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Kapitel III · Fünf Leistungen

Badsanierung & Badrenovierung in Köln.

Das Bad ist alt, und der Umbau wird immer wieder verschoben – weil Rückbau, Sanitär, Elektro, Abdichtung, Fliesen und Maler in der richtigen Reihenfolge ineinandergreifen müssen und niemand diese Reihenfolge führt. NovaHaus übernimmt genau das als Ihr einziger Vertragspartner; Arbeiten an Trinkwasser, Abwasser, Heizung und Elektro führen berechtigte Fachbetriebe als Nachunternehmer aus.

ab13.400 €je Bad · inkl. 19 % MwSt.

Bad bis 4 m² im bestehenden Grundriss, alle Anschlüsse bleiben an ihrer Position. Was darin enthalten ist – und wie sich der Endpreis ergibt

Schriftliches Angebot nach Fotos oder kostenloser Besichtigung – als Festpreis, sobald der Umfang feststeht.

Badsanierung & Badrenovierung in Köln – Symbolbild Symbolbild · kein Kundenprojekt
  • Verbindlicher Projektplan
  • Rückbau & Trockenbau
  • Ausbaugewerke koordiniert
  • Qualität kontrolliert
  • Köln & Umgebung

Leistungsumfang

Vom alten Bad zum modernen Ergebnis.

NovaHaus verbindet Freimachung, Rückbau, Trockenbau und die passenden Ausbaugewerke zu einem geführten Ablauf. Zielzustand, Ausführung, Termine, Qualitätsstandard und Übergaben stehen vor Beginn fest.

Tippen Sie an, was für Sie infrage kommt – Ihre Auswahl steht danach in der Anfrage. Nichts davon ist verbindlich.

Vorher · Nachher

Bad & WC modernisieren

Vom alten Bad zur fertigen Nassfläche. Den Abschlusszustand legen wir vorher gemeinsam fest und dokumentieren ihn auf Wunsch mit Fotos.

Altes Bad vor der Modernisierung – Symbolbild Fertig modernisiertes Bad – Symbolbild VorherNachherSymbolbild · kein Kundenprojekt

Passt das zu Ihrem Objekt?

Wann ist eine koordinierte Badrenovierung sinnvoll?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft – die Auswahl steht danach in Ihrer Anfrage.

Preis

Was kostet eine Badmodernisierung?

Die Kosten hängen von Größe, gewünschtem Ergebnis, Rückbauumfang, Materialauswahl, Trockenbau, Ausbaugewerken, Zugang und Zeitfenster ab. Nach der Prüfung erhalten Sie eine klare Kosten- und Leistungsübersicht für den geplanten Projektweg.

  1. 01Größe und Zustand des Bereichs
  2. 02Gewünschtes Modernisierungsergebnis
  3. 03Rückbau und Materialwege
  4. 04Trockenbau und Materialaufbau
  5. 05Benötigte Ausbaugewerke
  6. 06Zugang, Zeitfenster und Übergabezustand

ab13.400 €je Bad · inkl. 19 % MwSt.

Gilt für

Der Betrag gilt für die Modernisierung eines Bades bis 4 m² im bestehenden Grundriss, ohne Eingriff in Grundriss, Estrich und Leitungsführung:

  • Die Wasser-, Abwasser- und Elektroanschlüsse bleiben an ihrer bisherigen Position
  • der Duschplatz erhält eine Duschwanne
  • der Bestand ist schadstofffrei und die Wohnung liegt im Erdgeschoss bis zum zweiten Obergeschoss oder ist über einen Aufzug erreichbar

Für ein reines Gäste-WC ohne Dusche oder Wanne erstellen wir Ihnen ein eigenes Angebot, den verbindlichen Preis für Ihr Bad nennen wir Ihnen nach dem Aufmaß vor Ort und halten ihn vier Wochen.

Enthalten

Ohne Aufpreis enthalten sind

  • Besichtigung und Aufmaß vor Ort
  • die Anfahrt im gesamten Kölner Stadtgebiet
  • die Demontage von WC, Waschtisch, Wanne oder Dusche samt allen alten Wand- und Bodenfliesen
  • Container, Halteverbotszone und fachgerechte Entsorgung des Bauschutts
  • Ausgleich und Grundierung des vorhandenen Bodens
  • Vorwandinstallation und Trockenbau
  • der Anschluss von Trinkwasser und Abwasser an unveränderter Position durch einen in der Handwerksrolle eingetragenen SHK-Fachbetrieb
  • sowie das Ab- und Anklemmen von Steckdose, Schalter und Leuchte mit Prüfung nach DIN VDE 0100-701 durch einen Elektrofachbetrieb — beide beauftragen wir als Nachunternehmer und stehen Ihnen als Ihr Vertragspartner dafür ein
  • die Verbundabdichtung nach DIN 18534
  • neue Boden- und Wandfliesen im Nassbereich bis rund 12 m² im Standardformat mit einem Materialbudget bis 30 € je m²
  • Spachtel- und Malerarbeiten an den übrigen Wandflächen und an der Decke
  • Sanitärobjekte einer Standardserie mit wandhängendem WC, Vorwandelement und Betätigungsplatte
  • Waschtisch mit Armatur
  • sowie Duschwanne mit Glasabtrennung und Duscharmatur
  • dazu Silikonfugen, Bauendreinigung und sämtliche Arbeitsstunden

Die 19 % Mehrwertsteuer ist im Betrag bereits enthalten.

Nicht enthalten

Nicht enthalten und in einem gesonderten schriftlichen Angebot ausgewiesen sind

  • das Verlegen von Wasser-, Abwasser- oder Elektroleitungen an neue Positionen
  • Eingriffe in Fall- und Steigstränge
  • die bodengleiche Dusche und der dafür nötige Bodenaufbau
  • neuer Estrich
  • Fußbodenheizung
  • der Tausch von Heizkörpern
  • Fliesen in Groß- oder Sonderformaten sowie aufwendige Verlegemuster
  • der Austausch von Fenstern und Türen
  • die Sanierung von Asbest oder anderen Schadstoffen
  • und Bäder über 4 m².

Endpreis

Der Endpreis liegt erfahrungsgemäß zwischen 13.400 und 22.000 €.

Alle Beträge sind Endpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der genannte Betrag gilt für den oben beschriebenen Fall; Ihr verbindliches Angebot entsteht nach Fotos oder Besichtigung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Über den Einstiegsbetrag hinaus nennen wir feste Beträge erst nach der Einschätzung – ein Preis ohne Kenntnis des Objekts wäre geraten. Was die Kosten in Köln allgemein bestimmt, steht unter Preise & Angebot.

Von der Anfrage zum Auftrag

So läuft es ab.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Umfang, Preis und Zuständigkeiten werden vor dem Auftrag vereinbart.

Schreibtisch mit Unterlagen und Blick auf den Kölner Dom – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 1

Aufgabe beschreiben

Leistung, Ort und Objektart genügen für den Anfang. Fotos helfen, sind aber nicht nötig.

Aufnahme vor Ort mit Klemmbrett im Treppenhaus – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 2

Umfang klären

Wir melden uns mit Rückfragen und besichtigen bei Bedarf – kostenlos und unverbindlich.

Klemmbrett mit Angebotsliste – Symbolbild
Symbolbild · kein Kundenprojekt
Schritt 3

Angebot prüfen

Schriftlich, mit Umfang, Preis und Zuständigkeiten. Erst Ihre Zusage macht daraus einen Auftrag.

Häufige Fragen

Was Kunden zu dieser Leistung fragen.

Wie lange dauert eine organisierte Badmodernisierung?

Die Dauer hängt von Größe, gewünschtem Ergebnis, Rückbauumfang, Materialwahl, Trockenbau, beteiligten Ausbaugewerken und Trocknungszeiten ab. Nach Prüfung erhalten Sie einen realistischen Projektablauf.

Wie organisiert NovaHaus ein Bad- oder WC-Projekt?

NovaHaus organisiert den gesamten Projektweg und realisiert je nach Auftrag Freimachung, kontrollierten Rückbau, Materialtrennung und Trockenbau. Die anschließenden Ausbaugewerke werden in Terminfolge und Qualitätskontrolle eingebunden und im Angebot eindeutig zugeordnet.

Wie werden Installations- und Ausbaugewerke eingebunden?

Für Sanitär, Heizung, Elektro, Abdichtung, Fliesen, Putz und Maler vermittelt und koordiniert NovaHaus bei Bedarf passende Fachbetriebe. Ausführung, Vertragsweg, Gewährleistung und Übergabepunkte werden im Angebot eindeutig zugeordnet.

Was muss vor dem Rückbau geklärt sein?

Tragwerk, Leitungen, Anschlüsse, Abdichtung, Schadstoffverdacht und Schutzmaßnahmen werden vor Beginn geprüft. Jede technische Position wird im Angebot dem verantwortlichen Fachbetrieb und einem klaren Übergabepunkt zugeordnet.

Wie wird der gesamte Projektweg festgehalten?

Im Angebot stehen für jede Position Leistungsumfang, Material, ausführender Betrieb, Vertragsweg, Gewährleistung, Reihenfolge und Übergabepunkt. So bleibt der Weg bis zum vereinbarten Modernisierungsergebnis nachvollziehbar.

Was passiert, wenn beim Rückbau mehr zum Vorschein kommt als besprochen?

Bei einem alten Bad kommt das häufig vor: durchfeuchtete Wandaufbauten, marode Leitungen oder eine fehlende Abdichtung zeigen sich erst, wenn die Wand offen ist, und bei Gebäuden, die vor Oktober 1993 errichtet wurden, kommt Asbest in Fliesenkleber, Putz oder Spachtelmasse hinzu – ob solche Stoffe enthalten sind, gehört vor den Rückbau geklärt, wozu Sie uns Ihre Angaben zu Baujahr und früheren Umbauten geben (§ 5b GefStoffV); bestätigt eine Probe den Verdacht, führt ein nach TRGS 519 zugelassener Fachbetrieb diese Arbeiten aus. Den Befund legen wir Ihnen mit Fotos und einem schriftlichen Nachtrag vor, und weitergearbeitet wird erst, wenn Sie den Nachtrag freigegeben haben – Sie können ihn ablehnen, auf einen kleineren Umfang zurückschneiden oder vorher eine zweite Meinung einholen. Liegt dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde, für dessen Richtigkeit wir keine Gewähr übernommen haben, und zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, müssen wir das nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzeigen und nicht erst mit der Schlussrechnung; ab wann eine Überschreitung wesentlich ist, beurteilt sich nach dem Einzelfall und nicht nach einem festen Prozentsatz. Sie können den Vertrag aus diesem Grund nach § 648 Satz 1 BGB kündigen, und uns steht dann nach § 649 Abs. 1 BGB nur der Anspruch aus § 645 Abs. 1 BGB zu, also der Teil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht, samt der darin nicht enthaltenen Auslagen – lassen Sie im Angebot ausdrücklich festhalten, ob es ein unverbindlicher Kostenanschlag oder ein Festpreis ist, denn bei einem Festpreis greift § 649 BGB nicht und er gilt nur für den dort beschriebenen Umfang; dieser Hinweis gibt den gesetzlichen Rahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie lange ist das Bad nicht nutzbar, und was mache ich in der Zeit?

Die Dauer hängt am Umfang, an den Trocknungszeiten von Estrich und Abdichtung und daran, wann Material und Fachbetriebe verfügbar sind; im Angebot steht deshalb ein geplanter Ablauf mit der Reihenfolge der Gewerke, keine Terminzusage. Ist nur ein Bad in der Wohnung vorhanden, besprechen wir vor Beginn, was sich einrichten lässt – das WC möglichst lange nutzbar halten, staubintensive Arbeiten bündeln, Wasser und Strom nur abschnittsweise abstellen. Was davon in Ihrer Wohnung möglich ist, sehen wir bei der Besichtigung und halten es schriftlich fest. Vorher gehört außerdem geklärt, ob Sie eine Zustimmung brauchen: Eingriffe in Steig- und Fallleitungen oder in die Abdichtung zum Baukörper betreffen in der Regel das Gemeinschaftseigentum und brauchen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (§ 20 WEG), als Mieter benötigen Sie die – am besten schriftliche – Zustimmung des Vermieters; wo die Grenze im Einzelfall verläuft, steht in der Teilungserklärung und sollte im Zweifel anwaltlich geklärt werden.

Wer haftet, wenn beim Rückbau etwas beschädigt wird – im Bad, im Treppenhaus oder in der Nachbarwohnung?

Zuerst das Praktische: Was wir oder ein von uns eingesetzter Betrieb beschädigen, lassen wir instand setzen – die zerkratzte Wohnungstür ebenso wie die Stufe im Treppenhaus oder die Fliese im Flur der Nachbarn; das ist keine Kulanz, sondern Ihr gesetzlicher Anspruch. Er richtet sich immer gegen Ihren Vertragspartner, also gegen uns, auch dort, wo ein Fachbetrieb als Nachunternehmer arbeitet: Ein Werkvertrag verpflichtet den Vertragspartner, neben der vereinbarten Arbeit auch Ihre Wohnung und die Wege dorthin zu schonen (§ 631 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB), bei einer Verletzung dieser Pflicht haftet er Ihnen nach § 280 Abs. 1 BGB, und das Verschulden von Mitarbeitern wie von Nachunternehmern wird ihm nach § 278 BGB wie eigenes zugerechnet – wer von den Beteiligten den Schaden verursacht hat, müssen Sie nicht herausfinden. Bei der Beweislast teilt das Gesetz auf: Sie legen dar, dass ein Schaden entstanden ist und dass er auf die Arbeiten zurückgeht, und dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, muss dann der Betrieb beweisen (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) – deshalb halten wir Bad, Flur und Treppenhaus vor dem ersten Handgriff gemeinsam mit Ihnen auf Fotos fest, damit hinterher niemand darüber streiten muss, ob der Riss in der Stufe schon vorher da war. Trifft es die Nachbarwohnung oder das Gemeinschaftseigentum im Treppenhaus, können die Geschädigten sich nach § 823 Abs. 1 BGB an den Betrieb halten, der den Schaden verursacht hat, beim Gemeinschaftseigentum über die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die diese Rechte ausübt (§ 9a Abs. 2 WEG); klingeln wird es trotzdem zuerst bei Ihnen, und je nach Fall können Vermieter oder Nachbarn sich auch an Sie wenden – geben Sie den Vorgang dann an uns weiter: Wir nehmen den Schaden mit Datum, Ort und Foto auf, melden ihn schriftlich und klären ihn mit dem ausführenden Betrieb, während Sie ihn als Mieter zusätzlich Ihrem Vermieter anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB) und als Eigentümer der Verwaltung melden. Nach der Betriebshaftpflicht müssen Sie ausdrücklich fragen, denn vorgeschrieben ist sie nicht: Lassen Sie sich vor der Beauftragung die aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen – bei jedem Anbieter, den Sie in die engere Wahl nehmen, den Sie gerade vergleichen – und sehen Sie nach, ob Tätigkeitsschäden und Schlüsselverlust eingeschlossen sind; beim Schlüssel liegt das Risiko in der Schließanlage, deshalb nehmen wir nur so viele Schlüssel, wie die Arbeit braucht, quittieren jeden einzelnen, kennzeichnen ihn ohne Adresse und geben ihn am Ende gegen Quittung zurück.

Was kostet ein neues Bad – und warum steht hier nur ein Ab-Preis?

Weil die Zahl, die für Sie zählt, erst nach dem Aufmaß entsteht – was den Preis bestimmt, ist dagegen kein Geheimnis: ob Wasser-, Abwasser- und Elektroanschlüsse an ihrer Position bleiben oder neu verzogen werden, der Zustand von Estrich und Abdichtung, Aufbauhöhen und Grundriss, Größe und Ausstattung, der Zugang zur Wohnung und die Menge an Bauschutt, die durch das Treppenhaus muss. Den größten Unterschied macht fast immer der erste Punkt, denn ein Bad, das an seinem Platz bleibt, und eines, bei dem Dusche und WC die Wand wechseln, sind zwei verschiedene Bauvorhaben; genau dafür steht der Ab-Preis: Er ist der Einstiegswert für den beschriebenen Umfang, ein Gesamtpreis einschließlich 19 % Umsatzsteuer – und kein Endpreis. Bei uns läuft es so: Besichtigung und Aufmaß vor Ort sind ohne Aufpreis enthalten, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen – Rückbau und Entsorgung, Leitungen, Abdichtung, Fliesen, Sanitärobjekte, Elektro, Malerarbeiten –, in dem ausdrücklich steht, was Festpreis für den beschriebenen Umfang ist und was ein Kostenanschlag bleibt; steht ein Betrag unter Vorbehalt, ist es kein Festpreis, und dieses Wort gehört dann auch ins Angebot – bei uns wie anderswo. Kommt hinter der Wand doch etwas zum Vorschein, durchfeuchteter Estrich, eine alte Leitung, ein fehlender Abdichtungsanschluss, halten wir an, dokumentieren den Befund mit Fotos und legen Ihnen die Mehrkosten schriftlich als eigene Position vor; weitergearbeitet wird erst nach Ihrer Freigabe, unangekündigte Nachträge auf der Schlussrechnung gibt es nicht, und was gilt, wenn ein zugrunde gelegter Kostenanschlag wesentlich überschritten wird, steht in der Antwort zum Rückbau auf dieser Seite (§ 649 Abs. 2 BGB). Ein Punkt, der den Betrag noch senkt: Für Renovierungsarbeiten im eigenen Haushalt können Sie derzeit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, unmittelbar von Ihrer Einkommensteuer abziehen (§ 35a Abs. 3 EStG) – begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material, und Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung (§ 35a Abs. 5 EStG), weshalb wir die Arbeitskosten gesondert ausweisen; Sätze und Höchstbeträge kann der Gesetzgeber ändern, und eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Wer muss nachbessern, wenn die Abdichtung später Wasser durchlässt – NovaHaus oder der Fliesenleger?

Wir – Ihr Vertragspartner ist NovaHaus, also verlangen Sie die Nacherfüllung von uns, gleich welcher Fachbetrieb die Fläche ausgeführt hat und ohne dass es auf ein Verschulden ankommt (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB); die Kosten trägt dabei nach § 635 Abs. 2 BGB der Unternehmer, einschließlich des Öffnens und Wiederherstellens der Fliesenfläche über der Abdichtung. Hinter den einzelnen Gewerken hertelefonieren müssen Sie nicht: Sie melden den Mangel bei uns, wir holen den ausführenden Betrieb zurück und begleiten die Behebung – geht es über die Nachbesserung hinaus um Schadensersatz, wird uns dessen Verschulden nach § 278 BGB wie eigenes zugerechnet, und der Einwand, man habe ihn sorgfältig ausgewählt, greift im Vertragsrecht nicht. Melden Sie eine feuchte Stelle schriftlich, beschreiben Sie kurz, was Sie sehen, machen Sie Fotos mit Datum und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung – erst wenn diese Frist verstreicht, kommen die weiteren Rechte aus §§ 634 Nr. 2 bis 4 BGB in Betracht, und ohne Fristsetzung können Sie auf den Kosten eines anderen Betriebs sitzen bleiben (§§ 636, 637 BGB); wie ein Fall im Einzelnen liegt, hängt von Vertrag und Verlauf ab, und diese Hinweise geben den gesetzlichen Rahmen wieder, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Wie lange Sie Zeit haben, hängt am Umfang: Für Arbeiten an einem Bauwerk – Leitungen, Abdichtung, Estrich und fest verlegte Fliesen, bei einer Badsanierung also im Regelfall die gesamte Arbeit – verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren ab der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), für kleine, davon losgelöste Arbeiten in zwei Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB); deshalb nehmen wir gemeinsam mit Ihnen ab, halten das mit Datum schriftlich fest und legen Fotos der fertigen Abdichtung vor dem Verfliesen dazu, damit nach Jahren niemand raten muss, was unter den Fliesen liegt. Zur Abnahme gehören zwei Punkte: Was Sie dabei schon als Mangel kennen, gehört in das Protokoll, denn Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung behalten Sie nur mit ausdrücklichem Vorbehalt (§ 640 Abs. 3 BGB), und auf eine Abnahmeaufforderung mit Frist sollten Sie immer antworten, weil Schweigen als Abnahme gelten kann (§ 640 Abs. 2 BGB, gegenüber Verbrauchern nur nach vorherigem Hinweis in Textform); im Angebot weisen wir außerdem zu jeder Position aus, welcher Betrieb sie ausführt – das ändert nichts daran, an wen Sie sich halten: an uns.

Mehr zum Thema im Ratgeber – oder rufen Sie an: +49 15510 071848.

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