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Kapitel II · Elf Leistungen

Keller, Dachboden & Garage räumen in Köln.

Verkauf, Vermietung oder Umbau stehen an, und ausgerechnet Keller, Dachboden und Garage sind noch voll mit allem, was sich über die Jahre angesammelt hat. NovaHaus räumt diese Räume nach Ihrer Vorgabe: Was bleibt und was mitgeht, wird vorab festgelegt, Abtransport und Entsorgungswege werden geplant.

ab390 €für zwei Nebenräume in einem Termin · inkl. 19 % MwSt.

Zwei Nebenräume an einer Adresse in einem Termin, zusammen bis 2 m³. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt

Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.

Keller, Dachboden & Garage räumen in Köln – Symbolbild Symbolbild · kein Kundenprojekt
  • Keller
  • Dachboden
  • Garage
  • Abstellräume
  • Köln & Umgebung

Leistungsumfang

Platz schaffen, bevor der nächste Schritt beginnt.

Nebenräume entscheiden oft über den Gesamteindruck eines Objekts. NovaHaus räumt sie strukturiert und achtet auf Zugang, Laufwege und Übergabe.

Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.

Passt das zu Ihrem Objekt?

Wann lohnt sich die Räumung von Nebenräumen?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.

Preis

Was kostet Keller-, Dachboden- oder Garagenräumung?

Die Kosten hängen von Menge und Volumen, Zugang, Etage, Laufwegen, Parkmöglichkeit, Materialart, Abtransport, Entsorgungsweg und gewünschtem Übergabezustand ab. Je nach klar abgrenzbarem Leistungsumfang erfolgt die Abrechnung als Festpreis oder auf Stundenbasis.

  1. 01Menge und Volumen
  2. 02Zugang, Treppe und Laufweg
  3. 03Parkmöglichkeit
  4. 04Material- und Entsorgungsart
  5. 05Sortierbedarf
  6. 06Mögliche Zusatzräume

ab390 €für zwei Nebenräume in einem Termin · inkl. 19 % MwSt.

Gilt für

Der Betrag gilt, wenn wir für Sie zwei Nebenräume an derselben Adresse in einem Termin räumen — etwa Kellerabteil und Dachbodenabteil oder Keller und Einzelgarage, je bis rund 10 m²

  • die zusammen bis zu 2 m³ Hausrat enthalten, also etwa zwölf Umzugskartons und einige Einzelstücke
  • und die ebenerdig oder über eine normale Treppe erreichbar sind

Unser Transporter muss dabei am Haus halten können.

Enthalten

Enthalten sind ohne Aufpreis

  • die Anfahrt im gesamten Kölner Stadtgebiet
  • zwei eigene, angemeldete Mitarbeiter
  • das Ausräumen, Tragen und Verladen aus beiden Räumen
  • der Abtransport in unserem Fahrzeug
  • die Entsorgung von bis zu 2 m³ Hausrat einschließlich aller Annahmegebühren und des Entsorgungsnachweises
  • sowie das besenreine Fegen beider Räume.
Nicht enthalten

Nicht enthalten sind

  • jeder weitere Kubikmeter Räumgut (59 € je Kubikmeter)
  • zusätzliche Arbeitszeit (49 € je Mitarbeiterstunde)
  • Sondermüll wie Farben, Lacke, Altöl und Chemikalien
  • Kühl- und Elektrogeräte
  • Bauschutt
  • durchnässtes oder schimmelbefallenes Räumgut
  • das Demontieren fester Einbauten
  • asbestverdächtige Platten, die ein zertifizierter Fachbetrieb in unserem Auftrag übernimmt
  • sowie eine Halteverbotszone zu den Gebühren der Stadt Köln — alle Beträge inkl. MwSt., und jede Position steht vor Arbeitsbeginn einzeln in Ihrem schriftlichen Angebot.

Endpreis

Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 390 und 990 €; bei zwei normal gefüllten Nebenräumen meist zwischen 590 und 790 €.

Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.

Von der Anfrage zum Auftrag

So läuft es ab.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Schreibtisch mit Unterlagen und Blick auf den Kölner Dom – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 1

Aufgabe beschreiben

Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.

Aufnahme vor Ort mit Klemmbrett im Treppenhaus – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 2

Umfang klären

Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.

Klemmbrett mit Angebotsliste – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 3

Angebot prüfen

Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.

Häufige Fragen

Was Kunden zu dieser Leistung fragen.

Kann NovaHaus auch einzelne Keller oder Garagen räumen?

Ja, einzelne Keller, Dachböden oder Garagen können nach Absprache separat geräumt werden. Für genaue Suchanfragen gibt es zusätzlich eigene Seiten für Keller, Dachboden und Garage.

Welche Fotos helfen für eine Einschätzung?

Fotos vom Raum, den Gegenständen, Zugang, Treppenhaus und Parkmöglichkeit helfen besonders.

Muss der Keller vorher sortiert werden?

Nicht zwingend. Persönliche Unterlagen oder Dinge, die bleiben sollen, sollten vorab markiert oder genannt werden.

Was kostet eine kleine Keller- oder Garagenräumung?

Der Preis entsteht nach Prüfung von Menge, Volumen, Zugang, Laufwegen, Materialarten, Abtransport, Entsorgungsweg und gewünschtem Zielzustand. Die Preisart wird vor Beginn schriftlich vereinbart.

Wird alles entsorgt?

Nicht pauschal und nicht ungeprüft. Materialarten und mögliche Sonderstoffe werden vorab erfasst; dafür wird der jeweils geeignete Transport- und Entsorgungsweg festgelegt. Persönliche oder weiter nutzbare Dinge behandeln wir nach Ihrer Vorgabe getrennt.

Was passiert, wenn im Keller mehr steht, als bei der Besichtigung zu sehen war?

Der vereinbarte Preis gilt für den Umfang, der im Angebot steht: welche Räume, welche Materialarten, welcher Übergabezustand. Kommt etwas hinzu, das dort nicht erfasst ist – ein zweites Kellerabteil, eine zugestellte Nische, belastetes Material –, wird angehalten, Ihnen gezeigt, worum es geht, und gesagt, was es zusätzlich kostet; ausgeführt und berechnet wird es erst nach Ihrer Zustimmung, und Sie können die Erweiterung auch ablehnen. Liegt dem Vertrag statt eines Festpreises ein Kostenanschlag zugrunde, für dessen Richtigkeit keine Gewähr übernommen wurde, muss der Betrieb eine wesentliche Überschreitung von sich aus unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB); kündigen können Sie einen Werkvertrag zwar jederzeit (§ 648 Satz 1 BGB), aber nur in diesem Fall beschränkt sich Ihre Zahlungspflicht auf den Teil der Vergütung, der auf die bereits geleistete Arbeit entfällt, samt der darin nicht enthaltenen Auslagen (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB). Lassen Sie im Angebot deshalb ausdrücklich festhalten, ob es sich um einen unverbindlichen Kostenanschlag oder um einen Festpreis für den beschriebenen Umfang handelt; welche der beiden Regeln gilt, entscheidet der konkrete Vertrag.

Werden Regale, Holzverschläge und Einbauschränke mit abgebaut – und in welchem Zustand bekomme ich die Räume zurück?

Regale, Holzverschläge, Werkbänke, Einbauschränke, Bodenbeläge und Deckenverkleidungen werden auf Wunsch mit abgebaut und entsorgt; das gehört ausdrücklich in das Angebot, weil es Arbeitszeit und Entsorgungsmenge verändert. Dort steht auch, wie die Räume übergeben werden – üblich ist besenrein, also leergeräumt und gekehrt, mit den Dübellöchern und Halterungsspuren, die der Abbau hinterlässt. Sollen Löcher verschlossen, Wände gestrichen oder Böden ausgeglichen werden, wird das gesondert vereinbart und im Angebot gesondert ausgewiesen. Öltanks, Heizkörper, Leitungen und alles, was abgeklemmt, entleert oder stillgelegt werden muss, übernimmt ein qualifizierter Fachbetrieb als Nachunternehmer; NovaHaus bleibt Ihr Vertragspartner und koordiniert den Ablauf.

In der Garage stehen alte Farben, Altöl und Autobatterien, im Keller liegen Eternitplatten. Wird das mitgenommen?

Ja, das bleibt nicht bei Ihnen stehen – es läuft nur getrennt vom übrigen Kellerinhalt und nicht im Pauschalpreis. Altöl, lösemittelhaltige Farb- und Lackreste und Autobatterien erfassen wir bei der Besichtigung Position für Position und weisen sie im Angebot mit eigenem Preis aus; kommt beim Räumen etwas zum Vorschein, das vorher niemand gesehen hat, sagen wir Ihnen vorher, was es kostet, und nehmen es erst nach Ihrer Zustimmung mit. Gewerblich einsammeln und befördern darf solche Abfälle nur ein Betrieb mit behördlicher Erlaubnis oder ein dafür zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (§ 54 KrWG) – wer die belasteten Positionen bei Ihnen übernimmt, steht mit Namen im Angebot, und seine Erlaubnis beziehungsweise sein Zertifikat legen wir bei, bevor Sie unterschreiben. Faserzementplatten, oft nach der Marke Eternit benannt, sind dabei nicht automatisch belastet: Asbest ist seit dem 31. Oktober 1993 verboten, ältere Platten gelten bis zur Klärung als asbestverdächtig – nennen Sie uns deshalb das Baujahr und alles, was Ihnen über Schadstoffe im Haus bekannt ist, dann wird der Verdacht vor Arbeitsbeginn geklärt. Bestätigt er sich, übernimmt diese Position ein Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519, meldet die Arbeiten vorher bei der Arbeitsschutzbehörde an und bekommt wegen der Fristen einen eigenen Termin; der übrige Keller wartet darauf nicht, und Ihr Vertragspartner bleiben wir.

Wer zahlt, wenn beim Heraustragen Treppenhaus, Türrahmen oder Aufzug beschädigt werden?

An uns: Ihr Vertragspartner ist NovaHaus, auch wenn einzelne Arbeiten ein Fachbetrieb als Nachunternehmer ausführt – melden Sie einen Schaden deshalb bei uns und nicht bei den Leuten, die vor Ort waren. Für eine Pflichtverletzung aus diesem Vertrag haften wir Ihnen gegenüber, und für unsere Helfer wie für eingesetzte Nachunternehmer stehen wir dabei ein wie für uns selbst (§ 280 Abs. 1, § 278 BGB). Die Beweislast ist geteilt: Sie zeigen, dass der Schaden bei dieser Arbeit entstanden ist, wir zeigen, dass wir ihn nicht zu vertreten haben – genau dafür gehen wir vor dem ersten Handgriff mit Ihnen Treppe, Türrahmen, Laufweg und Aufzug ab, halten den Zustand mit Foto und Datum fest, schicken Ihnen die Aufnahmen und sehen uns denselben Weg nach dem Abtransport noch einmal gemeinsam an; was passiert ist, bekommen Sie schriftlich. Zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft kann sich der Vermieter oder die Verwaltung wegen eines Schadens am Treppenhaus zuerst an Sie halten; sagen Sie nichts zu, bevor Sie uns Bescheid gegeben haben, denn beide können sich ebenso unmittelbar an uns wenden, und wir schreiben sie auf Ihren Wunsch selbst an, mit Ihnen in Kopie. Ein Rat für den Stapel Angebote, der gerade vor Ihnen liegt: Lassen Sie sich von jedem Anbieter die aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen, von uns genauso, und sehen Sie darin nach, ob Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind – die sind nicht automatisch dabei; wie die Haftung im Einzelfall verteilt ist, hängt von Vertrag und Hergang ab, eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Was passiert mit Bargeld, Unterlagen oder Schmuck, die beim Räumen auftauchen?

Was in Keller, Dachboden oder Garage zum Vorschein kommt – Bargeld, Papiere, Schmuck, Fotos –, gehört nicht uns: Jeder Fund kommt an einen festen Platz in eine Kiste, wird in eine Liste eingetragen und Ihnen am Ende des Arbeitstags gegen Unterschrift übergeben. Über das Eigentum entscheiden wir dabei nicht – bei einem Nachlass gehört ein Fund oft mehreren Erben; wir übergeben ihn Ihnen als Auftraggeber, und wer davon was bekommt, klären die Erben untereinander. Vor Beginn halten wir schriftlich fest, was auf keinen Fall entsorgt werden darf, und ohne Ihre Freigabe wird nichts entsorgt; angerechnet wird von Fundsachen nichts, und sollen verwertbare Möbel oder Geräte den Preis senken, steht das vorher benannt und beziffert im Angebot, nie als stiller Abzug hinterher. Verschwindet dennoch etwas – verlegt, versehentlich entsorgt oder gestohlen –, haften wir Ihnen gegenüber, für unsere Helfer und für eingesetzte Nachunternehmer wie für eigenes Verschulden (§ 280 Abs. 1, § 278 BGB); lässt sich ein Stück nicht wiederbeschaffen, wird sein Verkehrswert in Geld ersetzt (§ 251 Abs. 1 BGB), was ein Erbstück für Sie persönlich bedeutet, kann Geld dagegen nicht abbilden, und wie ein einzelner Fall ausgeht, hängt vom Hergang ab. Ganz vom Tisch ist die Sorge deshalb erst, wenn Wertvolles gar nicht durch fremde Hände geht: Nennen Sie uns beim Ortstermin, was wichtig ist, nehmen Sie Papiere und Schmuck vor dem ersten Arbeitstag heraus – und Sie oder eine Person Ihres Vertrauens können jederzeit dabei sein, angekündigt oder nicht; unbeaufsichtigt bleiben offene Räume nicht.

Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.

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