Kapitel II · Elf Leistungen
Entrümpelung & Objektfreimachung in Köln.
Wohnung, Haus, Keller, Dachboden oder Garage entrümpeln lassen – mit einem Ansprechpartner und klar vereinbartem Ergebnis. NovaHaus plant in Köln und Umgebung Sortierung, Möbelabbau, Abtransport und Entsorgung. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Umfang, Preis, Termin und Übergabezustand. Wenn es eilt, senden Sie Fotos und Ihren Wunschtermin: Wir prüfen die nächsten freien Kapazitäten.
ab269 €pro Nebenraum, Preisstand 09/2026 · inkl. 19 % MwSt.
Ein Nebenraum – Keller, Dachboden oder Abstellraum – mit bis zu 1,5 m³ üblichem Hausrat. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt
Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.
- Fester Ansprechpartner
- Umfang & Preis schriftlich
- Termin vor Auftrag geklärt
- Besenrein nach Vereinbarung
- Köln & Umgebung
Leistungsumfang
Objektfreimachung mit Struktur und Verantwortung.
Sie geben vor, was bleiben soll und wann das Objekt übergabebereit sein muss. Wir klären Zugang, Personal, Abtransport und Entsorgungsweg in einem Ablauf. Persönliches und Verwertbares sichern wir nach Ihrer Freigabe; der vereinbarte Abschlusszustand wird gemeinsam geprüft.
Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.
Vorher · Nachher
Entrümpelung & Objektfreimachung
Wohnung, Keller und Nebenräume – vollständig geräumt und besenrein übergeben. Den Abschlusszustand legen wir vorher gemeinsam fest und dokumentieren ihn auf Wunsch mit Fotos.
VorherNachherSymbolbild · kein Kundenprojekt Passt das zu Ihrem Objekt?
Für welche Objekte ist unsere Räumung geeignet?
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.
Preis
Was kostet Entrümpelung & Objektfreimachung?
Der Preis folgt dem tatsächlichen Umfang: Menge, Etage, Zugang, Möbelabbau, Transport und Entsorgungsweg. Nach Fotos oder kostenloser Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot; sobald der Umfang feststeht, ist ein Festpreis möglich. Darin halten wir auch Termin und Übergabezustand fest. Zusätzliche Arbeiten werden vor Ausführung abgestimmt.
- 01Größe und Zustand des Objekts
- 02Menge und Art der Gegenstände
- 03Etage, Aufzug und Zugänglichkeit
- 04Entsorgungsaufwand und gewünschter Übergabezustand
ab269 €pro Nebenraum, Preisstand 09/2026 · inkl. 19 % MwSt.
- Gilt für
-
Der Betrag gilt für einen einzelnen Nebenraum im Kölner Stadtgebiet — ein Kellerabteil, ein Dachbodenabteil oder einen Abstellraum
- mit bis zu rund 1,5 m³ üblichem Hausrat, also etwa zehn Umzugskartons samt einzelnen Kleinmöbeln
- erreichbar über einen normalen Treppen- oder Kellerzugang
- mit einer Haltemöglichkeit für unseren Transporter am Haus und ohne Einzelstücke, die eine Person nicht allein tragen kann
Solche Teile stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
- Enthalten
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Enthalten sind
- die An- und Abfahrt im gesamten Kölner Stadtgebiet
- der Einsatz eines Mitarbeiters
- das Ausräumen, Tragen und Verladen
- der Abtransport mit unserem eigenen Fahrzeug
- die Annahmegebühren für die fachgerechte Entsorgung von bis zu 1,5 m³ Hausrat samt Wiegeschein des Entsorgungsbetriebs
- das besenreine Fegen des geräumten Raums
- sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Nicht enthalten
-
Nicht enthalten sind Mengen über 1,5 m³, die wir mit 65 € je weiterem angefangenen Kubikmeter inkl. MwSt. berechnen, außerdem Bauschutt, durchnässtes oder schimmelbefallenes Räumgut und Messie-Wohnungen. Schadstoffe wie Farben, Lacke und Lösungsmittel nehmen wir nur nach vorheriger Absprache mit und berechnen dafür 1,73 € je Kilogramm inkl. MwSt. — den Satz der städtischen Schadstoff-Annahmestelle in Köln-Ossendorf, den wir unverändert weitergeben — und 69 € inkl. MwSt. für die gesonderte Fahrt dorthin; gebrauchtes Motor- und Getriebeöl, Autobatterien sowie Kühl- und Elektrogeräte nehmen wir nicht mit, nennen Ihnen dafür aber die richtige Kölner Annahmestelle. Ebenfalls nicht enthalten sind
- die Demontage fest verschraubter Regale und Einbauten
- eine Halteverbotszone, die in Köln mit Genehmigung und Schildern rund 100 bis 160 € inkl. MwSt. kostet
- der Mehraufwand bei sehr langen Tragewegen oder Etagen ohne Aufzug
- sowie jede Reinigung, die über besenrein hinausgeht
Fest angeschlossene Geräte trennt ein zugelassener Fachbetrieb als unser Nachunternehmer von Strom, Wasser oder Heizung — Ihr Vertragspartner bleibt NovaHaus.
Endpreis
Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 269 € für einen Nebenraum bis 1,5 m³ und rund 2.300 € für eine voll möblierte Drei-Zimmer-Wohnung.
Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.
Von der Anfrage zum Auftrag
So läuft es ab.
Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Aufgabe beschreiben
Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.
Umfang klären
Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.
Angebot prüfen
Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.
Häufige Fragen
Was Kunden zu dieser Leistung fragen.
Wie schnell kann NovaHaus eine Räumung übernehmen?
Nach der ersten Anfrage prüfen wir Objekt, Umfang und Terminwunsch. In vielen Fällen ist eine kurzfristige Einschätzung anhand von Fotos möglich.
Reichen Fotos für eine erste Einschätzung aus?
Ja. Fotos und Eckdaten genügen oft für eine erste Einschätzung. Bei komplexeren Objekten stimmen wir eine Besichtigung ab.
Übernimmt NovaHaus auch Nachlassräumungen?
Ja. Persönliche Dinge, mögliche Werte, Hausrat, Materialarten, geeignete Entsorgungswege und der gewünschte Abschlusszustand werden respektvoll und vorab abgestimmt.
Wird das Objekt besenrein übergeben?
Auf Wunsch bereiten wir das Objekt im vereinbarten Standard dokumentiert für Übergabe, Verkauf, Vermietung oder Saison vor.
Wie schnell ist eine Entrümpelung möglich, wenn mein Übergabetermin feststeht?
Senden Sie den gewünschten Fertigstellungstermin, Ort, Fotos, ungefähren Umfang, Etage und Angaben zum Zugang per Formular oder WhatsApp. Wir prüfen freie Kapazitäten, Personal, Transport und Entsorgungsweg zusammen und nennen Ihnen einen realistischen Termin. Kurzfristige Ausführung ist nach Verfügbarkeit möglich; verbindlich wird der Termin mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sagen Sie bitte ausdrücklich dazu, wenn bereits eine Schlüsselübergabe, ein Verkauf oder Folgearbeiten feststehen.
Was passiert mit Bargeld, Schmuck oder Unterlagen, die beim Räumen auftauchen?
Was uns beim Räumen in die Hände fällt – Bargeld, Schmuck, Ausweise, Verträge, Fotos –, legen wir beiseite; verwertet und mit der Rechnung verrechnet wird davon nichts. Ob für den konkreten Auftrag zusätzlich eine Fundliste, Fotos oder eine quittierte Übergabe benötigt werden, vereinbaren wir vorher schriftlich – diese Schritte gehören nicht automatisch zu jeder Räumung. Bei einem Nachlass wird nur an die berechtigte Person übergeben, nicht ohne Weiteres an denjenigen, der uns beauftragt hat. Nehmen Sie Dokumente, Fotoalben, Schmuck und Bargeld trotzdem nach Möglichkeit vorher selbst an sich und benennen Sie vor Beginn, was bleiben oder zu Ihnen zurückgehen soll. Der Grund ist praktisch, nicht misstrauisch: In einem vollen Haushalt lässt sich hinterher kaum noch klären, was wo gelegen hat.
Wohin geht, was mitgenommen wird – und wofür hafte ich danach noch?
Abfallrechtlich bleiben Sie als Besitzer verantwortlich, bis der Abfall ordnungsgemäß entsorgt ist; die Beauftragung eines Betriebs nimmt Ihnen diese Verantwortung nicht ab (§ 22 KrWG). Wir trennen deshalb schon im Objekt nach Fraktionen – Restmüll, Sperrmüll, Holz, Metall, Elektrogeräte, Schadstoffe – und fahren die zuständigen Annahmestellen einzeln an. Verlangen Sie vor der Auftragserteilung die abfallrechtliche Anzeige beziehungsweise Erlaubnis des Betriebs (§§ 53, 54 KrWG) und lassen Sie sich nach der Räumung die Entsorgungswege belegen, etwa durch Wiege- und Übernahmescheine der angefahrenen Stellen. Bleiben diese Papiere aus, tragen Sie das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung allein.
Warum steht hier nur ein Einstiegspreis – und woraus rechnet sich der Rest?
Die 269 € gelten für einen einzelnen Nebenraum mit bis zu 1,5 m³ üblichem Hausrat – der kleinste Fall, den wir sinnvoll als Festpreis nennen können. Alles darüber hängt vom Volumen ab, von den Materialien, vom Zugang und vom Zustand des Objekts; Keller, Dachboden und Garage fallen dabei fast immer größer aus als gedacht. Gerechnet wird nach Kubikmetern, nach Materialarten wie Restmüll, Holz, Metall, Elektrogeräten und Schadstoffen, nach Etage und Aufzug, nach dem Weg vom Objekt zum Fahrzeug und nach den Entsorgungsgebühren, die je Fraktion nach Gewicht anfallen – an diesen Größen können Sie jedes Angebot nachrechnen, unseres wie das der anderen. Ihren Preis nennen wir deshalb, wenn wir Fotos gesehen oder das Objekt besichtigt haben: schriftlich, zusammen mit dem Leistungsumfang, für den er gilt, und mit der ausdrücklichen Angabe, ob es ein Festpreis ist oder ein unverbindlicher Kostenanschlag; ein Angebot anzufordern verpflichtet Sie zu nichts. Liegt ein Kostenanschlag zugrunde und zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, zeigen wir Ihnen das unverzüglich an (§ 649 Abs. 2 BGB) – Sie können den Vertrag daraufhin kündigen und schulden dann nur die bis dahin erbrachte Leistung samt der nicht eingerechneten Auslagen (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB); bei einem vereinbarten Festpreis bleibt es beim Festpreis, und vor jeder Mehrleistung fragen wir Sie, statt sie erst mit der Schlussrechnung abzurechnen.
Wie lange dauert eine Räumung – und muss ich dabei sein?
Die Dauer hängt von Menge, Etage, Zugang und Trennaufwand ab; eine Ein-Zimmer-Wohnung ist etwas anderes als ein Haus mit Keller, Dachboden und Garage. Nennen Sie uns Ihren Übergabe-, Notar- oder Mietende-Termin deshalb schon bei der Anfrage: Nach Fotos oder einer Besichtigung sagen wir Ihnen offen, ob wir ihn halten können, und schreiben den vereinbarten Zeitraum ins Angebot; Zusagen, die wir nicht sicher einhalten können, machen wir nicht – auch nicht am Telefon. Zur Übergabe und zur Abnahme ist es besser, wenn Sie oder eine von Ihnen benannte Person vor Ort sind. Wohnen Sie weiter weg, können wir nach vorheriger Vereinbarung den Zustand mit Fotos dokumentieren und die Abnahme schriftlich abstimmen; wer den Schlüssel übergibt, erhält und zurücknimmt, halten wir in jedem Fall vorher fest.
Wir sind mehrere Erben – wer darf den Auftrag erteilen?
Das Räumen und Entsorgen von Hausrat gehört regelmäßig zur Verwaltung des Nachlasses; darüber können die Miterben mit Stimmenmehrheit nach Erbquoten entscheiden, nicht nach Köpfen (§§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 1 BGB) – alle Miterben sind vorher zu beteiligen, und eine wesentliche Veränderung des Nachlasses lässt sich nicht mit Mehrheit beschließen (§ 745 Abs. 3 BGB). Über einzelne Nachlassgegenstände können die Erben dagegen nur zusammen verfügen (§ 2040 BGB); was jemand behalten, verkaufen oder verschenken möchte, sollte deshalb vor der Räumung gemeinsam gesichtet und ausgesondert werden – wo im Einzelfall die Grenze zwischen Verwaltung und Verfügung verläuft, hängt von den Umständen ab. Wer im eigenen Namen unterschreibt, schuldet die Rechnung selbst; wer für die Erbengemeinschaft handelt, braucht dafür eine tragfähige Grundlage – einen Beschluss zur ordnungsmäßigen Verwaltung, der nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB auch den Nachlass verpflichten kann, oder eine Vollmacht der übrigen Miterben; fehlt beides, haftet der Unterzeichnende persönlich (§§ 177 ff. BGB). Zur Auftragserteilung brauchen wir einen Nachweis, wer beauftragen darf – ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll, einen Erbschein, eine Vollmacht der übrigen Miterben oder die Bestellungsurkunde eines Nachlasspflegers; für Besichtigung und Angebot genügt, dass Sie uns die Lage schildern, und ist sie unklar, lassen Sie sie bitte anwaltlich prüfen – diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Der Mieter ist verstorben oder unauffindbar – kann ich als Vermieter die Wohnung räumen lassen?
Nicht ohne nachgewiesene Berechtigung: Eine Wohnung eigenmächtig in Besitz zu nehmen und auszuräumen, ist verbotene Eigenmacht – selbst nach wirksamer Kündigung und selbst dann, wenn der Mieter unauffindbar ist; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Vermieter dafür verschuldensunabhängig und trägt die Darlegungs- und Beweislast für Bestand und Wert des Hausrats (BGH, Urteil vom 14.07.2010 – VIII ZR 45/09). Ist der Mieter verstorben, führt der Weg über die Erben; sind sie unbekannt oder haben sie ausgeschlagen, können Sie als Gläubiger beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers anregen (§§ 1960, 1961 BGB) und die Herausgabe mit ihm klären, andernfalls bleibt auch hier der Weg über einen Räumungstitel. Ist der Mieter nur unauffindbar, brauchen Sie einen Räumungstitel und die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, die auch als beschränkter Auftrag nach § 885a ZPO erteilt werden kann (§§ 885, 885a ZPO); welcher Weg in Ihrem Fall trägt, hängt von Kündigung, Erbenlage und Beweislage ab – diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Liegt die Berechtigung vor, können wir die Räumung übernehmen; ohne sie nehmen wir den Auftrag nicht an, weil wir uns sonst an der verbotenen Eigenmacht beteiligen würden – rufen Sie trotzdem an, bevor Sie etwas aus der Wohnung entfernen: Wir sagen Ihnen, welchen Nachweis wir für Ihren Fall brauchen, und nehmen das Objekt auf, sobald er vorliegt.
Wer haftet, wenn beim Räumen etwas beschädigt wird?
Wir. NovaHaus ist Ihr Vertragspartner für die Räumung: Bei einer Pflichtverletzung haben Sie Ansprüche aus dem Vertrag (§ 280 Abs. 1 BGB), und für die eigenen Mitarbeiter sowie für Fachbetriebe, die wir selbst als Nachunternehmer beauftragen – etwa für Elektro-, Trinkwasser-, Abwasser-, Heizungs- oder Schadstoffarbeiten –, stehen wir nach § 278 BGB ein wie für eigenes Verschulden. Wird ein Gewerk ausnahmsweise direkt zwischen Ihnen und einem Fachbetrieb beauftragt, richten sich Ansprüche daraus gegen diesen Betrieb; wir sagen Ihnen das vorher und halten im schriftlichen Leistungsumfang fest, wer welche Leistung schuldet. Die Beweislast ist dabei geteilt, an der entscheidenden Stelle zu Ihren Gunsten: Dass ein Schaden vorliegt und aus unserer Arbeit stammt, müssen Sie darlegen – steht das fest, muss der Betrieb beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, und nicht Sie müssen ihm ein Verschulden nachweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das gilt für jeden Betrieb, mit oder ohne Versicherung, und ebenso für jedes andere Angebot, das Ihnen vorliegt; wie ein einzelner Fall ausgeht, hängt vom Hergang ab – das hier ist der gesetzliche Rahmen und keine Rechtsberatung.
Rechnen Sie an, was noch brauchbar ist?
Ja – was sich verwerten lässt, steht als eigene, benannte Position in Ihrem Angebot und wird dort mit einem festen Betrag gegengerechnet, den wir bei der Besichtigung ansetzen. Was diese Stücke uns später tatsächlich einbringen, ist unser Risiko: Eine Nachberechnung gibt es nicht, weder zu Ihren noch zu unseren Gunsten, und erscheint Ihnen ein Betrag zu niedrig, nehmen wir das Stück heraus – dann verkaufen Sie es selbst, und wir räumen den Rest. Etwas einbringen können am ehesten Metall, funktionsfähiges Werkzeug, Fahrräder, gut erhaltene Einzelmöbel und Geräte, die noch laufen; Schrankwände, Polstergarnituren, Geschirr, Bücher und ältere Fernsehgeräte bringen dagegen in aller Regel nichts mehr ein, sondern verursachen umgekehrt Entsorgungskosten. Was davon in Ihrem Fall zutrifft, zeigt sich erst beim Blick in die Räume; mitgenommen wird nur, was in dieser Position steht und was Sie freigegeben haben. Dass eine Räumung dadurch kostenlos wird, sagen wir nicht zu – wenn ein Anbieter die Räumung allein gegen Anrechnung als kostenfrei darstellt, lohnt der Blick darauf, was an anderer Stelle in der Rechnung steht.
Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.
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