Warum das zählt
Worauf es bei diesem Thema ankommt.
- 01Sie haben die Schlüssel vom bisherigen Mieter zurück, und für die Neuvermietung oder den Verkauf steht schon ein Termin. Dazwischen liegt eine Kette von Arbeiten, und ihre Reihenfolge entscheidet, ob jede davon nur einmal bezahlt wird.
- 02Bevor jemand etwas anfasst, ist zu klären, was der ausgezogene Mieter zu leisten hatte: Nach dem Mietrecht schuldet er die Rückgabe der Wohnung, nicht die Beseitigung der Abnutzung aus dem vertragsgemäßen Gebrauch. Ob er zusätzlich Schönheitsreparaturen schuldete, hängt davon ab, ob die Klausel im Mietvertrag wirksam ist, und daran scheitern viele Verträge. Was nicht seine Sache war, bezahlen Sie.
- 03Was Sie dem alten Mieter anlasten wollen, muss bei der Rückgabe festgehalten sein. Was danach überstrichen, ausgebaut oder entsorgt wurde, lässt sich später kaum noch beweisen.
- 04Erst dann lohnt der Blick nach vorn. Wer die Wohnung als Nächstes übernimmt, sieht sich genau die Stellen an, die eine oberflächliche Reinigung auslässt, und solange die Wohnung leer steht, kommt keine Miete herein. Beides spricht dafür, die Reihenfolge der Gewerke festzulegen, bevor der erste Handwerker bestellt ist.
Für diese Fälle ist der Beitrag gedacht
Diese Fälle sind gemeint.
- Sie sind Vermieter einer einzelnen Wohnung und nehmen die Schlüssel zum ersten Mal selbst zurück.
- Sie arbeiten in einer Hausverwaltung und wickeln mehrere Auszüge im selben Objekt nacheinander ab.
- Sie haben die Wohnung leer zurückbekommen, aber im Keller, auf dem Balkon oder in den Küchenschränken steht noch etwas.
- Sie wollen vor der Neuvermietung nur das Nötige machen lassen und kein Gewerk zweimal bezahlen.
- Sie sind mit dem alten Mieter uneins über den Zustand und wollen wissen, was Sie festhalten müssen, bevor Handwerker kommen.
- Sie verkaufen nach dem Auszug und wollen wissen, welche Arbeiten vor der ersten Besichtigung überhaupt nötig sind.
So arbeiten Profis
Vom Zustand der Wohnung zum vereinbarten Zielzustand.
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Vom Zustand zum passenden Projektweg
Nicht jede Wohnung braucht eine vollständige Renovierung. NovaHaus verbindet Räumung, besenreinen Abschluss, Fotodokumentation und die passenden Renovierungsschritte zu einem Projektweg, der auf den gewünschten Zielzustand ausgerichtet ist.
- Möbel und Restbestände
- Böden, Wände und Türen
- Küche, Bad und WC
- Keller, Balkon und Nebenräume
- Schlüssel, Zähler und Übergabeprotokoll
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Was Vermieter und Hausverwaltungen vorbereiten sollten
Hilfreich sind Fotos, Adresse, Etage, Zugang, gewünschter Zeitplan und die Information, ob direkt neu vermietet, verkauft oder vorher renoviert werden soll.
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Zielzustand schriftlich festhalten
Besenrein, dokumentiert, renovierungsvorbereitet oder vermietungsbereit: Der gewünschte Zustand wird vor Beginn klar vereinbart und bestimmt Reihenfolge, Umfang und Übergabepunkte.
Was Sie nicht tun sollten
Fünf Fehler, die teuer werden.
- Renovieren oder reinigen lassen, bevor der Zustand bei der Rückgabe festgehalten ist.Ersatzansprüche gegen den Mieter wegen Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB sechs Monate nach der Rückgabe; die Zeit ist also knapp, und was vorher überstrichen oder entsorgt wurde, können Sie nicht mehr belegen. Halten Sie Schäden, Zählerstände und die Zahl der Schlüssel im Protokoll fest und fotografieren Sie jeden Raum, bevor der erste Handwerker die Wohnung betritt.
- Zurückgelassene Möbel und Kisten des Mieters wie Sperrmüll behandeln.Solange der Mieter die Wohnung nicht zurückgegeben hat, ist das Ausräumen verbotene Eigenmacht. Hat er die Schlüssel abgegeben und Sachen zurückgelassen, fordern Sie ihn schriftlich mit Frist zur Abholung auf und halten Sie fest, was da ist, bevor etwas entsorgt wird. Erkennbar wertlose Dinge sind dabei das kleinere Problem; Unterlagen, Schmuck, Sammlungen und Geräte bewahren Sie auf.
- Die Endreinigung vor den staubenden Arbeiten beauftragen oder alles auf einen Tag legen.Der Staub vom Schleifen, Spachteln und Bohren setzt sich auf jeder frisch gereinigten Fläche wieder ab. Die Reinigung gehört deshalb ans Ende, wenn der letzte Handwerker die Wohnung verlassen hat, und die Räumung an den Anfang; sonst wird um Möbel herum gearbeitet und später nachgebessert.
- Strom und Wasser nach dem Auszug abstellen lassen oder niemanden für den Leerstand anmelden.Reinigung, Malerarbeiten und Bodenverlegung brauchen beides. Meldet der Mieter seinen Stromvertrag ab, läuft die Versorgung der leeren Wohnung in der Regel über Sie als Eigentümer weiter; klären Sie mit dem Versorger, wer für den Leerstand angemeldet ist, und lassen Sie keinen Anschluss sperren, sonst stehen die Handwerker in der Wohnung und können nicht anfangen.
- Bodenbeläge, Kleber oder Nachtspeichergeräte in einem Altbau ohne Prüfung herausreißen lassen.In Wohnungen aus der Zeit vor dem Asbestverbot kommen asbesthaltige Bodenplatten, teerhaltige Kleber und belastete Nachtspeicher vor. Solche Stoffe entfernt nur ein qualifizierter Fachbetrieb, und als Auftraggeber müssen Sie weitergeben, was Sie über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe wissen (§ 5a GefStoffV). Nennen Sie deshalb das Baujahr und lassen Sie im Zweifel prüfen, bevor der Rückbau beginnt.
Was den Preis bestimmt
Tippen Sie an, was bei Ihnen zutrifft.
Der Betrag steht im Angebot nach Fotos oder Besichtigung. Was Sie hier antippen, steht anschließend als eigener Punkt in Ihrer Anfrage – verbindlich ist nichts davon.
Einstieg auf dieser Website: ab 4,90 € je m² Wohnfläche. Gilt für: Leere, besenrein übergebene Wohnung ab rund 70 m²; darunter gilt der Mindestauftrag von 345 €. Alle Einstiegspreise
Ein Angebot entsteht nach Fotos der Räume oder einer Besichtigung und ist schriftlich nach Positionen aufgeschlüsselt: Räumung, Renovierungsschritte und Reinigung stehen getrennt, damit Sie jede Stufe einzeln entscheiden können. Eine Anfrage ist dabei noch kein Auftrag.
Häufige Fragen
Kurz geklärt.
Kann NovaHaus direkt nach dem Auszug übernehmen?
Nach Absprache ja. Wichtig sind Zugang, Fotos, Umfang und ein realistisches Zeitfenster.
Welcher Umfang ist vor Neuvermietung sinnvoll?
Der passende Umfang richtet sich nach Zustand, Zielgruppe, Zeitfenster und gewünschtem Eindruck. Oft reicht ein gezielter Projektweg statt einer vollständigen Renovierung.
Muss der Mieter beim Auszug renovieren oder reinigen?
Renovieren muss er nur, wenn der Mietvertrag ihm die Schönheitsreparaturen wirksam überträgt. Bei einer unrenoviert übernommenen Wohnung ist eine vorformulierte Klausel ohne angemessenen Ausgleich in der Regel unwirksam, und viele ältere Klauseln scheitern schon an starren Fristen. Reinigen muss er ohne besondere Vereinbarung nur besenrein, also grobe Verschmutzungen und seine Sachen entfernen; eine Grundreinigung schuldet er nur, wenn sie wirksam vereinbart ist. Die normale Abnutzung geht ohnehin zu Ihren Lasten.
Wie lange darf ich die Kaution nach dem Auszug einbehalten?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Sie dürfen die Wohnung in angemessener Zeit prüfen und die Kaution so lange behalten, wie berechtigte Ansprüche noch offen sind; für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf ein angemessener Teil zurückbehalten werden. Jeden Abzug müssen Sie belegen können, und genau dafür brauchen Sie das Protokoll und die Fotos vom Tag der Rückgabe.
In welcher Reihenfolge lasse ich räumen, renovieren und reinigen?
Am Anfang steht die Räumung, damit alle Flächen frei sind und nichts umgeräumt werden muss. Dann folgen Rückbau und die staubenden Arbeiten wie Spachteln, Schleifen und Streichen, danach Bodenbeläge, Türen und Kleinarbeiten; soll vorhandenes Parkett abgeschliffen werden, stimmen Sie mit Maler und Bodenleger ab, wer zuerst kommt. Die Reinigung für die Übergabe folgt ganz am Ende, wenn kein Gewerk mehr in der Wohnung ist, und die Fenster kommen dabei zuletzt dran.
Zum Nachlesen
Quellen und weiterführende Informationen
Die verlinkten Stellen erläutern die jeweiligen Grundlagen. Annahmebedingungen, Zuständigkeiten und Vorschriften können sich ändern; prüfen Sie vor der konkreten Planung die Angaben der zuständigen Stelle. Ablauf und Leistungsumfang von NovaHaus ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, welche Frist für Sie gilt und wer in Ihrem Fall zahlt, hängt vom Wortlaut Ihrer Unterlagen und vom Einzelfall ab. Bei Streit oder größeren Beträgen lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen.
