, und ein gefundenes Testament ist nach dem Erbrecht beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern, auch wenn Sie es für überholt halten. Sehen Sie Ordner, Handtaschen, Manteltaschen, Vorratsdosen und das Tiefkühlfach durch, bevor irgendetwas die Wohnung verlässt.
- Die Wohnung wird nicht gekündigt, weil zuerst geräumt werden soll.Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Tritt niemand aus dem Haushalt ein, geht er auf die Erben über, und Erben wie Vermieter können ihn dann innerhalb einer kurzen gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen. Jeder Monat ohne Kündigung ist ein Monat Miete und Nebenkosten zusätzlich. Steht fest, dass Sie das Erbe annehmen, kündigen Sie deshalb früh und planen Sie die Räumung auf das Vertragsende hin, nicht umgekehrt.
- Wertsachen oder Möbel werden schon mitgenommen, bevor klar ist, ob Sie das Erbe annehmen.Wer sich wie ein Erbe verhält, kann die Erbschaft damit stillschweigend annehmen, und ausschlagen können Sie danach in der Regel nicht mehr. Ist unklar, ob Schulden zum Nachlass gehören, lassen Sie die Wohnung zunächst unverändert und klären Sie die Annahme mit rechtlicher Beratung, bevor etwas bewegt wird; die Frist für die Ausschlagung ist kurz.
- Alles wird auf einmal in den Container geladen, um es hinter sich zu haben.In einer Erbengemeinschaft dürfen einzelne Gegenstände nur alle Erben gemeinsam verkaufen, verschenken oder entsorgen, und Vermieter, Makler oder Käufer wollen später wissen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Sichten Sie vorher gemeinsam und halten Sie schriftlich fest, was bleibt; ohne diese Liste lässt sich hinterher nichts mehr belegen.
- Vermieter oder Hausverwaltung räumen selbst, weil sich kein Erbe meldet.Die Sachen gehören auch dann den Erben, wenn Sie niemanden kennen; wer ohne Räumungstitel eigenmächtig räumt, haftet auch ohne Verschulden für alles, was er hinterher nicht mehr belegen kann. Sind die Erben unbekannt oder nicht erreichbar, können Sie beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen und mit ihm Kündigung und Räumung klären.
Was den Preis bestimmt
Tippen Sie an, was bei Ihnen zutrifft.
Der Betrag steht im Angebot nach Fotos oder Besichtigung. Was Sie hier antippen, steht anschließend als eigener Punkt in Ihrer Anfrage – verbindlich ist nichts davon.
Einstieg auf dieser Website: ab 690 € je Wohnraum. Gilt für: Ein Zimmer oder Appartement bis rund 25 m² mit üblicher Möblierung. Alle Einstiegspreise
Für eine erste Einschätzung genügen meist Fotos aller Räume einschließlich Keller, Dachboden und Garage und der Hinweis, was gesucht oder gesichert werden soll; reicht das nicht, folgt eine Besichtigung. Das Angebot kommt schriftlich und nach Räumen und Leistungen aufgeschlüsselt, und eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Häufige Fragen
Kurz geklärt.
Wie lange hat man Zeit, eine Wohnung nach einem Todesfall zu räumen?
Eine gesetzliche Räumungsfrist gibt es nicht; maßgeblich ist, wann der Mietvertrag endet. Lebte ein Ehe- oder Lebenspartner oder ein Kind mit im Haushalt, tritt diese Person in der Regel in den Vertrag ein, und geräumt werden muss dann gar nicht. Sonst geht der Vertrag auf die Erben über; Erben und Vermieter können ihn dann innerhalb einer kurzen Frist außerordentlich kündigen, die gesetzliche Kündigungsfrist läuft trotzdem, und bis zum Vertragsende ist die Wohnung geräumt zurückzugeben. Der Vertrag über ein Zimmer im Pflegeheim endet nach dem Heimrecht mit dem Tod; ob danach noch eine kurze Räumungsfrist gilt, steht im Heimvertrag.
Welche Unterlagen muss ich vor der Nachlassräumung sichern?
Alles, was Ansprüche belegt oder Pflichten auslöst: Ausweise, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus der Familie, Testament oder Erbvertrag, Bank- und Depotunterlagen, Versicherungspolicen, Rentenbescheide, den Mietvertrag mit Übergabeprotokoll und Kautionsnachweis, Grundbuchauszüge, Steuerbescheide und laufende Verträge. Legen Sie außerdem Schlüssel, Handy und Computer beiseite, denn auch Online-Konten gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über. Was Sie nicht zuordnen können, kommt in einen Karton, der die Wohnung erst verlässt, wenn Sie ihn durchgesehen haben.
Was passiert mit der Post und den laufenden Verträgen?
Kündigen Sie Telefon, Internet, Zeitungen und Vereinsbeiträge mit einer Kopie der Sterbeurkunde, Strom und Gas zum Tag der Wohnungsübergabe, und melden Sie den Rundfunkbeitrag ab; die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus, und weil viele Stellen ein Original verlangen, beantragen Sie mehrere Ausfertigungen. Die Rentenversicherung ist zu informieren, denn Renten, die nach dem Sterbemonat noch eingehen, werden zurückgefordert. Für die Anschrift des Verstorbenen lässt sich bei der Post ein Nachsendeauftrag einrichten, damit Rechnungen und Mahnungen Sie erreichen und nicht in der leeren Wohnung liegen bleiben; welche Nachweise die Post dafür verlangt, erfahren Sie dort.
Muss ich als Erbe die Wohnung renovieren, oder reicht besenrein?
Das richtet sich nach dem Mietvertrag, denn die Erben treten in alle Pflichten daraus ein, also auch in wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen. Viele Klauseln dazu sind nach der Rechtsprechung unwirksam, etwa starre Fristenpläne oder die Pflicht, eine unrenoviert übernommene Wohnung beim Auszug zu renovieren; lassen Sie den Vertrag deshalb prüfen, bevor Sie Handwerker bestellen. Ohne wirksame Klausel ist die Wohnung leer und besenrein zurückzugeben, und Einbauten des Mieters wie eine Küche oder ein verklebter Teppichboden sind grundsätzlich zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was tun mit Medikamenten, Waffen und Chemikalien aus dem Nachlass?
Solche Dinge gehören nicht in den Container und nicht ungeprüft in den Hausmüll. Waffen und Munition dürfen Erben nicht einfach behalten oder weitergeben; der Erwerb ist der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen, und sie sagt Ihnen, welche Wege offenstehen. Farben, Lacke und Chemikalien nimmt die AWB Köln über die Schadstoffsammlung getrennt an, und Altmedikamente gehören nicht in Toilette oder Abfluss; welcher Weg dafür in Köln gilt, erfahren Sie bei der AWB Köln. Nennen Sie solche Positionen in jeder Anfrage; ein Angebot, das sie nicht erwähnt, hat sie nicht eingeplant.
Zum Nachlesen
Quellen und weiterführende Informationen
- § 2038 BGB: gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
- § 2259 BGB: Ablieferung eines aufgefundenen Testaments
- § 564 BGB: Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben
- AWB Köln: Wertstoff-Center und aktuelle Anlieferungsbedingungen
Die verlinkten Stellen erläutern die jeweiligen Grundlagen. Annahmebedingungen, Zuständigkeiten und Vorschriften können sich ändern; prüfen Sie vor der konkreten Planung die Angaben der zuständigen Stelle. Ablauf und Leistungsumfang von NovaHaus ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, welche Frist für Sie gilt und wer in Ihrem Fall zahlt, hängt vom Wortlaut Ihrer Unterlagen und vom Einzelfall ab. Bei Streit oder größeren Beträgen lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen.
